Der Europäische Gerichtshof kippt die EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus 2006. Vernunft siegt über Sammelwut, zumindest auf europäischer Ebene. Er bestätigt damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2010, wenn auch mit anderer Begründung. Pläne für eine nationale Regelung sollen für diese Legislaturperiode vom Tisch sein.
Mit Urteil vom 09.03.2010 stellt der Europäische Gerichtshof klar: Deutschland verstößt mit seiner Organisation und Einbindung der Aufsichtsbehörden für die Privatwirtschaft gegen die EG-Datenschutzrichtlinie.