Die aktuelle ISMS-Fördermittelrichtlinie zur finanziellen Untersützung der Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Sinne von Art. 43 BayDiG läuft zum 31.12.2023 aus. Wie Sie sich als bayersiche Kommune noch schnell Fördermittel für eine Umsetzung in 2024 / 2025 sichern, erfahren Sie im Blogbeitrag. Derzeit haben wir noch etwas Luft im zweiten Halbjahr, um Sie in gewohnter Umsetzungsqualität zu unterstützen. Dabei ist es egal, für welchen Standard Sie sich entscheiden: Arbeitshilfe, CISIS12, ISMS4KMO, BSI IT-Grundschutz (Kommunalprofil, Basis-Absicherung, Kern- oder Standardabsicherung) oder ISO 27001. Unser Team ist für alle Standards qualifiziert bzw. zertifiziert. Es heißt "schnell sein". Die Fördermittelstelle kann nach einem Antragseingang nach dem 15.11 2023 nicht mehr garantieren, ob es mit einer Förderzusage noch klappt.
Checkliste Datenschutz (und Informationssicherheit) im Home-Office. Zwei kostenfreie Checklisten zur Überprüfung der Anforderungen aus Sicht des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Nachdem Corona gerade etwas Pause macht, schadet es nichts, die vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überprüfen. Bei Bedarf nachjustieren bzw. noch fehlende Schutzmaßnahmen einführen. Have fun
Im Zuge der Neufassung der ISMS-Fördermittelrichtlinie (ISMR) vom 7. März 2022, Az. E5-1681–7‑10 können bayerische Kommunen nun endlich auch für die Einführung eines Informationssicherheitskonzepts auf Basis der sog. Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune Fördermittel erhalten.
Wieso der "Ändere-Dein-Passwort-Tag" besser in "Nutze-2FA-Tag" umbenannt werden sollte? Über Sinn und Unsinn von Passwortwechseln und wieso 2FA die bessere Wahl ist. Übrigens: 2FA ist keine Raketenwissenschaft, sondern Stand der Technik in der IT-Sicherheit.
Den EU-Mitgliedsstaaten wurde am 04.11.2020 der Entwurf einer E-Privacy Verordnung vorgelegt. Themen sind unter anderem Cookies, (weitere) Datenverarbeitungen und Rechtsgrundlagen
Nach nur 6 Monaten war das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) der a.s.k. Datenschutz auf Basis ISIS12 eingeführt und in Betrieb. Die Zertifizierung im Katalog 2.0 war erfolgreich und die erste Zertifizierung in dem neuen Katalog überhaupt. Das Zertifikat ist nun 3 Jahre gültig. Doch es bedeutet nicht, sich auf dem erreichten Schutzniveau der technischen und organisatorischen Maßnahmen ausruhen zu können. Vielmehr müssen in sog. Überwachungsaudits alle 12 Monate der Betrieb und die Weiterentwicklung des ISMS nachgewiesen werden. Der Nachweis geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO wird durch die Zertifizierung ebenfalls erleichtert. Mehr Infos im Blogbeitrag.
Die Landesdatenschutzbehörde Baden-Württemberg hat eine neue Bildungseinrichtung für Datenschutz, Informationssicherheit und Digitalisierung eröffnet. Für Bürger, Unternehmen und weitere Interessierte ..
Die oberste Datenschutzbehörde BfDI legte am 17.06.2020 seine Berichte für Datenschutz und Informationsfreiheit vor. Dieser Beitrag ist ein Überblick zum Datenschutzbericht ..
Europatag 2020 - zum diesjährigen Jubiläum hat die Datenschutzbehörde Baden-Württembergs LFDI eine moderne und informative Videoreihe gestartet. Neben Fakten und Defintionen werden die Grundsätze sowie Sinn und Zweck des Datenschutzes anschaulich verfilmt ..
Innenministerien einiger Bundesländer wiesen Gesundheitsbehörden zur Übermittlung von Daten über Infizierte an die Polizei an. Die Datenschutzbehörden wurden teilweise im Vorfeld nicht informiert. Details im Beitrag ..
Über a.s.k. Daten­schutz e.K.
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