Wie die Welt Online und weitere Medien heute berichten, liegt nach monatelangen Verhandlungen ein aktualisierter Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium unter der Leitung von Thomas de Maizière für ein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz vor. Gegenüber einem Entwurf aus Mai 2010 haben sich einige Punkte grundlegend zu Gunsten des Datenschutz für Arbeitnehmer verbessert. Der neue Entwurf soll mit den Ministerien für Wirtschaft, Arbeit und Justiz abgestimmt sein. Desweiteren wurde zahlreichen Einwänden seitens der Gewerkschaften und Datenschützer Rechnung getragen.
Die heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern in Unternehmen soll zukünftig ausnahmslos verboten sein. Im früheren Entwurf war die verdeckte Überwachung unter bestimmten Voraussetzungen noch zulässig. Ferner soll das Ausspähen von Räumlichkeiten, die überwiegend der privaten Lebensführung dienen, zukünftig nicht mehr möglich sein. Davon betroffen wären z.B. Umkleide‑, Sanitär- und Schlafräume.
Nicht betroffen von den neuen Regelungen wären offene Videoüberwachungen z.B. im Firmeneingangsbereich oder auch zur Qualitätskontrolle, sofern diese zur Wahrung berechtigter betrieblicher Interessen wirklich notwendig sind, den Schutzinteressen der Arbeitnehmer nicht entgegen stehen und selbstverständlich auf den Einsatz dieser Überwachungsmöglichkeit ausreichend hingewiesen wurde.
Mit dem neuen Referentenentwurf soll den Veränderungen durch Social Media und soziale Netzwerke Rechnung getragen werden. Rundum gelungen ist dies jedoch nicht. Ein Arbeitgeber soll zukünftig keine Daten für Bewerbungen aus sozialen Netzwerken wie Facebook erheben dürfen, um sich über den Kandidaten vorab zu informieren. Bei anderen frei zugänglichen Daten im Internet dürfen diese nur genutzt werden, wenn das schutzwürdigen Interesse am Ausschluss dieser Daten des Arbeitnehmers das berechtigte Interesse des Unternehmens nicht übersteigt. “Normale” Suchmaschineneinträge dürften als Informationsmedium herangezogen werden, jedoch wäre das Alter des Eintrags zu berücksichtigen ebenso wie die Frage, ob der Betroffene noch die Herrschaft über die Veröffentlichung seiner Daten an dieser Stelle hat. Inwieweit diese Regelung des Verbots der Erhebung praktikabel ist, bleibt abzuwarten. Bereits jetzt äußern sich hierzu kritische Stimmen — zu Recht.
Ärztliche Untersuchungen und Bluttests werden zukünftig ebenfalls enger reglementiert und an Auflagen gebunden sein. Gleiches gilt für Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung wie das sog. “Screening”, die stark in die Datenschutzrechte der Betroffenen eingreifen. Aber auch die Kontrolle von Telefonaten und Emails wird nach diesem Entwurf nur unter zusätzlichen Auflagen möglich sein. Im Hinblick auf vorhandene Nutzungsrichtlinien sollten Unternehmen die finale Version des Gesetzes weiter verfolgen.
Der Entwurf soll die Rechtssicherheit von Arbeitnehmern und Unternehmen erhöhen. Dabei trägt er zahlreichen Einzelfallurteilen sowie den Datenaffären der jüngeren Vergangenheit Rechnung. Trotz des gutgemeinten Ansatzes verbleiben einige Grauzonen und Punkte, die Anlaß zur Kritik geben.
- Zu Welt Online
- Zum Beitrag der Rhein-Zeitung
- Blogbeitrag zum Referentenentwurf aus Mai 2010
- Zum Originaltext des aktuellenReferentenentwurfs
- Kritische Stimmen bei Golem.de
- Beitrag von beratungsrauschen.de
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