Am Samstag, den 17.11.2012 findet von 14.00 bis 17.00 Uhr in der Volkshochschule Hersbruck, Emil-Held-Haus, Amberger Straße 27, Raum 02 das Seminar "Soziale Netzwerke und deren Gefahrenpotentiale" statt. Die Teilnahme-Gebühr beträgt 24,-- €. Wie kann es sein, dass ein eigentlich kleines Unternehmen wie Facebook Milliarden wert sein soll? Oder handelt es sich dabei eher um den Wert der gesammelten personenbezogenen Daten der Nutzer? Was steckt hinter sozialen Netzwerken? Was treibt diese an und was motiviert deren Nutzer, so viel über sich preiszugeben? Was ist Profiling und wie kann ich mich davor schützen? Welche unbedachten Rechtsverstöße können bei der Nutzung sozialer Netzwerke unterlaufen? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen der Dozent, freiberuflicher Berater für Datenschutz und Datensicherheit im Rahmen dieser Veranstaltung.
Eine eigene Website ist für die meisten Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Umfeld von Social Media werden immer mehr Unternehmen aktiv. So groß die Chancen der neuen Medien auch sind, so viele Gefahren bergen sie. Rechtliche Aspekte und der Datenschutz finden oftmals nicht die notwendige Beachtung. Und dies kann zu bösen Überraschungen führen. Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten sind keine Seltenheit. Jürgen Putzer, ausgewiesener Internet- und Social Media Experte zeigt im Dialog mit Sascha Kuhrau, a.s.k. Datenschutz, welche Fehler sehr häufig gemacht werden und wie man diese vermeiden kann. Kostenfreie Veranstaltung mit Voranmeldung am 11.10.2012 im Landratsamt Lauf.
Selbst wenn Sie einen internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen, profitieren Sie von unseren Leistungen. Frisch zurück aus dem Datenschutz-Grundseminar wird sich Ihr Mitarbeiter möglicherweise schwer tun, zwischen den umfänglichen Aufgaben und Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten einen sinnvollen und effizienten Weg zu finden. Gleichzeitig soll er oder sie sich noch um die eigentlichen Aufgaben am Arbeitsplatz kümmern, sofern Sie keinen Vollzeit-Datenschutzbeauftragten bestellt haben. Hier setzen wir mit den a.s.k. Unterstützungsdienstleistungen für interne Datenschutzbeauftragte an. Nach Wunsch helfen wir einen oder mehrere Tage in der Einstiegsphase Ihres Datenschutzbeauftragten mit Rat und Tat.
Jeder hat nach § 34 BDSG ein sog. Auskunftsrecht gegenüber Unternehmen und Behörden, welche Daten über einen gespeichert sind. Nimmt ein Betroffener dieses wahr, muss eine Auskunft vollständig, korrekt und zeitnah an den Anfragenden ergehen. Es drohen sonst Bußgelder bis zu 50.000 EUR nach § 43 BDSG. Seit einiger Zeit wird das Recht auf Auskunft immer häufiger eingeklagt. Und die durch die Gerichte festgesetzten Streitwerte ziehen mit. Folge: höhere Kosten für das beklagte Unternehmen. Was gilt es zu beachten?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informierte diese Woche über eine kritische Sicherheitslücke in Java 7. Bereits der Besuch einer infizierten Webseite bringt Schadcode auf das System, u.a. bekannte Banking-Trojaner. Das BSI rät zur Deinstallation, bis ein Sicherheitsupdate bereitsteht. Alternativ sollten die Java Browser Plugin deaktiviert werden.
Zum 31.08.2012 läuft die Übergangsregelung für § 28 BDSG für Werbezwecke aus. Ab dem 01.09.2012 heißt es dann, personenbezogene Daten und die sogenannten "Listendaten" ausschließlich noch mit wirksamer Einwilligung für Werbezwecke zu nutzen. Laut dem Bußgeldkatalog des Bundesdatenschutzgesetzes können durchaus Beträge bis 300.000 Euro bei Nichteinhaltung fällig werden. Grund genug für alle Werbetreibenden, sich mit den aktuellen Regelungen auseinanderzusetzen.
IT-Sicherheit nimmt als Bestandteil des Datenschutzes einen immer höheren Stellenwert ein. Zur Orientierung und Unterstützung gibt es den IT-Sicherheitsnavigator des Bundesamts für Wirtschaft im Web. Zusätzliche Unterstützung erhalten Sie durch a.s.k. Datenschutz z.B. in Form von Audits zu Datensicherheit und Datenschutz oder zuschussfähigen Beratungsleistungen.
Blizzard warnt vor Zunahme von Spam und Phishing-Emails. Betroffen sind alle Regionen außerhalb Chinas. Offizielle Stellungnahme im Netz.
Eine rechtswirksame Einwilligungserklärung will gut geplant und konzeptioniert sein. Allgemeine Floskeln sind zu vermeiden, der Betroffene muss im Detail informiert sein. Eine erste Hilfestellung bietet dieser Beitrag.
"Wir haben keine personenbezogenen Daten im Unternehmen, daher betrifft uns das Bundesdatenschutzgesetz gar nicht" - diese Aussage trifft man immer wieder z.B. im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder Kundengesprächen. Im ersten Moment ist man gerade bei reinen B2B-Unternehmen geneigt, zuzustimmen. Doch schnell regen sich Zweifel, denn nur wenige Unternehmen kommen ohne Mitarbeiter aus.
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