Haben Sie Fra­gen rund um die Leis­tun­gen und das Ange­bot von a.s.k. Daten­schutz? Wün­schen Sie Ant­wor­ten auf Fra­gen wie

  • Wel­ches Buß­geld­ri­si­ko ent­steht für mein Unter­neh­men, wenn ich kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestelle?
  • Muss es erst zu einer Daten­pan­ne kom­men, damit mein Unter­neh­men ein Buß­geld wegen Daten­schutz­ver­stö­ßen zu zah­len hat?
  • Ab wann muss ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter bestellt werden?
  • Gibt es preis­güns­ti­ge Daten­schutz-Pake­te für Daten­schutz bei Anwäl­ten, Ärz­ten, Steu­er­be­ra­tern und Versicherungsmaklern?
  • Was kos­tet ein exter­ner Datenschutzbeauftragter?
  • Wel­che Vor­tei­le hat ein exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter gegen­über einem inter­nen Datenschutzbeauftragten?
  • Ist Daten­schutz mehr als nur die pure Ver­mei­dung von Buß­gel­dern? Und wenn ja, wel­che Vor­tei­le hat mein Unter­neh­men davon?

Kein Pro­blem! Nut­zen Sie ein­fach den a.s.k. Rück­ruf-Ser­vice. Tele­fon­num­mer ein­ge­ben, The­men­feld ankli­cken und wir rufen zurück — GARANTIERT!

 Bit­te haben Sie dafür Ver­ständ­nis, daß wir kei­ne Rechts­be­ra­tung anbie­ten kön­nen.

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