Aus dem ges­tern ver­öf­fent­lich­ten Tätig­keits­be­richt der bran­den­bur­gi­schen Lan­des­be­auf­trag­ten für Daten­schutz (LDA), Frau Dag­mar Hart­ge geht her­vor, daß Bran­den­burgs 216 Kom­mu­nen in punk­to Daten­schutz Nach­hol­be­darf haben. Im Rah­men einer Umfra­ge in 2009, die von ca. 80% der Kom­mu­nen beant­wor­tet wur­de, soll­te der Bedarf an Unter­stüt­zung in den öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen im Bereich Daten­schutz und IT-Sicher­heit ermit­telt werden.

80% der Kom­mu­nen set­zen zwar einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten ein. Die­ser wen­det jedoch in 80% aller Fäl­le maxi­mal 10% sei­ner Arbeits­zeit für das The­ma Daten­schutz auf. Ein Auf­wand, der von der Lan­des­be­auf­trag­ten auf­grund der Erfah­run­gen im öffent­li­chen Bereich, als zu gering und nicht aus­rei­chend ein­ge­stuft wird. Kri­tisch wird eben­falls das The­ma IT-Sicher­heits­be­auf­trag­ter beleuch­tet. Des­sen Bestel­lung ist zwar nicht zwin­gend vor­ge­schrie­ben, den­noch beset­zen nur 25% der Kom­mu­nen die­se Posi­ti­on. Dem­entspre­chend mau sieht es mit der Exis­tenz funk­ti­ons­fä­hi­ger IT-Sicher­heits­kon­zep­te aus: nur 12% der Kom­mu­nen ver­fü­gen über ein sol­ches Kon­zept, bei mehr als 60% liegt über­haupt kein Kon­zept vor.

Als Grün­de wer­den feh­len­des qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal sowie nicht aus­rei­chen­de finan­zi­el­le und zeit­li­che Res­sour­cen ange­führt. Ob man die­se Begrün­dung akzep­tie­ren mag, war­um ein Bun­des­ge­setz im öffent­li­chen Bereich kei­ne aus­rei­chen­de Anwen­dung fin­det, mag jeder für sich selbst entscheiden.

Bri­sant am Ran­de: der Städ­te- und Gemein­de­bund Bran­den­burg e.V. rief die Kom­mu­nen dazu auf, die Umfra­ge in Tei­len nicht zu beant­wor­ten, da kei­ne recht­li­che Grund­la­ge hier­für vor­han­den sei. Dem stand /​ steht jedoch § 26 des Bran­den­bur­gi­schen Daten­schutz­ge­set­zes (BbgD­SG) ent­ge­gen, die Aus­kunfts- und Unter­stüt­zungs­pflicht. “Im Ergeb­nis führ­ten die Akti­vi­tä­ten des Städ­te- und Gemein­de­bun­des sowohl zu einer erheb­li­chen Ver­zö­ge­rung der Umfra­ge als auch zu teils inkon­sis­ten­ten (weil unvoll­stän­di­gen) Ant­wor­ten der Kom­mu­nen”, so die Landesdatenschutzbeauftragte.

  • Tätig­keits­be­richt 2008/​2009 LDA Brandenburg

Categories:

One response

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über a.s.k. Daten­schutz e.K.
Nächs­te Termine
  • Keine Termine
Mit­glied­schaf­ten