Private Email Nutzung am Arbeitsplatz — Problematik und Lösungswege
Ist die private Email Nutzung im Unternehmen bisher geduldet oder erlaubt, so fällt das Unternehmen als sog. “Diensteanbieter” unter die jeweiligen gesetzlichen Regelungen wie z.B. Telemediengesetz (TMK) und Telekommunikationsgesetz (TKG). Eine Einsichtnahme in das Email-Postfach ist genauso wenig zulässig wie das Sichern des Email Accounts im Rahmen der Backup- und Recovery-Strategie oder der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente . Ebenso sind Abwehrmaßnahmen für Spam-Nachrichten oder die IT Struktur bedrohende Emails mit Schadanhängen nur mit sehr komplizierten Regelungen und Mechanismen umzusetzen. Hinzu kommt ein Haftungsrisiko für IT-Verantwortliche und Geschäftsführung. Diese Probleme stehen stellvertretend für zahlreiche weitere Konflikte, die durch die private Nutzung von Email am Arbeitsplatz im Unternehmen entstehen.Weiterlesen »Private Email Nutzung am Arbeitsplatz — Problematik und Lösungswege