Checkliste Prüfung Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) in aktualisierter Version veröffentlicht. Mittels dieser Checkliste können Sie 1. Ihre eigenen technischen und organisatorischen Maßnahmen prüfen und grob dokumentieren (kein Ersatz für eine Detaildokumentation), 2. das Schutzniveau Ihrer Dienstleister im Rahmen von Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeitung und deren technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne des Art. 32 DSGVO grob prüfen, 3. die Prüfung des Schutzniveaus bei Ihren Dienstleistern dokumentieren oder 4. sich einfach einen ersten Überblick über die eigenen internen Schutzmaßnahmen verschaffen (Was fehlt? Was ist schon vorhanden?). Alle weiteren Detaills und den Downloadlink finden Sie im Blogbeitrag.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat ein Online-Meldeformular für Datenpannen nach Art. 33 DSGVO auf die Webseite der Behörde gestellt. Das Online-Formular löst das bisherige Meldeformular für Datenpannen ab und bietet einige weitere Funktionen wie Zuteilung von Aktenzeichen und spätere Nachmeldungen zur Datenpanne. Links und weiterführende Informationen im vollständigen Beitrag.
Überblick des 28. Tätigkeitsberichts der Landesdatenschutzbehörde Saarland UDZ für 2019. Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit, europäische Interaktion. Kontrollen und Prüfungen in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen. Rechtliche Bewertungen und Nützliche Tipps. a.s.k. berichtet Ihnen die Inhalte und News des Berichts der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Aufsichtsbehörde Unabhängiges Datenschutzzentrum im Saarland UZD (Landtagsdrucksache Saarland 16/1200). Darin wurde unter anderem auf konkrete, einzelfallbezogene Entwicklungen und Maßnahmen, erfolgte Vorträge, Verfahren und Beratungen sowie auf fachliche Aspekte der DSGVO-Vorgaben und -umsetzungen und Rechtsprechung detailliert eingegangen.
Einblick in die Themen und Vorträge des 14. Datenschutztages der Datenschutzkonferenz 2020 zur KI / AI unter dem Motto "Künstliche Intelligenz - Zwischen Bändigung und Förderung". Näheres dazu in unserem Blogbeitrag ..
Viel Wirbel um Microsofts neuen Service "MyAnalytics". Der gläserne Mitarbeiter wird vermutet. Um was geht es bei diesem Dienst, wer hat Einsicht in die Daten und wie kann MyAnalytics deaktiviert werden? Diese und einige weitere Fragen beantworten wir in unserem Blogbeitrag.
Kaum ist die Vorweihnachtszeit auf Hochtouren starten erneut die Falschmeldungen über die ach so böse Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wie schon im vergangenen Jahr ist nach Meldung des einen oder anderen Medienvertreters die DSGVO erneut daran schuld, dass traurige Kinderaugen auf den leeren Weihnachtswunschbaum in der einen oder anderen Kommune in Deutschland starren. Das dem nicht so ist, hat bereits im November 2018 die Vertretung in Deutschland der Europäischen Kommission in einer Klarstellung verlauten lassen. Mehr dazu im Blogbeitrag.
Art. 32 DSGVO geht eigentlich nur mit einem Informationssicherheitskonzept zu erfüllen. Für kleine Einrichtungen (Kommune und Unternehmen) eignet sich die "Arbeitshilfe" aus Bayern. Jetzt in Version 3.0 am Start. Für kommunale Einrichtungen stehen die Anpassungen zum Erhalt des LSI Siegels "Kommunale IT-Sicherheit" im Vordergrund. a.s.k. Datenschutz hat wie bereits wie die Vorgängerversionen der Arbeitshilfe auch die Version 3.0 im Auftrag der Innovationsstiftung Bayerische Kommune und der Bayerischen Kommunalen Spitzenverbände weiterentwickelt. Die Arbeitshilfe kann sowohl von Kommunen als auch Unternehmen kostenfrei genutzt werde. Mehr Details und Download-Link im Blogbeitrag.
Jetzt ist die DSGVO schon schuld daran, dass Eltern keine Bilder ihrer Kinder bei der Einschulung fotografieren dürfen. Zumindest wird das so in den meisten Medien dargestellt und gerne weiter kolportiert. Was ist dran? Lesen Sie die Details dazu in unserem Blogbeitrag. Spoiler: Der Datenschutz ist mal wieder zu Unrecht als schuldig gebrandmarkt.
Die Unionsparteien lassen sich feiern. Von Wegfall der Bürokratie im Datenschutz für kleine Betriebe und Vereine ist die Rede. Das Thema Datenschutz sei jetzt viel einfacher und weniger aufwändig für eine Vielzahl von Betrieben und Vereinen. Anlass ist die Verabschiedung eines Anpassungsgesetzes mit notwendigen Korrekturen in 154 nationalen Gesetzen im Bundestag am vergangenen Freitag, zu nächtlicher Unzeit. Und es stimmt, eine Anpassung zahlreicher nationaler Gesetze und Regelungen war durch die DSGVO aus Mai 2018 notwendig geworden. Doch was aktuell in verschiedenen Medien als Erfolg für den Abbau von Bürokratie gefeiert wird, allen voran bei Handwerkskammern und Vereinen, das entbehrt einer Grundlage. Noch dazu zeugt es davon, dass die Beteiligten, das Thema Datenschutz und die rechtlichen Anforderungen nicht ganz umrissen haben. Zukünftig soll die Grenze nicht mehr 10 Mitarbeiter, sondern 20 Mitarbeiter betragen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind und somit die Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten ausgelöst wird. Es gibt viel Verbesserungspotential im Bereich Datenschutz, gar keine Frage. Einheitliche und praxisnahe Auslegungen seitens der Landesdatenschutzbehörden hätten enormes Potential, auch die Akzeptanz des Themas Datenschutz generell zu erhöhen. Hier kann der Gesetzgeber jedoch nicht regelnd eingreifen, außer man würde die Landesdatenschutzbehörden auflösen und in einer zentralen Organisation des Bundes zusammenfassen. Stattdessen wird nun in kleinen Schiffen und Booten der Lotse von Bord geschickt. Die Zukunft wird zeigen, ob die gewünschte Entbürokratisierung damit Einzug hält. Es steht nicht zu vermuten. Alle Details und Hintergründe zur im Blogbeitrag
Art. 38 Abs. 6 DSGVO regelt, dass Interessenskonflikte eines Datenschutzbeauftragten bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu vermeiden sind. Wer darf zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden? Lesen Sie die Details über die Vermeidung von Interessenskonflikten bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in unserem Blogbeitrag
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