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informationelle Selbstbestimmung

LfDI Baden-Würt­tem­berg — neu­es Bildungszentrum

Der Lan­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit — LfDI Baden-Würt­tem­berg, Dr. Ste­fan Brink, hat in die­sem Monat ein neu­es Bil­dungs­zen­trum eröff­net. Das „Bil­dungs­zen­trum Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit Baden-Würt­tem­berg“ (BIDIB) infor­miert alle inter­es­sier­ten Bür­ger, zivil­ge­sell­schaft­li­che Grup­pen, Ver­ei­ne, Ver­bän­de, Unter­neh­men etc. unter dem Mot­to „Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit zum Anfas­sen“ und bil­det ein Forum für die moder­nen Grund­rech­te Daten­schutz und Informationsfreiheit. 

Das BIDIB des LfDI als neu­es Forum der Bil­dung und Diskussion

Die offi­zi­el­le Web­site des BIDIB kön­nen Sie hier auf­ru­fen und die zuge­hö­ri­ge Pres­se­mit­tei­lung hier. Die mit Mit­teln des Land­tags Baden-Würt­tem­berg eta­blier­te Bil­dungs­ein­rich­tung gibt Bil­dungs- und Dis­kus­si­ons­ver­an­stal­tun­gen Raum, in denen poli­ti­sche, ethi­sche, recht­li­che und sozio­lo­gi­sche Aspek­te des Daten­schut­zes und der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit behan­delt wer­den. Die Dar­rei­chungs­for­men sind u.a. digi­ta­le For­ma­te, Vor­trä­ge, Kon­fe­ren­zen, Work­shops und Schu­lun­gen, die mit dem Know-how der LfDI Baden-Würt­tem­berg Mit­ar­bei­ten­den gespeist wer­den. Dazu gehört auch eine Dis­kus­si­ons­rei­he mit Dr. Ste­fan Brink zu ver­schie­de­nen gesell­schafts­re­le­van­ten Themen. 

Zukunfts­wei­sen­de Aspekte

Der LfDI Baden-Würt­tem­berg sieht „bedarfs­ge­rech­te Bil­dungs­an­ge­bo­te, die die­se Grund­rech­te aus mög­lichst vie­len Per­spek­ti­ven beleuch­ten und durch­drin­gen [..] von grund­le­gen­der und gesamt­ge­sell­schaft­li­cher Bedeu­tung“. Neben dem ste­ti­gen Aus­bau der Ver­an­stal­tungs- und Bil­dungs­an­ge­bo­te ist auch die Erwei­te­rung um /​ bestehen­der Koope­ra­tio­nen wie mit Han­dels­kam­mern, Gewerk­schaf­ten, Par­tei­en und wei­te­ren Orga­ni­sa­tio­nen avi­siert. Nach der Auf­bau­pha­se des BIDIB bis vor­aus­sicht­lich Ende die­sen Jah­res wird das Bil­dungs­zen­trum über eige­ne Räum­lich­kei­ten verfügen.

Fazit und Kom­men­tar zum neu­en Bil­dungs­zen­trum des LfDI Baden-Würt­tem­berg 

Zu den Gra­tu­lan­ten gehö­ren der Bun­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit, Prof. Kel­ber, die Gesell­schaft für Frei­heits­rech­te und der CCC. Ins­be­son­de­re in Zei­ten, in denen vie­ler­orts unaus­ge­reif­te Digi­ta­li­sie­rung mit zeit­glei­chem Rück­gang der Trans­pa­renz vor­an­ge­trie­ben wird und der Bür­ger weit weni­ger ratio­nal auf das digi­ta­le Zeit­al­ter ein­ge­stellt wird als er annimmt, sind Ein­rich­tun­gen der Bil­dung, der zeit­ge­mä­ßen Auf­klä­rung und des Dis­kur­ses mehr als not­wen­dig. Es wäre zu begrü­ßen, wenn noch wei­te­re sol­cher Ein­rich­tun­gen in den Bun­des­län­dern eta­bliert würden. 

BfDI über­reicht sei­ne Berich­te zu Daten­schutz und Informationsfreiheit

An die­sem Mitt­woch, den 17.06.2020 leg­te der Bun­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit (BfDI) sei­ne Tätig­keits­be­rich­te für bei­de Berei­che vor. Wich­ti­ge The­men dar­in sind unter ande­rem Gesund­heits­da­ten und Dia­log in der Gesetz­ge­bung. Die obers­te Daten­schutzbehör­de ist der­zeit mit über 250 Plan­stel­len besetzt, in die­sem Jahr sol­len es über 300 werden. 

In die­sem Bei­trag wird zunächst nur auf den Daten­schutz­be­richt ein­ge­gan­gen und hier­bei eini­ge „Schwer­punk­te“ gesetzt. Die Gewich­tung erhebt nicht den Anspruch reprä­sen­ta­tiv für die inhalt­li­che Gewich­tung des zugrun­de­lie­gen­den Berichts zu sein oder auf Grund des Umfangs allen — jeweils sehr wich­ti­gen — The­men durch Erwäh­nun­gen gerecht zu werden. 

Zu den Schwer­punkt­the­men gehör­te insb. die Digi­ta­li­sie­rung im Gesund­heits­we­sen und Eva­lu­ie­rung der DSGVO. Kern­the­men sind 

  • All­tags­er­leich­te­rung und Praxistauglichkeit, 
  • Daten­pan­nen­mel­dun­gen,
  • Zweck­bin­dung, 
  • Data Pro­tec­tion by Design, 
  • Befug­nis­se der Auf­sichts­be­hör­den und Sanktionspraxis, 
  • Zustän­dig­keits­be­stim­mung, Zusam­men­ar­beit und Kohärenz, 
  • Direkt­wer­bung,
  • Pro­fil­ing und 
  • Akkre­di­tie­rung. 

