Anleitung, wie man unter Windows einen PC Arbeitsplatz mittels Tastenkürzel / Shortcut oder Mausklick schützt und den Bildschirmschoner mit Kennwort aktiviert. Datenschutz und Datensicherheit werden es Ihnen danken.
Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen. Es gibt klare Vorschriften, wann Sie für Ihre Arzt Praxis einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Datenschutz in der Praxis ist mehr als lästige Pflicht. Umfragen zeigen, Sie binden damit Ihre Patienten und respektieren deren Wunsch nach Vertraulichkeit. Fordern Sie den unverbindlichen Flyer Datenschutz in der Praxis noch heute an.
Mit neuem Design und entschlankten Inhalten ist die Firmenwebseite von a.s.k. Datenschutz online gegangen. Neben erweiterten und vereinfachten Anfrage-Möglichkeiten zu den einzelnen Fachthemen steht eine FAQ zum Thema Datenschutz zur Verfügung. Deren Inhalte werden nach und nach ergänzt und erweitert. Im Vordergrund stand neben der besseren Verfügbarkeit der Inhalte die Anpassung an die Darstellung auf mobilen Geräten.
Am Samstag, den 17.11.2012 findet von 14.00 bis 17.00 Uhr in der Volkshochschule Hersbruck, Emil-Held-Haus, Amberger Straße 27, Raum 02 das Seminar "Soziale Netzwerke und deren Gefahrenpotentiale" statt. Die Teilnahme-Gebühr beträgt 24,-- €. Wie kann es sein, dass ein eigentlich kleines Unternehmen wie Facebook Milliarden wert sein soll? Oder handelt es sich dabei eher um den Wert der gesammelten personenbezogenen Daten der Nutzer? Was steckt hinter sozialen Netzwerken? Was treibt diese an und was motiviert deren Nutzer, so viel über sich preiszugeben? Was ist Profiling und wie kann ich mich davor schützen? Welche unbedachten Rechtsverstöße können bei der Nutzung sozialer Netzwerke unterlaufen? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen der Dozent, freiberuflicher Berater für Datenschutz und Datensicherheit im Rahmen dieser Veranstaltung.
Datenpanne in Klinik in Baden-Württemberg: Sicherungsbänder mit 300.000 Datensätzen von Patienten verschwunden. Hochsensible Daten wie Krankenakten, Befunde und Arztbriefe mit Daten der Patienten betroffen.
Eine eigene Website ist für die meisten Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Umfeld von Social Media werden immer mehr Unternehmen aktiv. So groß die Chancen der neuen Medien auch sind, so viele Gefahren bergen sie. Rechtliche Aspekte und der Datenschutz finden oftmals nicht die notwendige Beachtung. Und dies kann zu bösen Überraschungen führen. Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten sind keine Seltenheit. Jürgen Putzer, ausgewiesener Internet- und Social Media Experte zeigt im Dialog mit Sascha Kuhrau, a.s.k. Datenschutz, welche Fehler sehr häufig gemacht werden und wie man diese vermeiden kann. Kostenfreie Veranstaltung mit Voranmeldung am 11.10.2012 im Landratsamt Lauf.
Selbst wenn Sie einen internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen, profitieren Sie von unseren Leistungen. Frisch zurück aus dem Datenschutz-Grundseminar wird sich Ihr Mitarbeiter möglicherweise schwer tun, zwischen den umfänglichen Aufgaben und Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten einen sinnvollen und effizienten Weg zu finden. Gleichzeitig soll er oder sie sich noch um die eigentlichen Aufgaben am Arbeitsplatz kümmern, sofern Sie keinen Vollzeit-Datenschutzbeauftragten bestellt haben. Hier setzen wir mit den a.s.k. Unterstützungsdienstleistungen für interne Datenschutzbeauftragte an. Nach Wunsch helfen wir einen oder mehrere Tage in der Einstiegsphase Ihres Datenschutzbeauftragten mit Rat und Tat.
Wie erwartet erhofft hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 21.09.2012 das umstrittene Meldegesetz erst mal gestoppt. Jetzt muss sich der Vermittlungsausschuss mit dem Thema befassen.
Jeder hat nach § 34 BDSG ein sog. Auskunftsrecht gegenüber Unternehmen und Behörden, welche Daten über einen gespeichert sind. Nimmt ein Betroffener dieses wahr, muss eine Auskunft vollständig, korrekt und zeitnah an den Anfragenden ergehen. Es drohen sonst Bußgelder bis zu 50.000 EUR nach § 43 BDSG. Seit einiger Zeit wird das Recht auf Auskunft immer häufiger eingeklagt. Und die durch die Gerichte festgesetzten Streitwerte ziehen mit. Folge: höhere Kosten für das beklagte Unternehmen. Was gilt es zu beachten?
Zum 31.08.2012 läuft die Übergangsregelung für § 28 BDSG für Werbezwecke aus. Ab dem 01.09.2012 heißt es dann, personenbezogene Daten und die sogenannten "Listendaten" ausschließlich noch mit wirksamer Einwilligung für Werbezwecke zu nutzen. Laut dem Bußgeldkatalog des Bundesdatenschutzgesetzes können durchaus Beträge bis 300.000 Euro bei Nichteinhaltung fällig werden. Grund genug für alle Werbetreibenden, sich mit den aktuellen Regelungen auseinanderzusetzen.
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