Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten von NRW, Ulrich Lepper, wurde gegen die Postbank AG ein Bussgeld in Höhe von 120.000 EUR verhängt. Diese hat bis Herbst 2009 freiberuflichen Handelsvertretern den Zugriff auf Kontobewegungsdaten von Postbank Kunden ermöglicht — zu Werbezwecken.
Ulrich Lepper stellt ausdrücklich klar, dass solche sensiblen Daten wie Kontobewegungen weder von den Banken geschweige denn deren Handelsvertreter für Werbezwecke ausgewertet dürfen. Lassen diese doch Rückschlüsse z.B. auf Einkommen von Sozialbehörden, Krankheiten (über Krankenhausrechnungen) oder einfach nur abonnierte Zeitschriften zu. Zu Recht befindet er “Die Postbank ist eindeutig zu weit gegangen. Ich frage mich, was das Bankgeheimnis noch wert sein soll, wenn rund 4000 freiberufliche Außendienstmitarbeiter weit über eine Million Kontodatensätze von Kundinnen und Kunden abrufen können.”
Den Stein ins Rollen brachte Ende Oktober 2009 Stiftung Warentest. Eine Prüfung ergab, dass es Arbeitsanweisungen an die Handelsvertreter gab, vor der Kontaktaufnahme zu Kunden die vorhandenen Kontobewegungen auszuwerten.
Seit November 2009 hat die Postbank den Zugriff auf die Kontobewegungsdaten durch ihre Handelsvertreter unterbunden.
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