Fer­ner lag das Augen­merk auf Aspek­ten der Daten­mi­ni­mie­rung, Umset­zung der KI, der Ein­wil­li­gung als Rechts­grund­la­ge  und Stel­lung­nah­men der Datenethikkommission. 

Eini­ge Zah­len zur Tätig­keit des BfDI 

Im Berichts­zeit­raum, dem Jahr 2019, wur­den dem BfDI über 3.200 Beschwer­den zuge­tra­gen, davon 44 nach § 60 BDSG, Direkt­an­ru­fung des Bun­des­be­auf­trag­ten, und 44 gegen Nach­rich­ten­diens­te. Über 10.000 Anlie­gen von betrof­fe­nen Per­so­nen /​ Bür­gern wur­den auf schrift­li­chem oder tele­fo­ni­schem Wege behan­delt. Die Mel­dun­gen von Daten­pan­nen belie­fen sich auf rund 15.000. Ins­ge­samt kam es zu 6 Ver­war­nun­gen, 8 Bean­stan­dun­gen und 2 Geld­bu­ßen. 51 Besuchs­ter­mi­ne bei Ver­ant­wort­li­chen wur­den zur Infor­ma­ti­on und Bera­tung genutzt, 73 wei­te­re außer­dem zu daten­schutz­recht­li­chen Kontrollen. 

Emp­feh­lun­gen des BfDI für Ein­rich­tun­gen und Bür­ger 

10 Emp­feh­lun­gen wer­den schrift­lich aus­ge­führt. Dazu gehö­ren bri­san­te The­men wie die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te, Mail­ver­schlüs­se­lung und bio­me­trie­ge­stütz­te Video­über­wa­chung. Des wei­te­ren wur­den die Umset­zungs­sta­tus von Emp­feh­lun­gen des vori­gen BfDI Daten­schutz­be­richts in 20 Punk­ten resümiert. 

Gre­mi­en­ar­beit und Gesetz­ge­bung 

Im ers­ten der hier gemein­sam zusam­men­ge­fass­ten Kapi­tel geht der Bericht auf die Gre­mi­en­ar­beit bei der DSK, der Inter­na­tio­na­len Daten­schutz­kon­fe­renz, dem Euro­päi­schen Daten­schutz­aus­schuss sowie dem Daten­schutz-Aus­schuss des Euro­pa­rats (Kon­ven­ti­on 108) ein. 

Im Bereich der Gesetz­ge­bung wer­den u.a. die Anhe­bung auf 20 Mit­ar­bei­ter bei der DSB Bestell­pflicht, Rege­lungs­lü­cken bei der Daten­ver­ar­bei­tung gesetz­li­cher Kran­ken­kas­sen und die Aus­ste­hen­de Anpas­sung des TKG moniert. Auch im Rah­men der Sicher­heits­ge­setz­ge­bung — wie etwa StPOZoll­fahn­dungs­dienst und der geplan­ten Dark­net Gesetz­ge­bung — gebe es Über­ar­bei­tungs­be­darf. Auch wur­de auf das ZensG 2021, das Pro­jekt der Regis­ter­mo­der­ni­sie­rung und die Gesetz­ge­bung im Gesund­heits-­ und Sozi­al­we­sen eingegangen. 

Der BfDI Daten­schutz­be­richt zum The­ma Sicher­heits­be­reich 

.. behan­del­te u.a. den CLOUD Act über den weit­rei­chen­den Zugriff US ame­ri­ka­ni­scher Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den auf Daten bei Inter­net-Unter­neh­men. Stel­lung bezog der BfDI eben­falls zum Vor­schlag der e‑E­vi­dence-Ver­ord­nung über das geplan­te Recht euro­päi­scher Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den, Bestands, Ver­kehrs- und Inhalts­da­ten unmit­tel­bar bei Pro­vi­dern EU grenz­über­grei­fend zu erhe­ben sowie das Pro­jekt „Poli­zei 2020“. Dabei wur­den u.a. Daten­spei­che­run­gen und Trans­pa­renz der sowie Kon­trol­len bei Sicher­heits­be­hör­den thematisiert. 

Zu wei­te­ren The­men gehör­ten Dritt­staa­ten­trans­fers, auch hin­sicht­lich der Aus­wir­kun­gen des Brexit, Stan­dard­ver­trags­klau­seln und der Daten­schutz in wei­te­ren grund­le­gen­den Orga­ni­sa­tio­nen wie Post­we­sen und Arbeitsämtern. 

Zusam­men­fas­sung 

Der gro­ße Umfang und das viel­schich­ti­ge Spek­trum der im Berichts­jahr 2019 behan­del­ten The­men in prä­gnan­tem Doku­men­ta­ti­ons­stil machen deut­lich, dass Inhal­te, Neu­tra­li­tät und Trans­pa­renz von die­ser Behör­de sehr ernst genom­men wer­den. Mit kla­ren Wor­ten und auf­ge­lo­ckert durch Kari­ka­tu­ren (wie etwa auf Sei­te 49) Ver­mit­telt der vor­lie­gen­de Bericht The­men, die an Stamm­ti­schen ger­ne als Ver­schwö­rungs­theo­rien abge­tan wer­den, auf sach­li­che und kon­struk­ti­ve Weise. 

