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Infor­ma­ti­ons­pflich­ten bei Erhe­bung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten im Zuge der Coro­na-Pan­de­mie – ein kos­ten­lo­ses Muster

Seit Mon­tag, den 11. Mai 2020 (in Bay­ern ab 18.05.) dür­fen Gas­tro­no­mie­be­trie­be und zahl­rei­che ande­re Ein­rich­tun­gen des all­täg­li­chen Lebens wie­der öff­nen. Die Auf­la­gen zu Abstand und maxi­ma­le Gäs­te- /​ Käu­fer-Zahl auf der Ver­kaufs­flä­che sind durch­aus eine Her­aus­for­de­rung für die Betrei­ber der Ein­rich­tun­gen. Bei all den Anfor­de­run­gen wird der Daten­schutz schnell ver­ges­sen. Wir hel­fen mit unse­rem kos­ten­lo­sen Mus­ter Infor­ma­ti­ons­pflich­ten für Besu­cher von Gas­tro­no­mie und ande­ren Ein­rich­tun­gen im Zuge der Coro­na-Pan­de­mie, ent­wi­ckelt gemein­sam mit RA Ste­phan Hansen-Oest.

Wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von Besu­chern sind zu notieren?

Einig sind sich die Län­der­ver­ord­nun­gen in dem Punkt, dass Name und Ruf­num­mer der Besu­cher zu notie­ren und auf Ver­lan­gen der Gesund­heits­be­hör­de im Ver­dachts­fall einer Infek­ti­on her­aus­zu­ge­ben sind. Teil­wei­se sind die dazu­ge­hö­ri­gen Ver­ord­nun­gen bzw. Anfor­de­run­gen noch etwas schwam­mig bzw. zu unkon­kret. Das wird in den nächs­ten Tagen sicher nach­jus­tiert. So steht z.B. noch die Fra­ge im Raum, ob die jewei­li­ge Ein­rich­tung die notier­ten Anga­ben z.B. anhand eines Aus­weis­do­ku­ments veri­fi­zie­ren muss. Auch bei den Lösch­fris­ten fin­den sich nicht über­all kon­kre­te Anga­ben. Das Bun­des­land NRW sieht bei­spiels­wei­se die Ver­nich­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nach 1 Monat vor.

Übri­gens: Da nir­gend­wo von einer Unter­schrift durch die Besu­cher die Rede ist, wäre es auch eine Mög­lich­keit, die Daten auf elek­tro­ni­schem Wege zu erhe­ben. So könn­ten Sie auch Reser­vie­rungs­sys­te­me nut­zen, sofern die Anga­ben dar­in zusätz­lich /​ ergän­zend erfasst wer­den können.

Um der Papier­flut bzw. Zet­tel­wirt­schaft Herr zu wer­den, wäre auch die abend­li­che Digi­ta­li­sie­rung sprich das Ein­scan­nen der erfass­ten Daten in einen dazu­ge­hö­ri­gen Datums-Ord­ner viel­leicht ganz hilf­reich. Wür­de neben­bei die Über­ga­be an die zustän­di­ge Gesund­heits­be­hör­de im Rah­men einer Anfor­de­run­gen der Daten erleich­tern und es rei­hen sich bei Ihnen nicht Ord­ner an Ord­ner mit den erho­be­nen Daten. Die Kür wäre natür­lich ein Scan mit OCR, was aber eine mög­lichst “unver­schlüs­sel­te” Hand­schrift der Ein­tra­gen voraussetzt 🙂

Infor­ma­ti­ons­pflich­ten nach Art. 13 DSGVO an die Besu­cher nicht vergessen

Egal, in wel­chem Umfang oder auf wel­che Art (ana­log per For­mu­lar /​ Besu­cher­lis­te oder digi­tal z.B. in Form von Excel-Tabel­len) Sie die Daten Ihrer Besu­cher erhe­ben, es sind die Anga­ben zu den Infor­ma­ti­ons­pflich­ten nach Art. 13 DSGVO zu erfül­len. Dies kann bei­spieslwei­se mit­tels Aus­hang vor Ort und einem münd­li­chen Hin­weis an Ihre Besu­cher gesche­hen. Hier zählt Prag­ma­tis­mus in Anbe­tracht der ange­spann­ten Situa­ti­on. Ein pas­sen­des kos­ten­lo­ses Mus­ter hier­zu haben wir gemein­sam mit dem in der Bran­che wohl­be­kann­ten Rechts­an­walt Ste­phan Han­sen-Oest (https://​www​.daten​schutz​-guru​.de) ent­wi­ckelt. Nach dem Down­load soll­ten sie die­ses bit­te auf Ihre Ein­rich­tung anpas­sen und bei Bedarf ergän­zen oder über­flüs­si­ge Anga­ben streichen.

