Frü­her war alles anders

Was waren das noch für Zei­ten: 1983, die Volks­zäh­lung steht für 1987 an. Scha­ren von Demons­tran­ten auf der Stra­ße — Volks­zäh­lung nicht mit uns. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt wird ange­ru­fen und gibt den Klä­gern recht — sen­sa­tio­nel­les Urteil für die dama­li­ge Zeit, das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung war gebo­ren. Der Fra­ge­bo­gen muss­te aus­ge­dünnt wer­den. Des Vol­kes Zorn über die Neu­gier und Daten­sam­mel­wut sei­nes Staa­tes hat­te gesiegt.

Der Sturm im Wasserglas

Heu­te ist alles anders. Statt Volks­zäh­lung spricht man nun vom sog. Zen­sus (da kei­ne Voll­erhe­bung mehr statt­fin­det, son­dern nur ein Teil der Ein­woh­ner befragt wird). Stre­ben nach Moder­ne oder geschick­te Ver­schleie­rungs­tak­tik, um die Reak­tio­nen von 1983 wis­send? Die media­le Bericht­erstat­tung geht gegen Null. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Ledig­lich ein paar Daten­schüt­zer, Ewig­gest­ri­ge und die übli­chen Ver­däch­ti­gen (Dan­ke an daten​schutz​be​auf​trag​ter​-info​.de für die­se Begriff­lich­keit) mah­nen zur Vorsicht.

Selbst die Ver­lei­hung des Big Brot­her Awards 2011 am 01.04.2011 an das Bun­des­amt für Sta­tis­tik als ver­ant­wort­li­che Stel­le für die neue Volks­zäh­lung sorgt zwar für etwas Wir­bel im Inter­net, aber auch nur dort.

“Lang­wei­li­ge Daten”

Der ver­ant­wort­li­che Lei­ter der Volks­zäh­lung, oder des nun soge­nann­ten Zen­sus wie­gelt pflicht­ge­mäß ab. Man wür­de ja nur “lang­wei­li­ge Daten” erhe­ben. Da macht es ja nichts aus, daß 27 der abge­frag­ten Per­sön­lich­keits­merk­ma­le für min­des­tens 4 Jah­re ohne Anony­mi­sie­rung gespei­chert wer­den sol­len. Eine Zusam­men­füh­rung mit Daten der Bun­des­agen­tur für Arbeit und wei­te­rer Behör­den ist durch­aus vorgesehen.

Der ver­spä­te­te Osterhase

Klin­gelt es nach den Oster­fei­er­ta­gen bei Ihnen an der Tür, dann wird es nicht der ver­spä­te­te Oster­ha­se sein. Rich­ten Sie sich eher dar­auf ein, daß der “Volkszähler“vor Ihnen steht  — der nun modern Inter­view­er heisst. Wenn alles sei­ne Rich­tig­keit hat­te, wur­de sein Erschei­nen 1–2 Wochen zuvor per Post­kar­te ange­kün­digt. Die Post­kar­te stellt sicher, daß Sie über die bevor­ste­hen­de Befra­gung infor­miert sind — eben­so wie Ihr Post­zu­stel­ler und im Zwei­fel Ihre Nachbarn.

Das Schwei­gen der Lämmer

Soll­ten Sie nicht nur die Beant­wor­tung der frei­wil­li­gen Anga­ben zu Reli­gi­on, Glau­bens­rich­tung und Welt­an­schau­ung ver­wei­gern wol­len, so soll­ten Sie sich das noch mal genau über­le­gen. Nach § 15 BstatG besteht Aus­kunfts­pflicht — Wider­stand zweck­los. Wer stör­risch ist, han­delt ord­nungs­wid­rig und zahlt — bis zu 5.000 EUR gem. § 23 BstatG.

Sinn oder Unsinn

Die Sinn­haf­tig­keit und Not­wen­dig­keit einer Volks­zäh­lung oder des Zen­sus wird eigent­lich nicht bestrit­ten. Hier ver­wei­gern sich ledig­lich tota­le Hard­li­ner. Im Fokus der Kri­tik steht die teil­wei­se nicht erfol­gen­de Anony­mi­sie­rung und Zusam­men­füh­rung mit Anga­ben aus ande­ren Behör­den. Aus­führ­li­che Fra­gen und Ant­wor­ten fin­den Sie auf der Zen­sus-Web­sei­te.

  • Bei­trag von Gui­do Strunk: Zen­sus 2011 — die nächs­te gro­ße Volks­zäh­lung rollt an

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One response

  1. End­lich mal ein inter­es­san­ter Arti­kel, vie­len Dank. Muss man sich auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen. Gene­rell fin­de ich den Blog leicht zu ver­ste­hen und bequem zu lesen.

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