Coro­na App und Daten­schutz — ein Update und vie­le Grüße

Vor allem ande­ren möch­ten wir Sie lie­be Leu­te, lie­be Leser, lie­be Kun­den herz­lich grü­ßen. Wir hof­fen, dass es Ihnen und den Ihri­gen gut geht und dass Ihr Ein­stieg in das Home-Office bzw. in die  Coro­na beding­ten Son­der­si­tua­tio­nen ok bis gut war. Abge­se­hen von den inter­na­tio­nal schwie­ri­gen Zustän­den in Pfle­ge und Logis­tik — wie etwa das kol­lek­ti­ve Mas­ken­bas­teln in Indus­trie­län­dern — kön­nen ins­be­son­de­re Unge­wiss­hei­ten, sub­jek­ti­ve Inter­pre­ta­tio­nen und Unge­nau­ig­kei­ten in Bericht­erstat­tun­gen die­ser Tage schon ziem­lich ner­ven. Wenn Sie also zu Coro­na, Coro­na App, Daten­schutz oder Home-Office im All­ge­mei­nen etwas schrei­ben möch­ten, nut­zen Sie ger­ne das Kom­men­tar­feld zu die­sem Post. 

Ihr Team von a.s.k. Datenschutz. 

P.S. Wir sind gesund und mun­ter und hal­ten unse­re Por­sche Design Pyja­mas mode­ge­mäß 😉 Wir freu­en uns, Sie bald wie­der zu sehen. Und wenn Sie sich zu Daten­schutz etc. kurz­fris­tig bespre­chen möch­ten, las­sen Sie uns ein­fach ger­ne per Video Call in Ver­bin­dung treten. 

App Lösun­gen gegen Coro­na 

Um der Coro­na Pan­de­mie bes­ser Herr zu wer­den, sind ver­schie­de­ne Ansät­ze für soft­ware­ba­sier­te Lösun­gen ent­wi­ckelt wor­den, wie zum Bei­spiel die Kon­zep­te DP-3T und PEPP-PT, die auf per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zurück­grei­fen. Eine der­zeit beson­ders pro­mi­nen­te Vari­an­te ist das Cont­act Tra­cing, bei der man als Nut­zer der zuge­hö­ri­gen App gewarnt wird, wel­che ande­ren App Nut­zer im Umkreis x infi­ziert sein kön­nen. Die EU-Kom­mis­si­on befasst sich mit dem Thema. 

EU-Kom­mis­si­on zu der Ver­ar­bei­tung von sen­si­blen Daten und der Coro­na App 

Der Daten­schutz­aus­schuss der EU-Kom­mis­si­on (EDPB) ist bestrebt, den Ent­wick­lungs­pro­zess von Apps und Soft­ware zur Coro­na Bekämp­fung nach daten­schutz­ge­rech­ten Maß­ga­ben zu för­dern. In die­sem Kon­text hat der Aus­schuss am Diens­tag, den 21.04.2020 eine Richt­li­nie zum Ein­satz von Ortungs­da­ten und Soft­ware­lö­sun­gen /​ Apps, wie etwa zur per­so­nen­be­zo­ge­nen Kon­takt­nach­ver­fol­gung, her­aus­ge­ge­ben, wel­che die natio­na­len Behör­den und die Deve­lo­per Ein­rich­tun­gen adressiert. 

Inhaltli­che Anfor­de­run­gen 

Bei der Aus­wer­tung sen­si­bler Daten und dem Ein­satz von Coro­na Apps sei­en Zweck­bin­dung, Trans­pa­renz und Daten­spar­sam­keit uner­läss­lich — alles zen­tra­le Pos­tu­la­te der DSGVO. In der auf Mas­se ange­leg­ten Ana­ly­se von Bewe­gungs­da­ten sei ein erheb­li­cher Ein­griff in die Frei­heits­rech­te zu sehen, daher sei hier das Prin­zip der Frei­wil­lig­keit (Abschnitt zu 2020-02) zu wahren. 

Stand­ort­da­ten sei­en grund­sätz­lich nicht zu erfas­sen, da sie für Mit­tei­lun­gen über mög­li­che Infek­ti­ons­ket­ten nicht benö­tigt wür­den und fer­ner die Auf­he­bung der Anony­mi­sie­rung erleich­ter­ten. Fer­ner sei eine Daten­schutz­fol­ge­ab­schät­zung für den Ein­satz sol­cher Apps durch­zu­füh­ren und zu veröffentlichen. 

Emp­feh­lun­gen auch zu Gestal­tung einer Coro­na App  

Die App könn­te über ein zen­tra­les Ser­ver­sys­tem betrie­ben wer­den mit restrik­ti­ven Zugriffs­be­rech­ti­gun­gen und gerä­te­ori­en­tier­ten, nati­ven Sicher­heits­maß­ga­ben. Es bestand gro­ße Unei­nig­keit betref­fend die Fra­ge des zen­tra­len oder dezen­tra­len App-Betriebs. Der Schwer­punkt sol­le dar­auf gelegt wer­den, dass Daten eher lokal gespei­chert werden. 

Kri­sen­be­ding­ter Umgang mit sensi­blen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten  

Die Richt­li­nie defi­niert auch Aus­nah­men für den Ermes­sens­spiel­raum der natio­na­len Behör­den, im Rah­men der Gesetz­ge­bung Aus­nah­men von DSGVO-Grund­sät­zen zu machen. So kann etwa das Erfor­der­nis der Ein­wil­li­gung für die Ver­ar­bei­tung von Gesund­heits­da­ten ent­fal­len, bzw. die Rechts­grund­la­ge durch Wahr­neh­mung einer Auf­ga­be des öffent­li­chen Inter­es­ses oder die Aus­übung öffent­li­cher Gewalt gege­ben sein. 

Eine Coro­na App in der Pra­xis 

Bril­lan­te Ent­wick­lun­gen wie das Cont­act Tra­cing und die KI-basier­te Aus­wer­tung von Daten zur intel­li­gen­ten Gesund­heits­vor­sor­ge sind als wah­rer Fort­schritt in der not­wen­di­gen Digi­ta­li­sie­rung zu sehen. Dass der kon­struk­ti­ve Erfolg indes mit der effek­ti­ven Aus­füh­rung in allen orga­ni­sa­to­ri­schen Ebe­nen steht und fällt, beschäf­tigt die Daten­schutz­ex­per­ten weltweit. 

