Der Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz von Bundesinnenminister Thomas de Maizière ist fertig. Anlass für diesen neuen Entwurf waren die Affären um das Ausspähen von Mitarbeitern bei Lidl, Bahn und Deutsche Telekom in 2008 und 2009. Als erste Reaktion wurde in 09/2009 der § 32 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) "Beschäftigungsverhältnis" verschärft. Ein separates Arbeitnehmerdatenschutzgesetz fehlt nach wie vor und ist nicht vorgesehen.
Google Analytics ist ein beliebtes Tool für die Analyse und Auswertung der Besucher von Webseiten durch Seitenbetreiber. Beim Einsatz dieses Dienstes entsteht schnell der Konflikt mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Informationspflicht, Zustimmungspflicht, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten (in diesem Fall der IP Adresse) flechten ein Netz, in dem Sie sich ohne böswillige Absicht verfangen können und mit entsprechenden Bußgeldern durch die Landesdatenschutzbehörden rechnen müssen.
Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten von NRW, Ulrich Lepper, wurde gegen die Postbank AG ein Bussgeld in Höhe von 120.000 EUR verhängt. Diese hat bis Herbst 2009 freiberuflichen Handelsvertretern den Zugriff auf Kontobewegungsdaten von Postbank Kunden ermöglicht - zu Werbezwecken.
In Ausgabe 1/2010 der "Offensive", dem Info-Magazin für den Hamburger Mittelstand kündigt der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar eine Prüfkampagne durch die ihm unterstellte Landesdatenschutzbehörde an und folgt damit dem Berliner Beispiel, Datensündern mit allen Mitteln entgegenzutreten.
Das Projekt Datenschutz meldet für das erste Quartal 2010 achtzehn (18) gravierende Datenschutzvorfälle. Dies bedeutet zwar gegenüber dem letzten Quartal 2009 einen Rückgang um 25 Vorfälle, jedoch gegenüber dem Vergleichsquartal im Vorjahr eine Zunahme um 40%.
"Was kann mir / meinem Unternehmen schon passieren, wenn ich keinen Datenschutzbeauftragten bestelle, obwohl mich das Bundesdatenschutzgesetz dazu verpflichtet?" Klare Antwort: Bussgelder bis zu 50.000 EUR im Ermessen der Aufsichtsbehörden.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte A. Dix kündigt eine deutliche Aufstockung der Fahnder und eine schärfere Gangart gegenüber Unternehmen an, die den Datenschutz nicht ausreichend beachten. Gleichzeitig werden die Zwangsgelder erhöht und schnellere Verfahren angestrebt. Auch kleinen Firmen droht somit eine deutlich höhere Prüf- und Ahndungsquote als bisher.