Den­ken Sie bit­te an das Ver­zeich­nis für Verarbeitungstätigkeiten

Die­se Erhe­bung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Rah­men der Coro­na-Pan­de­mie soll­te sich eben­falls in Ihrem Ver­zeich­nis für Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten wie­der­fin­den. Sie haben noch keins? Tipps und Tricks dazu ent­we­der bei RA Han­sen-Oest oder bei uns hier im Blog.

Kos­ten­lo­ses Mus­ter Infor­ma­ti­ons­pflich­ten bei Erhe­bung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten im Zuge der Corona-Pandemie

Wir, also Ste­phan Han­sen-Oest und a.s.k. Daten­schutz, stel­len Ihnen die­ses unver­bind­li­che Mus­ter kos­ten­frei zur Ver­fü­gung. Bit­te beach­ten Sie dabei:

  • Pas­sen Sie bit­te die Bezü­ge zu den aktu­ell gel­ten­den Lan­des­ver­ord­nun­gen bzw. Rechts­an­wen­dun­gen an
  • Fair Use: Die­se Vor­la­ge kann ger­ne in der Pra­xis von Orga­ni­sa­tio­nen genutzt und ver­än­dert wer­den. Wir (RA Han­sen-Oest und a.s.k. Daten­schutz Sascha Kuhr­au) möch­ten jedoch nicht, dass sie ohne unse­re Zustim­mung auf ande­ren Inter­net­sei­ten als Ver­trags­mus­ter zum Down­load ange­bo­ten wird oder sich irgend­wann in einem Ver­trags­mus­ter­buch wiederfindet.
  • Haf­tung: Die­se Vor­la­ge stellt ledig­lich einen Vor­schlag dar. Es wird kei­ne Haf­tung für Schä­den durch die Ver­wen­dung übernommen

Anre­gun­gen und Ergän­zun­gen für die Vor­la­gen? Dann immer her damit.

All­ge­mei­nes Mus­ter zu den Infor­ma­ti­ons­pflich­ten für Besu­cher im Rah­men der Corona-Pandemie

Kos­ten­lo­ses Mus­ter Mit­tei­lungs­pflich­ti­ge Infor­ma­tio­nen Coro­na Besucher
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Auf Frei­staat Bay­ern ange­pass­tes Mus­ter zu den Infor­ma­ti­ons­pflich­ten für Besu­cher im Rah­men der Corona-Pandemie

Kos­ten­lo­ses Mus­ter Mit­tei­lungs­pflich­ti­ge Infor­ma­tio­nen Coro­na Besu­cher in Bayern
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Auf Hes­sen ange­pass­tes Mus­ter zu den Infor­ma­ti­ons­pflich­ten für Besu­cher im Rah­men der Corona-Pandemie

Kos­ten­lo­ses Mus­ter Mit­tei­lungs­pflich­ti­ge Infor­ma­tio­nen Coro­na Besu­cher Hessen
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Auf Schles­wig-Hol­stein ange­pass­tes Mus­ter zu den Infor­ma­ti­ons­pflich­ten für Besu­cher im Rah­men der Corona-Pandemie

Kos­ten­lo­ses Mus­ter Mit­tei­lungs­pflich­ti­ge Infor­ma­tio­nen Coro­na Besu­cher Schles­wig Holstein
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Fra­gen Sie Ihren (exter­nen) Datenschutzbeauftragten

Bevor im Umgang mit oder der Anpas­sung von die­sen Vor­la­gen für Ihre Orga­ni­sa­ti­on etwas schief geht und Ihnen mög­li­cher­wei­se Unge­mach durch die Daten­schutz­auf­sicht droht, bin­den Sie bit­te Ihren Daten­schutz­be­auf­trag­ten früh­zei­tig in das The­ma Infor­ma­ti­ons­pflich­ten mit ein. Sie haben kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Mög­li­cher­wei­se unter­lie­gen Sie der gesetz­li­chen Pflicht zur Benen­nung, aber auch ohne deren Vor­lie­gen ist ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter der Pro­fi für Ihre Fra­gen rund um das The­ma Daten­schutz. Ger­ne unter­brei­ten wir Ihnen ein Ange­bot für einen exter­nen Datenschutzbeauftragten.

