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Baye­ri­sche Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de hat viel zu tun — Zunah­me der Ein­ga­ben um 80 Pro­zent in 2010

Ja ja ja, jetzt wird wie­der in die Hän­de gespuckt …

Tho­mas Kra­nig, Amts­lei­ter des Baye­ri­schen Lan­des­amts für Daten­schutz mit Sitz in Ans­bach hat am Mon­tag den Tätig­keits­be­richt für die Jah­re 2009 und 2010 in Mün­chen vor­ge­stellt. Bei der Daten­schutz­be­hör­de gingen3.256 Anfra­gen und Beschwer­den von Bür­gern und Unter­neh­men ein. Das sind 80% mehr als noch fünf Jah­re zuvor. Kra­nig führt dies auf eine deut­lich gestie­ge­ne Sen­si­bi­li­tät für die Siche­rung der Pri­vat­sphä­re bei den Betrof­fe­nen zurück. Was in Anbe­tracht der medi­al auf­be­rei­te­ten Skan­da­le bei der Deut­schen Tele­kom, der Deut­schen Bahn, dem Lebens­mit­tel­dis­coun­ter Lidl und in ver­schie­de­nen Call-Cen­tern auch nicht wei­ter verwundert.

Drah di net um, schau schau, der Kom­mis­sar geht um …

Für den nicht-öffent­li­chen Bereich, also für Unter­neh­men, lis­tet der Tätig­keits­be­richt auf über 100 Sei­ten Daten­schutz­ver­feh­lun­gen auf. Dabei ging es um Ver­stö­ße im Bereich der Video­über­wa­chung, den wenig sen­si­blen Umgang mit Bewer­ber­da­ten und vie­lem mehr. Im Berichts­zeit­raum lei­te­te die Schutz­be­hör­de 22 Ver­fah­ren wegen Ord­nungs­wid­rig­kei­ten gegen Unter­neh­men wegen “nach­hal­ti­ger daten­schutz­recht­li­cher Ver­stö­ße” ein und stell­te sogar zwei Straf­an­trä­ge. Sta­tis­tisch gese­hen, lag jeder zwei­ten Anfra­ge ein Ver­stoß gegen daten­schutz­recht­li­che Bestim­mun­gen zu Grunde.

Mitt­ler­wei­le ver­fügt die Behör­de für den nicht-öffent­li­chen Bereich über 12 Mit­ar­bei­ter, die für Kon­troll- und Bera­tungs­tä­tig­kei­ten bereit­ste­hen. Das Risi­ko einer zufäl­li­gen Über­prü­fung im Rah­men einer Stich­pro­be nimmt für Unter­neh­men in Bay­ern (aber auch bun­des­weit) ste­tig zu.

Wir fahr’n fahr’n fahr’n auf der Autobahn …

Eine Par­al­le­le zwi­schen Stra­ßen­ver­kehr und Daten­ver­kehr zie­hend, mahn­te der baye­ri­sche Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann zur Vor­sicht bei der Preis­ga­be per­sön­li­cher Daten auf dem Daten­high­way. Dies auch im Hin­blick auf die von immer mehr Betrof­fe­nen genutz­ten sozia­len Netz­wer­ke. Nicht nur, daß hier das Risi­ko der über­bor­den­den Frei­ga­be der eige­nen Daten besteht. Auch Tex­te, Bil­der und Vide­os Drit­ter, die einen selbst betref­fen, stel­len eine immer grö­ße­re daten­schutz­recht­li­che Her­aus­for­de­rung dar.

Irgend­wie, irgend­wo, irgendwann …

Den Titel die­ses Hits der Neu­en Deut­schen Wel­le soll­ten Sie sich nicht zum Vor­bild neh­men, wenn es um die Ein­füh­rung aktu­el­ler Kon­zep­te für Daten­schutz und Daten­si­cher­heit in Ihrem Unter­neh­men geht. Erst recht nicht, wenn even­tu­ell bereits eine Bestell­pflicht für einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten besteht — denn die feh­len­de, ver­spä­te­te oder nicht kor­rek­te Bestel­lung eines geeig­ne­ten Daten­schutz­be­auf­trag­ten ist buß­geld­be­wehrt. Unsi­cher? Dann spre­chen Sie mich an.

 

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