Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat den Bundesrat aufgefordert, in seiner nächsten Sitzung am 21.09.2012 den viel kritisierten Gesetzentwurf abzuweisen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Vorlage weise noch erhebliche Defizite auf und würde deutlich hinter bereits geltendem Recht zurückbleiben. Die Datenschutzbeauftragten schlagen als Lösung vor, dass Auskünfte für Werbung und Adresshandel ausnahmslos nur mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen herausgegeben werden dürfen.
Über a.s.k. Daten­schutz e.K.
Nächs­te Termine
  • Keine Termine
Mit­glied­schaf­ten