Wurde gestern vormittag noch über das Ende der Schonfrist für Datenübermittlungen in die USA auf Basis von Safe Harbor berichtet, erscheint Licht am Horizont.
Die Verantwortlichen der EU-Kommission präsentieren gestern Abend den Nachfolger. Dieser heißt — zum Glück — nicht Safe Harbor 2.0. Obwohl nur erste Details bekannt wurden, steht der Nachfolger EU-US Privacy Shield als ‘alter Wein in neuen Schläuchen’ bereits in der Kritik.
Ob das Abkommen im Detail den Anforderungen des EuGH standhält, bleibt abzuwarten. Der EuGH hat mit seinem Safe Harbor Urteil im Herbst 2015 die Sache ins Rollen gebracht, und die langjährige Praxis von Safe Harbor für ungültig erklärt.
Wir halten Sie in kommenden Beiträgen über weitere Details selbstverständlich auf dem Laufenden.
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