Google Street View steht seit Wochen in der Kritik und im Kreuzfeuer von Verbrauchern, Datenschützern und der Politik. Was erregt die Gemüter und spaltet die Lager derart? Google startet im Herbst dieses Jahres seinen Dienst "Street View" in Deutschland. Dieser Kartendienst soll zunächst für 20 große Städte angeboten werden (Berlin, Bonn, Bremen, Bielefeld, Bochum, Dresden, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Mannheim, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal). Seit 2008 kurven hierfür Kamerafahrzeuge durch Deutschland, Häuser und Plätze werden aus einer Kamerahöhe von 2,50m aufgenommen. Die gesammelten Aufnahmen sollen den bereits etablierten Dienst Google Maps sinnvoll ergänzen und ganze Straßenzüge sichtbar machen.
Eine aktuelle Accenture Studie belegt, daß deutsche Unternehmen und Behörden nach eigener Aussage die Themen Datenschutz und Datensicherheit ernst nehmen. Dennoch beklagen 69 Prozent der befragten Organisationen den Verlust von personenbezogenen Daten in den letzten zwei Jahren. 29 Prozent der Organisationen sogar sechsmal und öfter! Betroffen waren hiervon Angaben über Kunden und Mitarbeiter zu Adresse, Familienstand, Angaben über körperliche Merkmale und Beruf sowie Fotos.
TV, Printmedien und Internet sind voll mit Werbung zum E-Postbrief, Tenor "Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet." Doch ist dem so? Kritische Stimmen im Netz werden immer lauter. Dabei wird die Nützlichkeit des E-Postbriefs an sich nicht unbedingt in Frage gestellt. Die Kritik richtet sich gegen andere Punkte.
Google Analytics steht trotz einiger Bemühungen (IP-Anonymisierung, Script-Blocker etc.) nach wir vor in der Kritik der Datenschützer. Zur Zeit liegt auch noch keine Stellungnahme der Aufsichtsbehörden vor, ob die bisher geltende Sicht über die Unzulässigkeit des Einsatzes von Analytics deswegen geändert wird. Bei der ganzen Diskussion und Aufregung wird übersehen, dass es kostenfreie und unbedenklichere Alternativen gibt - in Form von PIWIK.
Der Datenschutzbeauftragte des Schweizer Kantons Zürich bietet einen kostenfreien Online Check für die Stärke eines gewählten Passworts. Die Eingabe erfolgt über eine verschlüsselte https - Verbindung, eine farbliche Markierung in Grün oder Rot zeigt die Tauglichkeit des gewählten Passworts an.
Die sog. "Scoring-Novelle" des Bundesdatenschutzgesetz zum 01.04.2010 erweiterte die Rechte Betroffener gegenüber Auskunfteien. Einmal jährlich müssen diese seither auf Anforderung kostenfrei über den gespeicherten Scoring Wert sowie dessen Zusammensetzung informieren. Stiftung Warentest überprüfte im Zeitraum Dezember 2009 bis März 2010 die sechs größten deutschen Auskunfteien und deren übermittelten Angaben - mit erschreckendem Ergebnis.
In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht prangert der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte Harald Stauch den Umgang der Kommunen mit dem Thema Datenschutz an. Stichprobenartig wurden 40 Kommunen überprüft - Ergebnisse erschreckend. Und das obwohl die Hürden für eine Beanstandung nach eigenen Angaben recht hoch angesetzt wurden. Fehlende oder gravierend mangelhafte Datensicherheitskonzepte, keine oder pro forma bestellte Datenschutzbeauftragte, mangelndes Bewußtsein für das heikle Thema Datenschutz - "die Ergebnisse sind mehr als ernüchternd", so Strauch.
Google Analytics ist ein beliebtes Tool für die Analyse und Auswertung der Besucher von Webseiten durch Seitenbetreiber. Beim Einsatz dieses Dienstes entsteht schnell der Konflikt mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Informationspflicht, Zustimmungspflicht, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten (in diesem Fall der IP Adresse) flechten ein Netz, in dem Sie sich ohne böswillige Absicht verfangen können und mit entsprechenden Bußgeldern durch die Landesdatenschutzbehörden rechnen müssen.
Einen wirklich lesenswerten Kommentar zum Thema Datenschutz und wieso Datenschutz nur so behäbig in Fahrt kommt, finden Sie im Freitagskommentar von "Das Datenschutz-Blog". Dem ist nichts hinzuzufügen.
In Ausgabe 1/2010 der "Offensive", dem Info-Magazin für den Hamburger Mittelstand kündigt der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar eine Prüfkampagne durch die ihm unterstellte Landesdatenschutzbehörde an und folgt damit dem Berliner Beispiel, Datensündern mit allen Mitteln entgegenzutreten.