Zei­gen Sie Ihren Kun­den und Auf­trag­ge­bern, das Ihr Unter­neh­men Daten­schutz ernst nimmt. Schaf­fen Sie Ver­trau­en! Wei­sen Sie den siche­ren und trans­pa­ren­ten Umgang mit dem The­ma Daten­schutz auf ein­fa­che Art und Wei­se nach.

In nur fünf Schrit­ten zum Daten­schutz-Zer­ti­fi­kat a.s.k. com­pa­nysecu­re.

 

 

  1. Pro­jekt­start mit Kick-off
  2. Vor­prü­fung und Bewer­tung: Vor­han­de­nes Daten­schutz­kon­zept, bestehen­de Richtlinien
  3. Daten­schutz-Audit vor Ort
  4. Umset­zung der not­wen­di­gen Maß­nah­men zur Sicher­stel­lung der Vorschriften
  5. Nach­prü­fung und Zer­ti­fi­kats­ver­ga­be im Erfolgsfall

 

 

Gleich­zei­tig schüt­zen Sie Ihr Unter­neh­men vor den Buß­geld­ri­si­ken des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes — § 43 BDSG. Sie behe­ben Män­gel in der tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Umset­zung, erhö­hen dabei auto­ma­tisch die Sicher­heit. Gegen­über Ihren Auf­trag­ge­bern (im Fal­le eines Out­sour­cings oder auch bei Fern­war­tung und Sup­port­ar­bei­ten) bele­gen Sie die not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen im Rah­men der sog. Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung nach § 11 BDSG mühe­los. Ihre Kun­den wis­sen Ihr Enga­ge­ment in Sachen Daten­schutz eben­falls zu schätzen.

Wor­auf war­ten Sie noch? For­dern Sie gleich ein unver­bind­li­ches Ange­bot für den Erhalt des Daten­schutz-Zer­ti­fi­kats a.s.k. com­pa­nysecu­re für Ihr Unter­neh­men an.

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