Mit schöner Regelmäßigkeit hört und liest man in den Medien etwas von Bußgeldern im Datenschutz basierend auf der DSGVO oder anderer Datenschutzgesetze. Merken kann man sich die alle nicht. Doch es kann nicht schaden, das eine oder andere Bußgeld für verschiedene Formen an Datenschutzverstößen zu kennen. DSGVO Bußgelder sollten zwar nicht der alleinige Antrieb zur Einhaltung von Rechtsvorschriften sein, aber vielleicht muss man als interner oder externer Datenschutzbeauftragter auch mal mit Zahlen kommen, damit sich etwas in der Organisation bewegt 🙂
Übersicht der DSGVO Bußgelder
Und da ist es sehr hilfreich, dass sich die Betreiber von https://dsgvo-portal.de die Mühe machen, stets aktuelle Bußgelder zu erfassen und zu katalogisieren. Kann ja ganz hilfreich sein, zu wissen und anzuführen, dass für Werbeanrufe ohne Einwilligung, Informationsmängel in Apps und unzureichende TOM (technische und organisatorische Maßnahmen) die italienische Datenschutzaufsicht im Januar 2020 ein Bußgeld in Höhe von 27,8 Mio Euro verhängt hat. Die genannten Verstöße sind ja nicht selten. Vielleicht ein weiterer Anstoß, um solche Mängel in der eigenen Organisation anzugehen.
Die im Portal gelisteten DSGVO Bußgelder lassen sich nach diversen Kriterien sortieren und anzeigen, z.B. nach Bußgeldhöhe, Datum, Land und auch Bußgeldempfänger (da finden sich einige alte Bekannte, aber auch sehr viele neue Namen). Ein Wermutstropfen, wenn man das so sehen mag, ist jedoch vorhanden: In der Übersicht finden sich die Bußgelder, welche von den Aufsichtsbehörden verhängt wurden. Das muss nicht identisch sein, was von den betroffenen Organisationen z.B. nach Beschreiten des Rechtsweges dann wirklich gezahlt wurde. Sofern es hierzu Erkenntnisse gibt, finden sich diese unter den Details, die man zu jedem Vorgang aufrufen kann. Darin wird auch die Art des Verstoßes weiter konkretisiert.
Danke an die Betreiber des Portals.