Fach­leu­te wie die des EU-Aus­schus­ses und der Daten­schutz­be­hör­de Schles­wig-Hol­stein sehen den Erfolg die­ses kon­kre­ten Pro­jekts auch ins­be­son­de­re vom Ver­trau­en des Anwen­ders in die pro­fes­sio­nel­le Ver­ar­bei­tung sei­ner Daten abhängig 

Oft wird in die­sem Kon­text aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass der Daten­schutz weder der Pan­de­mie­be­kämp­fung noch der For­schung im Wege steht. 

Was ist Datenschutz?

Unter Daten­schutz ver­steht man den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten vor Miss­brauch, oft im Zusam­men­hang auch mit dem Schutz der Pri­vat­sphä­re. Zweck und Ziel im Daten­schutz ist die Siche­rung des Grund­rechts auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung der Ein­zel­per­son. Jeder soll selbst bestim­men kön­nen, wem er wann wel­che sei­ner Daten und zu wel­chem Zweck zugäng­lich macht. 

Daten­schutz-Defi­ni­ti­on 

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten sind gemäß Art. 4 Abs. 1 DSGVO “alle Infor­ma­tio­nen, die sich auf eine iden­ti­fi­zier­te oder iden­ti­fi­zier­ba­re natür­li­che Per­son bezie­hen”. 

Das Gesetz sieht eine natür­li­che Per­son als iden­ti­fi­zier­bar an, “die direkt oder indi­rekt, ins­be­son­de­re mit­tels Zuord­nung zu einer Ken­nung wie“ 

  • Namen 
  • einer Kenn­num­mer 
  • Stand­ort­da­ten 
  • einer Online-Ken­nung oder 
  • „einem oder meh­re­ren beson­de­ren Merk­ma­len, die Aus­druck der phy­si­schen, phy­sio­lo­gi­schen, gene­ti­schen, psy­chi­schen, wirt­schaft­li­chen, kul­tu­rel­len oder sozia­len Iden­ti­tät die­ser natür­li­chen Per­son sind, iden­ti­fi­ziert wer­den kann” 

Rechts­grund­la­gen im Daten­schutz 

Um per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­ten zu dür­fen, braucht es eine recht­li­che Grund­la­ge. Ein­fach so erlang­te Daten ande­rer Per­so­nen zu spei­chern, bear­bei­ten, ana­ly­sie­ren .. das klingt nicht logisch oder? 

Arti­kel 6 Absatz 1 DSGVO lie­fert eini­ge mög­li­che Rechts­grund­la­gen, die eine Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten recht­mä­ßig machen kön­nen. In den sechs auf­ge­zähl­ten Punk­ten a bis f wer­den bekann­te und viel­leicht auch noch nicht so bekann­te Rechts­grund­la­gen wie etwa die Ein­wil­li­gung (a), die (vor)vertraglichen Maß­ga­ben (b) und die berech­tig­ten Inter­es­sen (f) prä­sen­tiert. Ins­be­son­de­re letz­te­re sind sehr beliebt, weil ver­meint­lich unbü­ro­kra­tisch, jedoch auch häu­fig überstrapaziert. 

Auch gesetz­li­che Vor­schrif­ten unter c, sehr wich­tig gera­de für öffent­li­che Stel­len, und lebens­wich­ti­ge Inter­es­sen per se unter d sowie die Öffent­lich­keit /​ öffent­li­che Inter­es­sen sind uns als Rechts­grund­la­gen an die Hand gegeben. 

Norm­ge­bungen 

Nicht nur in der DSGVO und dem neu­en BDSG ist der Daten­schutz anzu­tref­fen. Auch in den spe­zi­al­ge­setz­li­chen Lan­des­da­ten­schutz­ge­set­zen für Lan­des­be­hör­den /​ Kom­mu­nen — wie z.B. dam vie­len unse­rer Kun­den wohl­be­kann­ten BayDSG — sowie dem TMGSGB und Kir­chen­recht, z.B. DSG-EKD

Lei­der ist jedoch der Urva­ter jeden Daten­schut­zes schon lan­ge in Ver­ges­sen­heit gera­ten. Das Grund­recht, dass es kein Ver­bre­chen ist, über die Preis­ga­be sei­ner Daten selbst zu bestimmen. 

Daten­schutz im Bewusst­sein 

Der ste­tig zuneh­men­den Erhe­bung, Spei­che­rung, Wei­ter­ga­be, Ver­net­zung und Nut­zung von Daten durch fort­schrei­ten­de Tech­no­lo­gi­sie­rung (Email, Inter­net, Mobil­te­le­fo­ne, sozia­le Netz­wer­ke, Kun­den­kar­ten etc.) steht oft eine gewis­se Gleich­gül­tig­keit ent­ge­gen. In wei­ten Tei­len der Bevöl­ke­rung, aber auch auf Unter­neh­mer­sei­te, wird dem Daten­schutz teils kein oder nur ein gerin­ger Stel­len­wert zuge­bil­ligt. Dabei ist Daten­schutz gera­de im Lich­te fort­schrei­ten­der Glo­ba­li­sie­rung ein wich­ti­ger Weg­be­glei­ter von Kind­heit an und in zahl­lo­sen Aspek­ten des All­tags. Die welt­wei­te Ver­net­zung und eine Ver­la­ge­rung von Daten in Län­der, in denen deut­sche und euro­päi­sche Schutz­ge­set­ze kei­ne Gül­tig­keit haben, machen Daten­schutz oft wir­kungs­los oder erschwe­ren die­sen zumin­dest. Daten­schutz ist daher nicht als umständ­li­che Eigen­art son­dern Län­der­über­grei­fen­de Ver­ant­wor­tung zu aufzufassen. 

