Am 02.03.2010 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die jetzige Form des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist damit hinfällig. Fazit: alle auf Basis dieses Gesetzes bisher gepeicherten Daten sind zu löschen.
Ein Sieg für den Datenschutz, könnte man meinen. Doch die Angelegenheit hat einen Haken: nicht die Vorratsdatenspeicherung an sich wurde für verfassungswidrig erklärt, sondern nur die bisherige Ausgestaltung des Gesetzes. Im Hintergrund steht die europäische Regelung zur Datenspeicherung, die es nach wie vor umzusetzen gilt. Die Regierung hat es dabei mit seiner bisherigen Fassung übertrieben, wurde in die Schranken gewiesen und muss entsprechend neue Ausgestaltungen und Formulierungen finden. Bis dahin ist die jetzige Regelung schlicht ungültig.
Das bedeutet, eine neue gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung wird kommen — angelehnt an die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts und vor dem Hintergrund der europäischen Regelungen. Wie diese in der Praxis ausgestaltet werden, bleibt abzuwarten. Ebenso wie die Frage, ob das neue Gesetz erneut der konsequenten und harten Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht aufgrund von Klagen unterzogen wird.
Zu begrüßen ist auf jeden Fall die klare Ansage, daß der Bundesdatenschutzbeauftragte in die Kontrolle über die Verwendung der gespeicherten Daten einbezogen werden soll.
Die Kläger, welche das deutsche Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht gebracht haben, wollen nun im nächsten Schritt in Brüssel gegen das europäische Regelwerk ankämpfen, das als Grundlage für die deutsche Gesetzgebung diente. Die EU-Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten schreibt den Mitgliedstaaten der EU vor, entsprechende nationale Gesetzte zu verabschieden, welche die Telekommunikationsanbieter dazu verpflichten, Verbindungsdaten über einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern.
Es bleibt spannend!
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010
No responses yet