Der Facebook “Like-Button” sorgt für immer mehr Aufregung und kontroverse Diskussion im Web. Teilweise erscheinen die Fronten recht verhärtet. Einerseits werden Aussagen getätigt, wer seine Daten schützen wolle, solle einfach auf das Internet verzichten. Andererseits wird mit der Unvereinbarkeit solche Features mit dem deutschen Datenschutzrecht argumentiert.
Was ist der “Like-Button” überhaupt?
Facebook stellt diesen Button Seitenbetreibern im Internet zu Verfügung. Angemeldete Facebook-User können mit einem einfachen Klick auf “Gefällt mir” ihr Gefallen an der Webseite in ihrem Profil kundtun. Deren Online-Freunde können dies online sehen, neugierig werden und die Seite eventuell auch besuchen. Klicken diese ebenfalls den “Gefällt mir-Button”, dann führt das zu einer (wünschenswerten) Mund-zu-Mund-Propaganda. Aus diesem Grund ist diese Funkion mittlerweile in eine Vielzahl von Webseiten und Blogs integriert.
Wieso nun die Aufregung?
Problematisch an diesem Button und der dahinterstehenden Routine ist, daß hierbei nicht nur die Daten angemeldeter Facebook-Nutzer gesammelt werden, sondern die jedes Besuchers einer Webseite mit einem solchen Button. Facebook könnte diese Informationen z.B. zum Erstellen kompletter Besucher- und Nutzerprofile fremder Webseiten nutzen. Facebook selbst hat sich bisher lt. den Betreibern von hamburg.de nicht in befriedigender und rechtlich belastbarer Art und Weise zu der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung dieser Daten geäußert.
Grund genug für die Betreiber, den “Like-Button” wieder aus dem gesamten Stadtportal zu verbannen. Ein breiter und kontroverser Austausch zu dieser Maßnahme ist im Blog von hamburg.de nachzulesen.
Eine Stellungnahme der Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg beleuchet die rechtlichen Aspekte des Einsatzes solcher Funktionen mit entsprechendem Weitblick, ohne Social Media Tools und Features von vornherein zu verurteilen.
Ein ebenso guter Artikel zur rechtlichen Bewertung von social media plugins von RA Dr. Thomas Helbing. Im Blog von drweb.de findet sich ein ebenso interessanter Beitrag zum Thema.
Update 21.03.2011
Mittlerweile nutzen immer mehr Seiten den Facebook Like Button, darunter auch prominent besuchte Auftritte wie der von Spiegel, Stern und Bild. Auch immer mehr Blogger und Webseitenbetreiber setzen auf diese Möglichkeit, darüber (hoffentlich) mehr Besucher zu generieren. Gerüchte im Web sprechen von einer Versechsfachung der Besucherzahlen dank dieses kleinen “Knopfs”.
Doch nach wie vor sehen Datenschützer und die Datenschutzbehörden das dafür notwendige Skript kritisch. Denn der eigentliche Gewinner ist Facebook. Sammelt die Organisation doch darüber — ganz unabhängig, ob der Button angeklickt wird oder nicht — wertvolle Informationen über das Surfverhalten seiner Benutzer, umfangreiches Mitgliederprofil inklusive.
Die Prüfung, inwieweit die Funktionsweise gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt, dauert zur Zeit noch an. Der erste Online-Händler wurde jedoch bereits abgemahnt. Nicht wenige Webseiten versäumen in Ihren Datenschutzerklärungen den ausreichenden Hinweis auf die Nutzung und Folgen dieser Form des Webtrackings. Ebenso fehlt oftmals die Erklärung des sog. Widerrufrechts, also die Möglichkeit, wie sich der Besucher gegen diese Form der Beobachtung und Datenerhebung wehren kann.
Welche Punkte seitens der Datenschutzbehörden alle in der Kritik stehen, können Sie hier nachlesen.
Vielen Dank für den netten Beitrag!
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