Daten­schutz prak­tisch gelebt 

Von daher geht es beim The­ma Daten­schutz mitt­ler­wei­le nicht mehr um die rei­ne Daten­si­cher­heit z.B. durch tech­ni­sche Hilfs­mit­tel, son­dern auch um eine effek­ti­ve Durch­set­zung.  Das Yin und Yang eines zeit­ge­mä­ßen und sou­ve­rä­nen Daten­schut­zes sind die tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men. Auch als TOM bekannt sind sie das Herz­stück von IT-Sicher­heit und Daten­schutz, die bei­den Ele­men­te der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit

.. eine ech­te Errun­gen­schaft 

Bei uns in Deutsch­land ist Daten­schutz kein neu­es The­ma. Schon 1977 trat ein Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz in Kraft, wel­ches sich jedoch mit dem Daten­schutz in der öffent­li­chen Bun­des­ver­wal­tung befass­te. Öffent­lich­keits­wirk­sam trat der Daten­schutz mit dem sog. “Volks­zäh­lungs­ur­teil” des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts 1983 in den Vor­der­grund. Aus­lö­ser waren die zahl­rei­chen Wei­ge­run­gen vie­ler Mit­bür­ger, sich und ihre per­sön­li­chen Lebens­ver­hält­nis­se anläss­lich der bun­des­wei­ten Volks­zäh­lung kund­zu­tun. Das Volks­zäh­lungs­ge­setz wur­de — spek­ta­ku­lär — in Tei­len auf­ge­ho­ben und der Begriff der “infor­ma­tio­nel­len Selbst­be­stim­mung” geprägt. Die­se lei­tet sich aus dem Arti­kel 2 des Grund­ge­set­zes ab — dem Recht auf freie Ent­fal­tung der Persönlichkeit. 

Mehr zum The­ma bei Wiki­pe­dia 

Pri­va­cy Shield für ein Jahr tole­riert — Euro­päi­sche Daten­schutz­be­hör­den unzufrieden

Zumin­dest für den Zeit­raum eines Jah­res kann das oft kri­ti­sier­te Pri­va­cy Shield als Nach­fol­ger von Safe Har­bor fun­gie­ren. Nach Aus­sa­gen der soge­nann­ten Arti­kel-29-Grup­pe sei das neue Abkom­men nach wie vor nicht geeig­net, grund­sätz­li­che Kri­tik aus­zu­räu­men. Dabei wur­den die nach wie vor zuläs­si­gen Geheim­dienst­zu­grif­fe auf Daten von EU Bür­gern sowie die man­geln­den Durch­set­zungs­mög­lich­kei­ten der Schutz­rech­te der Betrof­fe­nen bemängelt.

Den­noch kön­ne Pri­va­cy Shield vor­erst als Zuläs­sig­keits­tat­be­stand für den Trans­fer per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in die USA ein­ge­setzt wer­den. Nach 12 Mona­ten Eva­lu­ie­rungs­pha­se soll das Abkom­men neu bewer­tet wer­den. Bis dahin sicher­ten die euro­päi­schen Daten­schutz­be­hör­den akti­ve Unter­stüt­zung bei der Gel­tend­ma­chung der Rech­te Betrof­fe­ner in den USA zu.

Stoppt das Win­dows 10 Zwangs-Upgrade

Kei­ne Lust auf das Win­dows 10 Zwangs-Upgrade und den dazu­ge­hö­ri­gen Zwangs-Down­load? Dann ist es jetzt Zeit zu han­deln. Denn Micro­soft macht nun Ernst und über­spielt je nach Update-Ein­stel­lung das Betriebs­sys­tem nun sogar unge­fragt auf Ihren PC.

Wie Sie dage­gen erfolg­reich vor­ge­hen kön­nen, lesen Sie in die­sem Bei­trag der COMPUTER BILD: 

Oder direkt den CB Win­dows 10 Zwangs-Update-Kil­ler her­un­ter­la­den. Down­load hier: https://​www​.com​pu​ter​bild​.de/​d​o​w​n​l​o​a​d​/​C​O​M​P​U​T​E​R​-​B​I​L​D​-​W​i​n​d​o​w​s​-​1​0​-​Z​w​a​n​g​s​-​U​p​d​a​t​e​-​K​i​l​l​e​r​-​1​3​3​3​2​2​1​5​.​h​tml

Fol­ge von Char­lie Heb­do: Reflex­ar­ti­ge Rufe nach Vor­rats­da­ten­spei­che­rung deut­scher Politiker

Es hat nicht lan­ge gedau­ert und schon schall­te es aus den bekann­ten poli­ti­schen Lagern Die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung muss her. Ohne die­se sei­en die abscheu­li­chen Anschlä­ge in Paris zukünf­tig nicht zu ver­hin­dern, die Sicher­heit der Repu­blik gar in Gefahr. Man kann es nicht mehr hören.

Ger­ne wird dabei ein wich­ti­ger Punkt unter­schla­gen: Frank­reich hat die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung, sogar für 12 Mona­te. Genutzt hat die­se jedoch rein gar nichts. Die Atten­tä­ter waren bekannt und den­noch konn­ten die­se schreck­li­chen Taten began­gen wer­den. “Die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung jetzt zu for­dern, ist nicht ziel­füh­rend, son­dern eine Instru­men­ta­li­sie­rung der Ereig­nis­se”, so die Obfrau der Grü­nen im Bun­des­tags-Innen­aus­schuss, Ire­ne Miha­lic. Ande­re Stim­men bezeich­nen For­de­run­gen, z.B. aus dem Lager der CSU als “übli­chen Reflex”.

