Nach nur 6 Monaten war das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) der a.s.k. Datenschutz auf Basis ISIS12 eingeführt und in Betrieb. Die Zertifizierung im Katalog 2.0 war erfolgreich und die erste Zertifizierung in dem neuen Katalog überhaupt. Das Zertifikat ist nun 3 Jahre gültig. Doch es bedeutet nicht, sich auf dem erreichten Schutzniveau der technischen und organisatorischen Maßnahmen ausruhen zu können. Vielmehr müssen in sog. Überwachungsaudits alle 12 Monate der Betrieb und die Weiterentwicklung des ISMS nachgewiesen werden. Der Nachweis geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO wird durch die Zertifizierung ebenfalls erleichtert. Mehr Infos im Blogbeitrag.
Europatag 2020 - zum diesjährigen Jubiläum hat die Datenschutzbehörde Baden-Württembergs LFDI eine moderne und informative Videoreihe gestartet. Neben Fakten und Defintionen werden die Grundsätze sowie Sinn und Zweck des Datenschutzes anschaulich verfilmt ..
Innenministerien einiger Bundesländer wiesen Gesundheitsbehörden zur Übermittlung von Daten über Infizierte an die Polizei an. Die Datenschutzbehörden wurden teilweise im Vorfeld nicht informiert. Details im Beitrag ..
Die mancherorts noch vertretene Auffassung, Datenpannen schlicht nicht wahrzunehmen sei ein Schutz vor Sanktionen, war gestern. Transparente, proaktive Dokumentation und Meldungen sind Mittel der Wahl zusammen mit den richtigen technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM). Mehr dazu im Blogbeitrag
Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Zweck und Ziel des Datenschutz ist die Sicherung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Einzelperson. EIne genauere Definition des Begriffs Datenschutz und ein grober Überblick über die Erlaubnistatbestände nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO skizziert unser Blogbeitrag.