Die sog. "Scoring-Novelle" des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 01.04.2010 hat weitreichende Veränderungen für Verbraucher und Unternehmen mit sich gebracht. Die Lektüre des reinen Gesetzestextes (Änderungen an §28 sowie §34) ist nicht jedermanns Sache und muss auch nicht sein. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper hat nun auf seiner Webseite zwei übersichtliche FAQs (Frequently asked questions - Häufig gestellte Fragen) zusammengestellt.
TV, Printmedien und Internet sind voll mit Werbung zum E-Postbrief, Tenor "Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet." Doch ist dem so? Kritische Stimmen im Netz werden immer lauter. Dabei wird die Nützlichkeit des E-Postbriefs an sich nicht unbedingt in Frage gestellt. Die Kritik richtet sich gegen andere Punkte.
Die letzten Tage und Wochen rückten die Sicherheitseinstellungen zur Privatsphäre sozialer Netzwerke immer wieder in den Blickpunkt. Ob bewusst oder unbewusst, haben einige Anbieter die notwendigen Parameter und Schalter entweder gut versteckt, weit in den Menüs verteilt oder missverständlich formuliert. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Klicksafe.de, die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz, hat sich dieses Problems angenommen. Für Facebook, studiVZ und wer-kennt-wen.de sind Anleitungen online verfügbar, die den Anwender anschaulich und nachvollziehbar durch den Dschungel der Einstellungen navigieren.
Google Analytics steht trotz einiger Bemühungen (IP-Anonymisierung, Script-Blocker etc.) nach wir vor in der Kritik der Datenschützer. Zur Zeit liegt auch noch keine Stellungnahme der Aufsichtsbehörden vor, ob die bisher geltende Sicht über die Unzulässigkeit des Einsatzes von Analytics deswegen geändert wird. Bei der ganzen Diskussion und Aufregung wird übersehen, dass es kostenfreie und unbedenklichere Alternativen gibt - in Form von PIWIK.
Linktipp: Ohne E-Mail geht selbst in den kleinsten Unternehmen heute nichts mehr. Welche Regeln müssen Unternehmen beachten, um ihre E-Mails im Unternehmen professionell managen zu können? Hilfreiche Antworten bietet ein Beitrag bei securitymanager.de - dem Portal für IT-Security
Der Datenschutzbeauftragte des Schweizer Kantons Zürich bietet einen kostenfreien Online Check für die Stärke eines gewählten Passworts. Die Eingabe erfolgt über eine verschlüsselte https - Verbindung, eine farbliche Markierung in Grün oder Rot zeigt die Tauglichkeit des gewählten Passworts an.
Mit einem unbedachten Klick werden Webnutzer schnell Opfer einer Abzocke per Abofalle. Ist es dazu erst mal gekommen und die Rechnung ins Haus geflattert, ist dies noch lange kein Grund, klein beizugeben und den Zahlungsaufforderungen der Betrüger nachzukommen. Rat und Unterstützung bietet die Verbraucherzentrale Hamburg mit einer regelmäßig aktualisierten Übersicht bekannter Abofallen im Web. Ergänzt werden diese durch Hinweise auf die Betreiber sowie kooperierenden Inkasso- und Anwaltbüros. Hinweise zu aktuellen Verfahren gegen die Betreiber oder auch z.B. gesperrte Bankkonten runden die Informationen ab.
Diese 4-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sowie Unternehmer, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
Diese 4-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sowie Unternehmer, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
Diese 4-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte des Unternehmens, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
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