Edward Snow­den hat Mit­te 2014 Unter­la­gen vor­ge­legt, aus denen her­vor­ging, die Atten­tä­ter von 9/​11 waren den Sicher­heits­be­hör­den bekannt. Es sol­len rele­van­te Infor­ma­tio­nen und Daten vor­ge­le­gen haben, die auf ein mög­li­ches Atten­tat hin­wie­sen. Doch konn­ten die­se nicht rich­tig ver­knüpft und inter­pre­tiert wer­den. Eine Fol­ge der mas­sen­haf­ten Spei­che­rung von Daten.

Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Hei­ko Maas lehnt daher die For­de­rung nach einer Vor­rats­da­ten­spei­che­rung und ihrer Aus­wei­tung kon­se­quent ab. Sein nach­voll­zieh­ba­rer Vor­schlag mit Augen­maß: mehr mate­ri­el­le und per­so­nel­le Unterstützung.

War­um ist Daten­schutz für Unter­neh­men und Behör­den wichtig?

Haben Sie sich auch schon die­se Fra­ge gestellt? Sascha Kuhr­au, Inha­ber des bun­des­weit täti­gen Bera­tungs­un­ter­neh­mens a.s.k. Daten­schutz gibt Antworten.

Herr Kuhr­au, ist Daten­schutz ein Modethema?

Mit­nich­ten! Schau­en Sie ein­fach auf die His­to­rie des Daten­schutz­rechts in Deutsch­land und der EU. 1977 hat­ten wir das ers­te Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) in Deutsch­land, seit 1995 gibt es auf EU Ebe­ne ver­bind­li­che Regeln für alle Mitgliedsstaaten.

Wen betrifft die­ses Bundesdatenschutzgesetz?

Das ist ganz ein­fach. Jedes Unter­neh­men, jeden Gewer­be­trei­ben­den, jeden Frei­be­ruf­ler, jede Behör­de und auch jeden Ver­ein, sofern dort per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten vor­lie­gen und ver­ar­bei­tet werden.

Man soll­te auch nicht dem Irr­tum unter­lie­gen, ein eige­nes Stan­des­recht wür­de das Daten­schutz­ge­setz erset­zen. Obwohl die Aus­sa­ge der Geset­ze hier klar ist, muss­ten mitt­ler­wei­le Gerich­te bestä­ti­gen, dass sol­ches Recht nicht pau­schal erset­zend wirkt. Die­se Fehl­ein­schät­zung kann gera­de bei Ärz­ten, Steu­er­be­ra­tern oder auch Anwäl­ten schnell zu Kon­flik­ten führen.

Wirk­lich jeden? Es gibt doch bestimmt Ausnahmen?

Da muss ich Sie ent­täu­schen. § 1 BDSG ist hier ein­deu­tig. Es wer­den kei­ne Unter­schie­de nach Bran­che, Mit­ar­bei­ter­zahl oder Umsatz gemacht. Die­sen Irr­glau­ben trifft man öfter in Gesprä­chen mit Geschäfts­füh­rern, Inha­bern oder auch Behördenleitern.

Eine Aus­nah­me gibt es jedoch bei der Bestell­pflicht des soge­nann­ten Daten­schutz­be­auf­trag­ten.

Wel­che Auf­ga­ben hat ein sol­cher Datenschutzbeauftragter?

Salopp gesagt, küm­mert sich die­ser um die rechts­kon­for­me Umset­zung des Daten­schutz­rechts in der Orga­ni­sa­ti­on vor Ort. Er ist Bera­ter , Tipp­ge­ber und Ansprech­part­ner für Lei­tung und Mitarbeiter.

Und wann muss ein sol­cher Daten­schutz­be­auf­trag­ter bestellt werden?

Die­se Vor­schrift fin­det sich in § 4f BDSG und ist bis auf ganz weni­ge Aus­nah­men eben­falls ein­deu­tig. Sobald mehr als 9 Mit­ar­bei­ter mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten mit­tels IT arbei­ten, muss ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter intern oder extern bestellt wer­den. Und bei der Zahl der Mit­ar­bei­ter ist es uner­heb­lich, ob Voll­zeit, Teil­zeit, Aus­hil­fe oder Geschäfts­füh­rung selbst.

Dann liegt die­se Bestell­pflicht recht schnell vor, ohne dass die Ver­ant­wort­li­chen dies viel­leicht wissen?

Das ist in der Pra­xis häu­fig der Fall. Wir bera­ten hier­zu jedoch kos­ten­los und unver­bind­lich, ob eine Bestell­pflicht vorliegt.

Wer küm­mert sich um das The­ma Daten­schutz, wenn kein Daten­schutz­be­auf­trag­ter vor­han­den ist?

Dann liegt die Umset­zung aller Rechts­vor­schrif­ten bei der Geschäfts­füh­rung oder Behör­den­lei­tung. Die­se haf­tet im Zwei­fel dann auch bei Nicht­er­fül­lung oder ein­tre­ten­den Daten­pan­nen. Das BDSG hat hier einen mitt­ler­wei­le sehr emp­find­li­chen Buß­geld­ka­ta­log.

Also soll­te man schon zur Ver­mei­dung von Buß­gel­dern das The­ma Daten­schutz ernst nehmen?

Das ist nach mei­ner Erfah­rung der fal­sche Ansatz. Wenn sich des The­mas nur ange­nom­men wird, weil Ängs­te vor recht­li­chen Risi­ken und Buß­gel­dern bestehen, dann wur­den die Chan­cen eines bewusst geleb­ten Daten­schut­zes nicht erkannt.

Daten­schutz ist mehr als eine Rechtsvorschrift?