Ver­si­ons­his­to­rie

Update 12.05.2020: Nut­zer­hin­weis auf Benen­nung statt Bestel­lung eines DSB auf­ge­grif­fen und Wort­wahl ent­spre­chend angepasst

Update 13.05.2020: Mus­ter­vor­la­ge zur Daten­er­fas­sung Gas­tro­no­mie als Anhang ergänzt

Update 14.05.2020: Ver­si­on mit ers­ten Anpas­sun­gen auf Frei­staat Bay­ern veröffentlicht

Update 16.05.2020: Ver­si­on mit Anpas­sun­gen auf kon­kre­te Ver­ord­nung in Hes­sen veröffentlicht

Update 18.05.2020: Ver­si­on Schles­wig-Hol­stein veröffentlicht

 

 

“Daten­schutz geht zur Schu­le” in Lauf und Erlangen

Ken­nen Sie schon die Initia­ti­ve “Daten­schutz geht zur Schu­le” von unse­rem  Berufs­ver­band der Daten­schutz­be­auf­trag­ten Deutsch­lands (BvD) e.V.? Die­se wur­de 2011 mit dem Preis “Deutsch­land Land der Ideen — Aus­ge­wähl­ter Ort” ausgezeichnet.

Seit Anfang 2010 sind Dozen­tin­nen und Dozen­ten des BvD mit Unter­richts­kon­zep­ten für die Sekun­dar­stu­fen I und II bun­des­weit an Schu­len unter­wegs, um Schü­le­rin­nen und Schü­lern kla­re und ein­fa­che Ver­hal­tens­re­geln für den sen­si­blen Umgang mit ihren per­sön­li­chen Daten im Netz näher zu bringen.

a.s.k. Daten­schutz wird am 10.07.2013 in der Kuni­gun­den­schu­le in Lauf und am 19.07.2013 am Fri­de­ri­cia­num Gym­na­si­um in Erlan­gen mit meh­re­ren Schul­klas­sen das bri­san­te The­ma Sozia­le Netz­wer­ke — Chan­cen, Risi­ken und Gefah­ren beleuch­ten. In 90-minü­ti­gen Vor­trä­gen und Gesprä­chen, Dis­kus­sio­nen, kur­zen Film­se­quen­zen und  Erfah­rungs­aus­tau­schen ver­su­chen wir mit viel Pra­xis­nä­he und Erfah­rung im Dia­log mit den Kin­dern eini­ge „AHA-Effek­te“ zu erzielen.

Mit gleich­blei­bend hoher Qua­li­tät und Aktualität

Anhand der prak­ti­schen Erfah­run­gen, der Beur­tei­lun­gen und Hin­wei­se aus den bun­des­weit gehal­te­nen Vor­trä­gen, ent­wi­ckelt ein Team von Daten­schutz­be­auf­trag­ten unse­re Vor­trags­un­ter­la­gen bestän­dig wei­ter und stellt sicher, dass alle Dozen­tIn­nen mit den aktu­ells­ten Infor­ma­ti­on arbei­ten können.

Für Schul­klas­sen kostenfrei

Es ist uns ein Anlie­gen den ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang mit den Medi­en die­ser Zeit kon­struk­tiv zu beglei­ten! Dem­entspre­chend inves­tie­ren unse­re Dozen­tin­nen und Dozen­ten kos­ten­frei ihre Zeit und kom­men ehren­amt­lich in Ihre Schulklassen.

Inter­es­se? Dann spre­chen Sie uns doch ein­fach an.

