Dieses Thema birgt zahlreiche rechtliche Risiken für alle Beteiligten. Je nach bestehender (Nicht-) Regelung im Unternehmen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter und das Unternehmen vollführt einen Spagat zwischen Datenschutz, Datensicherheit, Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis. Ich will Sie hier nicht mit Gesetzen, Paragraphen und deren Auslegungen langweilen, sondern gleich in die Praxis einsteigen.
Ist die private Email Nutzung im Unternehmen bisher geduldet oder erlaubt, so fällt das Unternehmen als sog. “Diensteanbieter” unter die jeweiligen gesetzlichen Regelungen wie z.B. Telemediengesetz (TMK) und Telekommunikationsgesetz (TKG). Eine Einsichtnahme in das Email-Postfach ist genauso wenig zulässig wie das Sichern des Email Accounts im Rahmen der Backup- und Recovery-Strategie oder der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente . Ebenso sind Abwehrmaßnahmen für Spam-Nachrichten oder die IT Struktur bedrohende Emails mit Schadanhängen nur mit sehr komplizierten Regelungen und Mechanismen umzusetzen. Hinzu kommt ein Haftungsrisiko für IT-Verantwortliche und Geschäftsführung. Diese Probleme stehen stellvertretend für zahlreiche weitere Konflikte, die durch die private Nutzung von Email am Arbeitsplatz im Unternehmen entstehen. (mehr …)