Ja! Kun­den und Bür­ger wer­den immer sen­si­bler. Neh­men Sie nur die aktu­el­le Pres­se. Nicht erst seit der NSA Affä­re, aus­ge­löst durch Herrn Snow­den, stei­gen das Bewusst­sein und auch der Anspruch der soge­nann­ten “Betrof­fe­nen” (im Sin­ne des BDSG) rund um das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung.

Kom­me ich die­sem Anspruch als Orga­ni­sa­ti­on nach, dann ist geleb­ter Daten­schutz ein Ele­ment der Kun­den­ak­qui­se, aber auch der Kundenbindung.

Und da Daten­schutz auch sehr weit in Berei­che wie der IT-Sicher­heit ein­greift, kom­men Fak­to­ren wie Sen­kung des Aus­fall­ri­si­kos oder Ver­kür­zung von Wie­der­an­lauf­zei­ten von EDV-Sys­te­men ergän­zend hin­zu. Es geht hier um die Kern­zie­le: Schutz vor Zer­stö­rung, Ver­lust und Miss­brauch von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. Am Ende spart die Orga­ni­sa­ti­on Zeit und Geld, wenn es zum Stör­fall kommt..

Wie unter­stützt a.s.k. Daten­schutz hierbei?

Wir prü­fen das vor­han­de­ne Daten­schutz– und Daten­si­cher­heits­ni­veau, iden­ti­fi­zie­ren Schwach­stel­len, behe­ben die­se gemein­sam mit unse­ren Auf­trag­ge­bern, betreu­en Einzelprojekte—z.B. die Ein­füh­rung einer geplan­ten Videoüberwachung—oder ste­hen als per­ma­nen­ter Ansprech­part­ner für Fra­gen zu die­sen The­men zur Verfügung.

Selbst­ver­ständ­lich über­neh­men wir auch die Auf­ga­ben des (exter­nen) Daten­schutz­be­auf­trag­ten oder unter­stüt­zen einen inter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten, wenn die­ser aus Zeit­grün­den Sup­port benö­tigt. Letz­te­res kommt in der Pra­xis recht häu­fig vor. Seit eini­ger Zeit haben wir für baye­ri­sche Kom­mu­nen auch zwei Vari­an­ten des AKDB Sicher­heits­checks im Angebot.

Was steht dabei für Sie im Vordergrund?

Wich­tig sind uns der abso­lu­te Pra­xis­be­zug und die Sicher­stel­lung der recht­li­chen Anfor­de­run­gen. Daten­schutz darf kein Selbst­zweck sein oder sich zu wich­tig neh­men. Nicht umsonst lau­tet unser Mot­to „Aus der Pra­xis für die Praxis“.

Ist Daten­schutz teuer?

Ja, wenn Sie sich nicht dar­um kümmern 🙂

Nein, im Ernst. Wir arbei­ten bei lang­fris­ti­gen Betreu­un­gen und Pro­jek­ten mit Pau­scha­len, damit unser Kun­de stets weiß, mit wel­chen Kos­ten er zu rech­nen hat und vor unlieb­sa­men Über­ra­schun­gen sicher ist.

Und da unse­re Leis­tun­gen modu­lar buch­bar sind, kann der Kun­de selbst ent­schei­den, wel­chen Anteil an Zeit er selbst ein­brin­gen will und kann, und wel­chen er an uns auslagert.

Wenn jemand noch Fra­gen zum The­ma hat?

Ein­fach anru­fen oder eine kur­ze Email schreiben.

Guten Rutsch ins Jahr 2014 wünscht a.s.k. Datenschutz

Das Jahr 2013 geht zu Ende. Ein Jahr, in dem es für das The­ma Daten­schutz und die laut Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz als “Betrof­fe­ne” bezeich­ne­ten Ver­brau­cher tur­bu­lent zuge­gan­gen ist.

PRISM, NSA und der damit ver­bun­de­ne Whist­le­b­lower Edward Snow­den sorg­ten für eine teil­wei­se geän­der­te Sicht­wei­se auf den Umgang per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, nicht nur durch Geheim­diens­te. Bei vie­len Betrof­fe­nen mach­te sich eine gewis­se Resi­gna­ti­on breit, wie wir zum Bei­spiel auf Tagun­gen und Schu­lungs­ver­an­stal­tun­gen erfah­ren durf­ten. Doch zahl­rei­che Unter­neh­men stell­ten sich der Her­aus­for­de­rung mit uns gemein­sam, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten noch siche­rer zu machen oder zumin­dest unzu­läs­si­ge Zugriffs­mög­lich­kei­ten auf höchs­tem Niveau zu erschweren.

Die Abhör­af­fä­re um alle Bür­ger der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land wur­de sei­tens hoch­ran­gi­ger Inter­es­sens­ver­tre­ter der Poli­tik mit weni­gen Wor­ten als erle­digt ad acta gelegt. Erst als der unbe­rech­tig­te Zugriff auf das Mobil­te­le­fon der Kanz­le­rin bekannt wur­de (Mer­kel-Gate), sah man sich zur Kurs­kor­rek­tur gezwun­gen. Ob sich dar­aus Ände­run­gen im zukünf­ti­gen Umgang mit “Freun­den” und “Part­nern” erge­ben, nicht nur im Hin­blick auf Daten­aus­tausch (z.B. Swift), bleibt mit berech­tig­ter Skep­sis abzuwarten.

Der oft­mals unbe­que­me Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te Peter Schaar muss­te nach zwei Tätig­keits­pe­ri­oden im Dezem­ber sein Amt abge­ben. Wur­de er ger­ne als zahn­lo­ser Papier­ti­ger ver­un­glimpft, war er doch min­des­tens genau­so oft der unbe­que­me Sta­chel im Fleisch der­je­ni­ger, die mein­ten, den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten — und damit den Schutz der Bür­ger — aus­höh­len zu wol­len. Jüngs­tes Bei­spiel: der geplan­te Zugriff auf die Maut-Daten zur Straf­ver­fol­gung durch den mitt­ler­wei­le nicht mehr amtie­ren­den Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Friedrich.

