Lebenslauf

Wer mit Bewer­bun­gen zu tun hat, der weiß, dar­in sind sehr vie­le per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ent­hal­ten. Und nicht nur die Men­ge ist beacht­lich, auch die Sen­si­bi­li­tät der Daten muss berück­sich­tigt wer­den. Fal­len doch eini­ge der Anga­ben unter die sog. Arti­kel-9-Daten (die beson­de­ren Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten). Grund genug, für die Ber­li­ner Beauf­trag­te für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit in ihrem Tätig­keits­be­richt 2022 unter 8.2 Löschung von Bewer­ber­da­ten etwas über den Umgang mit Bewer­ber­da­ten zu schreiben.

Umgang mit Bewerberdaten

Irgend­wann ist die Aus­wahl geeig­ne­ter Beset­zun­gen für die aus­ge­schrie­be­nen Posi­tio­nen been­det. Doch was tun mit den ange­fal­le­nen Daten von Bewer­bern? Die­ser Fra­ge geht die Ber­li­ner Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te in ihrem Tätig­keits­be­richt 2022 nach. Kur­ze Zusammenfassung:

  1. Wird die Bewer­bung zurück­ge­zo­gen, sind die Daten unver­züg­lich zu löschen.
  2. Lehnt man einen Bewer­ber ab, kön­nen die Unter­la­gen bis zu sechs Mona­te auf­be­wahrt wer­den zwecks Abwehr mög­li­cher Rechts­an­sprü­che (Rechts­mit­tel­fris­ten des All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­set­zes AGG und des Arbeits­ge­richts­ge­set­zes ArbGG).
  3. Beauf­tra­gung eines Dienst­leis­ters zur Per­so­nal­ge­win­nung zuläs­sig, aber im Zwei­fel eine Auf­trags­ver­ar­bei­tung nach Art. 28 DSGVO.
  4. Wird man ein­ge­stellt, sind alle für das Arbeits­ver­hält­nis nicht not­wen­di­gen Unter­la­gen aus der Bewer­bung zurück­zu­ge­ben bzw. zu löschen.
  5. Eine unbe­grenz­te Spei­che­rung der Bewer­bungs­un­ter­la­gen ist nicht zuläs­sig. Sie wol­len poolen? -> Akti­ve, frei­wil­li­ge und infor­mier­te Einwilligung
  6. Lösch­kon­zept für ana­lo­ge und digi­ta­le Bewer­ber­da­ten mehr als hilfreich.

Sie suchen Unter­stüt­zung im Umgang mit Bewer­ber­da­ten aus Daten­schutz-Sicht für Ihre Orga­ni­sa­ti­on? Spre­chen Sie uns doch ein­fach an. Seit 2007 ste­hen wir Unter­neh­men und Behör­den rund um die The­men Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit zur Seite.

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