 

Ver­an­stal­tungs­hin­weis 11.10.2012: Sicher und erfolg­reich online unter­wegs — (Rechts-) Sicher­heit bei Web­site, Web­shop und Web 2.0

Unter­neh­men brau­chen (Rechts-) Sicher­heit im Internet

Eine eige­ne Web­site ist für die meis­ten Unter­neh­men eine Selbst­ver­ständ­lich­keit. Auch im Umfeld von Social Media wer­den immer mehr Unter­neh­men aktiv. So groß die Chan­cen der neu­en Medi­en auch sind, so vie­le Gefah­ren ber­gen sie. Recht­li­che Aspek­te und der Daten­schutz fin­den oft­mals nicht die not­wen­di­ge Beach­tung. Und dies kann zu bösen Über­ra­schun­gen füh­ren. Abmah­nun­gen und Rechts­strei­tig­kei­ten sind kei­ne Seltenheit.

Jür­gen Put­zer, aus­ge­wie­se­ner Inter­net- und Social Media Exper­te zeigt im Dia­log mit Sascha Kuhr­au, a.s.k. Daten­schutz, wel­che Feh­ler sehr häu­fig gemacht wer­den und wie man die­se ver­mei­den kann. An Pra­xis­bei­spie­len soll dies ver­deut­licht wer­den. Neben Web­sites ste­hen Web­shops und Sozia­le Netz­wer­ke im Fokus. Die­se Netz­wer­ke, die ursprüng­lich für die pri­va­te Nut­zung gedacht waren, ber­gen für Unter­neh­men ein nicht uner­heb­li­ches Risiko.

Nut­zen Sie die Gele­gen­heit und bie­ten Sie Ihren Inter­net­auf­tritt im Rah­men der Ver­an­stal­tung als Bei­spiel an. Bit­te unter­schrei­ben Sie uns in die­sem Fall die Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung auf dem Anmel­de­fax. Aus den ange­bo­te­nen Auf­trit­ten wer­den wir pas­sen­de Bei­spie­le auswählen.

Agen­da

Don­ners­tag, 11. Okto­ber 2012

18.45 Get Together
19.00 Begrü­ßung durch Bernd Höl­zel, Kreis­ent­wick­lung Nürn­ber­ger Land und Dr. Mar­kus Wolf, netz­werk nordbayern
19.15 Daten­schutz und Rechts­si­cher­heit im Inter­net Jür­gen Put­zer, Social Media Spe­zia­list, Mar­ke­ting­lei­ter Crea­ti­on Gross + Sascha Kuhr­au, a.s.k. Datenschutz
20.45 Aus­klang, Gesprä­che und Networking

Infor­ma­tio­nen und Anmeldung:
Wirt­schafts­för­de­rung Nürn­ber­ger Land
Wald­lust­stra­ße 1 Tel.: 09123/​ 950‑6065
91207 Lauf a.d. Peg­nitz Fax: 09123/​ 950‑8004
E‑Mail: wirtschaft@​nuernberger-​land.​de

Fly­er und Anmel­de­for­mu­lar sind auch online erhältlich 

 

SCHUFA reagiert auf Ände­run­gen durch “Scoring Novel­le” des BDSG vom 01.04.2010

Im aktu­el­len News­let­ter infor­miert die SCHUFA, wie Sie die Ände­run­gen durch die “Scoring Novel­le” nach § 34 des Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz vom 01.04.2010 umzu­set­zen gedenkt:

“Ab 1. April 2010 haben Sie nach § 34 BDSG ein­mal pro Jahr Anspruch dar­auf, alle Infor­ma­tio­nen ein­se­hen zu kön­nen, die bei der SCHUFA zu Ihrer Per­son gespei­chert wer­den. Mit der kos­ten­lo­sen Daten­über­sicht nach § 34 BDSG erfah­ren Sie, woher die­se stam­men und an wen sie wei­ter­ge­lei­tet wur­den. Sie als regis­trier­ter Nut­zer haben auf mei​ne​SCHUFA​.de natür­lich jeder­zeit Zugriff auf die­se Informationen.”

Besucht man die Web­sei­te www​.mei​ne​schufa​.de, so fin­det man im ers­ten Menü­punkt “Pro­duk­te” den neu­en Unter­punkt “Daten­über­sicht nach § 34 Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz”. Nach erfolg­ter Regis­trie­rung und Log­in erhält man Zugriff auf die gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen. Wer sich mit einem gül­ti­gen deut­schen Per­so­nal­aus­weis regis­triert, pro­fi­tiert von einem ver­ein­fach­ten Registrierungsverfahren.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind in einer aktu­el­len Pres­se­mit­tei­lung verfügbar.


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