Sei­ne Nach­fol­ge­rin, Frau Andrea Voß­hoff lösch­te publi­kums­wirk­sam ihre Pro­fi­le in sozia­len Netz­wer­ken. Böse Zun­gen behaup­ten, das sei auch die bis­her ein­zi­ge Akti­vi­tät gewe­sen, mit der die Juris­tin sich mit dem The­ma Daten­schutz aus­ein­an­der­ge­setzt habe. Auf­ge­fal­len war sie zuvor bis­her nur als glü­hen­de Ver­fech­te­rin der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung sowie des Acta-Abkom­mens. Nach eige­ner Aus­sa­ge sieht sie sich jedoch durch ihre Par­la­ments­tä­tig­keit für die neue Auf­ga­be bes­tens gerüs­tet. Es blei­ben Zwei­fel, die es durch Ein­satz aus­zu­räu­men gilt.

Edward Snow­den beklagt in einer Weih­nachts­an­spra­che auf Channel4 das Feh­len eines Bewußt­seins für Pri­vat­sphä­re, gera­de bei jün­ge­ren Men­schen. Er stellt die — nicht unbe­rech­tig­te — The­se auf, nach­fol­gen­de Gene­ra­tio­nen wür­den mit die­sem Begriff nichts mehr anfan­gen kön­nen. Ein düs­te­res Szenario.

Wir selbst haben bei unse­ren Bestands­kun­den, bei Neu­kun­den, zahl­rei­chen Anfra­gen zu Sach­the­men sowie bei per­sön­li­chen Gesprä­chen im Rah­men von Vor­trä­gen und Schu­lun­gen die Erfah­rung gemacht, Daten­schutz ist mehr in das Bewußt­sein der Men­schen gerückt. Für Unter­neh­men und Behör­den gilt es, die­sen Anspruch auf­zu­grei­fen und wei­ter umzu­set­zen. Daten­schutz wird immer mehr ein Qua­li­täts­merk­mal und auch Kun­den­bin­dungs­in­stru­ment. Die Ablö­sung von einer rei­nen recht­li­chen Vor­schrift setzt sich wei­ter fort. Doch auch Ver­brau­cher (die “Betrof­fe­nen”) wer­den sich mehr mit den Miß­brauchs­mög­lich­kei­ten der durch sie genutz­ten Tech­ni­ken (Smart­phones, sozia­le Netz­wer­ke, intel­li­gen­te Strom­zäh­ler und vie­le mehr) aus­ein­an­der­set­zen müssen.

Link zum Video auf You­tube (ab hier dann nicht mehr unser Ding 🙂 )

In die­sem Sin­ne wün­schen wir allen Kun­den, Lesern und Inter­es­sier­ten einen guten Rutsch in das neue Jahr 2014

www​.young​da​ta​.de kommt — Daten­schutz im Inter­net für Jugendliche

Der Lan­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit Rhein­land-Pfalz  (LfDI), Edgar Wag­ner, wird am 20. Novem­ber 2013 sei­ne neue Jugend-Home­page “www​.young​da​ta​.de” vor­stel­len. Es ist bun­des­weit die ers­te und bis­lang ein­zi­ge Daten­schutz-Home­page, die sich spe­zi­ell an Jugend­li­che richtet.

Face­book, Whats­App und Kon­so­len spie­len in der Lebens­wirk­lich­keit der jun­gen Onli­ner eine gro­ße Rol­le. Häu­fig wer­den die­se Ange­bo­te von Jugend­li­chen genutzt, ohne sich dabei über die anfal­len­den Daten und deren Ver­wen­dung Gedan­ken zu machen.

Die Sei­te “young​da​ta​.de” erklärt Jugend­li­chen, war­um Staat und Wirt­schaft ein Inter­es­se an per­sön­li­chen Daten haben, wie man sich schüt­zen kann und schüt­zen soll­te. Die Web­site ent­hält kon­kre­te Hand­lungs­emp­feh­lun­gen zum Selbst­da­ten­schutz und bie­tet auch zahl­rei­ches Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al zur The­ma­tik “Daten­schutz im Zeit­al­ter des Web.2.0”.

Am 20. Novem­ber wird der LfDI die neue Web­site vor­stel­len, bevor sie dann offi­zi­ell frei­ge­schal­tet wird. Bei die­ser Gele­gen­heit wird der LfDI auch die bil­dungs­po­li­ti­schen Erfor­der­nis­se aus Sicht des Daten­schut­zes dar­stel­len. Die Ver­an­ke­rung des Daten­schut­zes als Teil der Medi­en­kom­pe­tenz in den Lehr­plä­nen und die Auf­klä­rungs­ar­beit im Rah­men sei­ner Schü­ler-Work­shops wer­den dabei eine wich­ti­ge Rol­le spielen.

Pres­se ist laut Mel­dung vom 30.10.2013 herz­lich ein­ge­la­den, am Mitt­woch, dem 20. Novem­ber 2013 um 10:00 Uhr in den Räum­lich­kei­ten des LfDI, Hin­te­re Blei­che 34, 55116 Mainz an der Vor­stel­lung der neu­en Jugend­home­page teilzunehmen.

Wei­te­re Informationen

  • Pres­se­mel­dung LfDI
  • Aktu­el­les Ange­bot für Schu­len und Jugend­li­che des LfDI
  • Initiat­ve “Daten­schutz geht zur Schu­le” des Berufs­ver­bands der Daten­schutz­be­auf­trag­ten Deutsch­lands (BvD) e.V
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