Diese 4-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sowie Unternehmer, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
Diese 4-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sowie Unternehmer, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
Das Dickicht der Sicherheits- und Privatsphäreneinstellungen bei Facebook wird immer dichter. Hier noch den genauen Überblick zu behalten, ist keine leichte Sache. Abhilfe schafft nun ein kleines sog. Bookmarklet. Einmal auf die Lesezeichenliste in Ihrem Browser gezogen, loggen Sie sich nur noch in Ihren Facebook Account ein und klicken dann auf das neue Lesezeichen.
Das Projekt Datenschutz meldet für das erste Quartal 2010 achtzehn (18) gravierende Datenschutzvorfälle. Dies bedeutet zwar gegenüber dem letzten Quartal 2009 einen Rückgang um 25 Vorfälle, jedoch gegenüber dem Vergleichsquartal im Vorjahr eine Zunahme um 40%.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat mit der kurzfristig einberufenen Expertengruppe rund um den sog. "Datenbrief" heftige Diskussionen über Pro und Kontra einer solchen Lösung ausgelöst. Er griff damit eine Forderung des Chaos Computer Club und zahlreicher Datenschützer auf.
Eine aktuelle Emnid Umfrage unter 1.000 Bundesbürgern zeigt: die Bürger misstrauen Unternehmen in Sachen Datenschutz immer mehr. 2009 wurde diese Umfrage zum ersten Mal durchgeführt, Schwerpunkt wie auch 2010: die Vertrauenswürdigkeit von Unternehmen beim Schutz persönlicher Informationen
Am 02.03.2010 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die jetzige Form des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist damit hinfällig. Fazit: alle auf Basis dieses Gesetzes bisher gepeicherten Daten sind zu löschen.
Ein wesentlicher Grundsatz des BDSG ist das so genannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Dieses besagt, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Prinzip eigentlich verboten ist.
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