Neue Datenpanne: Welt online berichtet, eine interne Datenbank mit 150.000 Datensätzen von Schlecker-Kunden mit Name, Anschrift, Geschlecht, Email und Kundenprofil war frei über das Internet einsehbar. Zusätzlich waren die Adressen von 7,1 Mio. Schlecker-Newsletter-Empfängern abrufbar. Große Hürden waren nicht zu überwinden, von jedem normalen Gerät mit Internet-Anschluß soll der Zugriff möglich gewesen sein. Unter den betroffenen Kunden befanden sich u.a. das Finanzministerium, die Allianz, das Bundesverwaltungsgericht und der SPD-Parteivorstand.
Unbestreitbar: Personenbezogene Daten sind schützenswerte Daten. Betrachten wir die Angaben in der monatlichen Gehaltsabrechnung für Mitarbeiter. Darin enthalten sind Name, Anschrift und Gehalt. Es geht aber weiter mit zusätzlichen Informationen, die noch sehr viel mehr über die betroffene Person verraten. Am Monatsende werden diese per Email an den externen Abrechnungsdienstleister übertragen - oftmals unverschlüsselt und unsigniert. Ein Fall für §43 BDSG "Bußgeldvorschriften"!
Google Street View steht seit Wochen in der Kritik und im Kreuzfeuer von Verbrauchern, Datenschützern und der Politik. Was erregt die Gemüter und spaltet die Lager derart? Google startet im Herbst dieses Jahres seinen Dienst "Street View" in Deutschland. Dieser Kartendienst soll zunächst für 20 große Städte angeboten werden (Berlin, Bonn, Bremen, Bielefeld, Bochum, Dresden, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Mannheim, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal). Seit 2008 kurven hierfür Kamerafahrzeuge durch Deutschland, Häuser und Plätze werden aus einer Kamerahöhe von 2,50m aufgenommen. Die gesammelten Aufnahmen sollen den bereits etablierten Dienst Google Maps sinnvoll ergänzen und ganze Straßenzüge sichtbar machen.
Eine aktuelle Accenture Studie belegt, daß deutsche Unternehmen und Behörden nach eigener Aussage die Themen Datenschutz und Datensicherheit ernst nehmen. Dennoch beklagen 69 Prozent der befragten Organisationen den Verlust von personenbezogenen Daten in den letzten zwei Jahren. 29 Prozent der Organisationen sogar sechsmal und öfter! Betroffen waren hiervon Angaben über Kunden und Mitarbeiter zu Adresse, Familienstand, Angaben über körperliche Merkmale und Beruf sowie Fotos.
TV, Printmedien und Internet sind voll mit Werbung zum E-Postbrief, Tenor "Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet." Doch ist dem so? Kritische Stimmen im Netz werden immer lauter. Dabei wird die Nützlichkeit des E-Postbriefs an sich nicht unbedingt in Frage gestellt. Die Kritik richtet sich gegen andere Punkte.
Linktipp: Ohne E-Mail geht selbst in den kleinsten Unternehmen heute nichts mehr. Welche Regeln müssen Unternehmen beachten, um ihre E-Mails im Unternehmen professionell managen zu können? Hilfreiche Antworten bietet ein Beitrag bei securitymanager.de - dem Portal für IT-Security
Der Sommer ist da und mit ihm die warmen Temperaturen. Des einen Freud', des anderen Leid. Ihre Computerhardware, egal ob Desktop PC, Note- und Netbook oder Server freut sich weniger über Sonne und Sonnenschein. Überhitzung im Geräteinneren kann zum plötzlichen Hitzetod von Netzteil, Festplatte und Co führen. Je nach Art und Hersteller von Hardware sind bereits Raumtemperaturen ab 40 Grad Celsius eine Gefahr. Die Folge: Abstürze, Defekte und Dateninkonsistenz bis hin zum totalen Datenverlust. Kosten verursachen dann die Hardwareneubeschaffung, der Einbau und die Datenwiederherstellung - wenn diese überhaupt noch möglich ist.
Der Datenschutzbeauftragte des Schweizer Kantons Zürich bietet einen kostenfreien Online Check für die Stärke eines gewählten Passworts. Die Eingabe erfolgt über eine verschlüsselte https - Verbindung, eine farbliche Markierung in Grün oder Rot zeigt die Tauglichkeit des gewählten Passworts an.