11. Mai 2020 und die meisten Bundesländer erlauben unter strengen Auflagen die Eröffnung von Gastronomie und anderen Einrichtungen. Eine der Anforderungen ist das Notieren von Name und Kontaktdaten der Besucher bzw. Gäste. Für diese Erhebung von personenbezogenen Daten sind im Rahmen von Art. 13 DSGVO gewisse Angaben aus den Informationspflichten zu erfüllen. Um dies zu erleichtern haben der in der Branche gut bekannte Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest und wir von a.s.k. Datenschutz gemeinsam ein kostenfreies Muster zur Anpassung auf die eigene Organisation entwickelt. Weitere Informationen und Downloadlink im Blogbeitrag.
a.s.k. Datenschutz wird am 10.07.2013 in der Kunigundenschule in Lauf und am 19.07.2013 am Fridericianum Gymnasium in Erlangen mit mehreren Schulklassen das brisante Thema Soziale Netzwerke - Chancen, Risiken und Gefahren beleuchten. In 90-minütigen Vorträgen und Gesprächen, Diskussionen, kurzen Filmsequenzen und Erfahrungsaustauschen versuchen wir mit viel Praxisnähe und Erfahrung im Dialog mit den Kindern einige „AHA-Effekte“ zu erzielen.
Im aktuellen Newsletter informiert die SCHUFA, wie Sie die Änderungen durch die "Scoring Novelle" nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetz vom 01.04.2010 umzusetzen gedenkt. Besucht man die Webseite www.meineschufa.de, so findet man im ersten Menüpunkt "Produkte" den neuen Unterpunkt "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz".