Dreh- und Angelpunkt des Artikel 32 DSGVO sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen, auch kurz TOM genannt. Mittels einer geeigneten Auswahl und Anwendung dieser Schutzmaßnahmen (quasi eine Art Werkzeugkasten) sollen personenbezogene Daten vor den alltäglichen Risiken bei deren Verarbeitung (also Erhebung, Speicherung, Nutzung, aber auch beabsichtigter Löschung und Vernichtung) geschützt werden. Dabei soll nicht alles an Schutzmaßnahmen ergriffen werden, was irgendwie geht, sondern der Gesetzgeber spricht von einer Angemessenheit. Die Schutzmaßnahmen müssen also zum Schutzwert der betroffenen personenbezogenen Daten passen. Dabei sollen dann auch Faktoren wie die Eintrittswahrscheinlichkeit und das zu erwartende Schadensausmaß berücksichtigt werden. Das hier eigentlich nichts anderes als ein Informationssicherheitskonzept bzw. Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) gemeint ist, erklären wir im Blogbeitrag. Dazu stellen wir mögliche Standards vor, mit denen Sie die Anforderungen bestens erfüllen können. Allen voran - als Einstieg für große Organisationen und als ISMS für kleine Kommunen und Firmen bestens geeignet - die sog. "Arbeitshilfe".
Wie eine Komfort-Funktion von Fritz!Fon und Fritz!Box das interne WLAN durch Anzeige der Zugangsdaten im Klartext für Besucher schwächen. Es gibt Abhilfe. Diese ist aber nur suboptimal dokumentiert. Wo das Problem liegt und wie Sie es lösen können, beschreiben wir in diesem Blogbeitrag.
Checkliste Datenschutz (und Informationssicherheit) im Home-Office. Zwei kostenfreie Checklisten zur Überprüfung der Anforderungen aus Sicht des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Nachdem Corona gerade etwas Pause macht, schadet es nichts, die vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überprüfen. Bei Bedarf nachjustieren bzw. noch fehlende Schutzmaßnahmen einführen. Have fun
Im Zuge der Neufassung der ISMS-Fördermittelrichtlinie (ISMR) vom 7. März 2022, Az. E5-1681–7‑10 können bayerische Kommunen nun endlich auch für die Einführung eines Informationssicherheitskonzepts auf Basis der sog. Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune Fördermittel erhalten.
Das BSI warnt aktuell vor einem möglichen Datenschutzverstoß bei Nutzung von VirusTotal. Neben dem Datenschutzrisiko sind aber auch andere schützenswerte Informationen der eigenen Organisation oder von Externen in Gefahr, Dritten gegenüber offengelegt zu werden.
Die BaFin warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen per Email in ihrem Namen und rät Empfängern zur Anzeige. Der vermeintliche Sicherheitsvertrag in der Anlage ist eine Fälschung.
BSI: Warnung vor Kaspersky — Kein Einsatz von Produkten aus dem Hause Kaspersky mehr “Das BSI empfiehlt, Anwendungen aus […]
Wieso der "Ändere-Dein-Passwort-Tag" besser in "Nutze-2FA-Tag" umbenannt werden sollte? Über Sinn und Unsinn von Passwortwechseln und wieso 2FA die bessere Wahl ist. Übrigens: 2FA ist keine Raketenwissenschaft, sondern Stand der Technik in der IT-Sicherheit.
Software-Unterstützung für ein Informationssicherheitskonzept auf Basis der sog. Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune
Datenschutz und Informationssicherheit gehen durchaus Hand in Hand. In unserem Beitrag stellen wir Empfehlungen aus dem BSI IT-Grundschutz für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen Heimarbeit und Mobiles Arbeiten vor. Der Blick über den Tellerrand des Datenschutzes hinaus lohnt sich durchaus. Und statt das Rad neu zu erfinden, bedient man sich an bewährten Empfehlungen der Informationssicherheit, um Heimarbeitsplätze aber auch das Mobile Arbeiten nicht zum Sicherheits- bzw. Datenschutz-Risiko werden zu lassen. Mehr dazu im Blogbeitrag.