Nachdem sich der Düsseldorfer Kreis der Sichtweise des ULD zum Einsatz des Facebook Like Buttons und social plugins angeschlossen hat, wird die Suche nach alternativen datenschutzkonformen Alternativen immer dringlicher. Oftmals wird die sog. 2-Klick-Lösung als Rettung angepriesen. Doch auch diese weist noch rechtliche Schwachstellen auf, welche Webseitenbetreiber in trügerischer Sicherheit wiegen können.
In amerikanischen Unternehmen findet man die sog. clean desk policy in schriftlicher Form als Bestandteil des Arbeitsvertrages mit allen Konsequenzen, die für Verstösse gegen Unternehmensrichtlinien vorgesehen sind. Diese Anwendung der sog. "reinen Lehre" erweist sich im Alltag als nicht sehr praxisnah. Das heutige Arbeitsleben fordert Multitasking und lässt selten Spielraum für ein Abarbeiten von Projekten nacheinander. Aber jeder Schritt hin zu "Aufräumen & Abschließen" ist ein Schritt in die richtige Richtung. Selbst wenn der Idealzustand in der Praxis nie erreicht werden kann.
Update 24.04.2015 Goog­le hat den Link zur Vor­la­ge zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung geändert Zur Vor­ge­schich­te Nicht erst seit 2011 steht […]
Die Facebook Gesichtserkennung ist nun auch bei uns aktiv. Andere entscheiden über die Markierung und Nennung des Nutzernamens auf von ihnen hochgeladene Fotos. Die Funktion ist automatisch akiviert und muss in den Untiefen der Sicherheitseinstellungen erst mühsam ausgeschaltet werden. Ein Video klärt auf, eine Anleitung zum Abstellen der Gesichtserkennung ergänzt den Beitrag.
Diese 3-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sowie Unternehmer, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
Diese 3-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sowie Unternehmer, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
Diese 3-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sowie Unternehmer, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
Diese 3-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sowie Unternehmer, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
Newsletter und Email-Werbung bieten zahlreiche Fallstricke, um gegen geltende gesetzliche Regelungen zu verstoßen und sich im Zweifel Abmahnungen und Bußgelder einzufangen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: Unwissenheit, Unbedarftheit oder fehlerhafte technische Umsetzung beim Opt-In uvm.
Wer Kommentare von Blogs oder Beiträge in Foren nutzt, um andere anzuschwärzen (ob berechtigt oder nicht), sollte nicht den eigenen Datenschutz vergessen. Bei solchen Einträgen werden zumeist Datum, Uhrzeit und IP-Adresse des Autors protokolliert. Dies kann schnell zum Bumerang werden. Hier ein anonymisiertes Beispiel eines solchen Kommentars.
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