Die DSGVO Schonfristen sind endgültig vorbei. 8 erste Tipps, um Ihre Organisation fit für das Thema Datenschutz zu machen: VVT, DSB, Einwilligung, Meldepflicht, Datenpannen
Hype um Abmahnrisiko für private Whatsapp-Nutzer. Risiko eher gering. Doch der Einsatz von Whatsapp in Unternehmen oder Behörden kann teure Konsequenzen haben. Das ist jedoch nichts Neues. Wer meint, die kürzlich eingeführte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung löst die datenschutzrechtlichen Probleme, der irrt. Fazit daher: Finger weg von Whatsapp im geschäftlichen und behördlichen Umfeld! Mehr dazu im kompletten Blogbeitrag
Die EU-DSGVO naht in großen Schritten. Anbieter von Seminaren und Literatursammlungen sind im Sende-Rausch. Änderungen und Anpassungen stehen bevor. Doch ist das wirklich ein Grund zur Panik? Ändert sich für Unternehmen und Behörden soviel? Gerade, wenn Sie sich bisher schon an geltendes Datenschutzrecht aktiv gehalten haben? Gedanken, Anregungen und Tipps zur Vorbereitung und Vorgehensweise in unserem Blogbeitrag.
Ab dem 25.05.2018 können bayerische Kommunen es ihren Pendants in anderen Bundesländern gleich tun und einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Die Datenschutzbeauftragten von a.s.k. Datenschutz sind entsprechend qualifiziert (u.a. Kurse der Bayerischen Verwaltungsschule BVS) und für die Ausübung dieser Tätigkeit ausgebildet. Doch Sie müssen mit Bezirk, Landratsamt, Stadt oder Gemeinde nicht warten. Bereits heute können Sie unsere Mitarbeiter als externe Datenschutzberater beauftragen und sich kompetente Unterstützung sichern. Die a.s.k. Datenschutz-Berater bereiten Sie professionell auf die Anforderungen des BayDSG sowie der EU-DSGVO vor und übernehmen ab Mai 2018 die Tätigkeit des externen behördlichen Datenschutzbeauftragten für Ihre kommunale Einrichtung. Faire Monatspauschalen machen die Kosten und den Zeitaufwand für Ihre Kommune transparent und überschaubar. Sie haben stets das aktuelle Know-How in Ihrer kommunalen Einrichtung verfügbar. Für die Ausbildung und alle weiteren Tools der Zusammenarbeit (Projektplattform, eLearning, Videokonferenzsystem etc.) sorgen wir. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter auch bei Ihnen vor Ort im Einsatz. Mehr Informationen und den aktuellen Flyer finden Sie in unserem Blogbeitrag.
"Müssen bayerische Kommunen ein Informationssicherheitskonzept einführen?", diese Frage wird nach wie vor oft bei Seminaren, Veranstaltungen, telefonisch und per Mail an uns herangetragen. Wir haben dies zum Anlass genommen, hierzu ein Webvideo zu erstellen, in dem wir auf die Notwendigkeit und rechtlichen Grundlagen für die Einführung und den Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts vertiefend eingehen. Denn die Antwort auf die Frage kann nur lauten "Ja!". Wer es nicht glaubt, ist herzlich dazu eingeladen, sich in unserem Video davon überzeugen zu lassen. Sie finden das Webvideo eingebettet hier bei uns im Blog oder auf unserem neuen Youtube-Kanal.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU DS GVO) wird nach der Veröffentlichung im EU Amtsblatt am 24.05.2016 inkrafttreten. Die Verunsicherung bei Unternehmen, aber auch Behörden und kommunalen Einrichtungen ist zur Zeit groß. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen den Fahrplan der EU Datenschutz-Grundverordnung aufzeigen. Damit haben Sie einen zeitlichen Anhaltspunkt, bis wann die Umsetzung zu erfolgen hat und welches Recht zu welchem Zeitpunkt anzuwenden ist. Lesen Sie mehr im Blogbeitrag.
Am 23.02.2016 findet der KGSt®-Infotag: IT- und Datensicherheit in Kommunen in Hamm statt. a.s.k. Datenschutz stellt ISIS12 für Kommunen vor.
Die EU Datenschutz-Grundverordnung steht nach 4 Jahren Vorlaufzeit am Start. Sie wird voraussichtlich Frühjahr 2018 in Kraft treten. Aktionismus ist nicht angesagt. Erste konkrete Umsetzungshinweise werden im Laufe des Jahres 2016 im Rahmen der Rechtskommentare vorliegen.
Neuer Webauftritt zu ISIS12 in kommunalen Verwaltungen von a.s.k. Datenschutz Sascha Kuhrau online. Zu finden unter https://www.informationssicherheit-kommunalverwaltung.de
Seit dem 06. August 2015 ist es offiziell - a.s.k. Datenschutz Sascha Kuhrau ist geprüfter und zertifizierter ISIS12-Berater. Damit können Kommunen und Behörden bei der Einführung eines ISMS nach ISIS12 unterstützen.