Mit dieser Schlagzeile vermeldet SPIEGEL Online die Absicht des Bundesinnenministers Thomas de Maizière einen Schmerzensgeldanspruch in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Dieser Anspruch soll sogar dann entstehen, wenn kein messbarer materieller Schaden des Betroffenen vorliegt. Der Umstand der rechtswidrigen Nutzung durch ein Unternehmen reicht nach den aktuellen Formulierungsvorschlägen vollkommen aus. Brisant: die Höhe der Geldentschädigung müsse sich "auch an der Höhe der tatsächlichen oder zu erwartenden Gewinne" des schuldigen Unternehmens orientieren, so lautet es im aktuellen Entwurf.
Mit dem etwas trotzig klingenden Titel "Meine Daten gehören mir - Datenschutz im Alltag" ist ab sofort in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen oder im Online-Shop ein neuer Ratgeber erhältlich. Dieser wird gegen eine Gebühr von 9,90 Euro abgegeben. Online sind das Inhaltsverzeichnis und eine Leseprobe einsehbar.
Nicht lange gefackelt hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar und die Hamburger Sparkasse zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 200.000 EUR verdonnert. Die "Haspa" hat ihren Finanzberatern im Außendienst zwischen 2005 und 2010 sehr weitreichenden Zugriff auf die Finanzinformationen ihrer Kunden ermöglicht, teilweise ohne Einwilligung der Betroffenen. Hinzu kam die Klassifizierung der Haspa-Kunden nach Charakterprofilen unter Zuhilfenahme von Kontenbewegungsdaten und weiteren Angaben - ohne Kenntnis der Betroffenen.
UPDATE: ELENA vorerst bis 2014 gestoppt. - Viel und kontrovers diskutiert - ELENA. Doch was steckt dahinter? Seit Jahresbeginn 2010 sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, Entgeltdaten Ihrer Arbeitnehmer an eine zentrale Datenbank der Deutschen Rentenversicherung elektronisch zu übermitteln.
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat eine Studie veröffentlicht, nach der zahlreiche Unternehmen es mit dem Datenschutz für Mitarbeiterdaten nicht sehr genau nehmen. Jeder siebte befragte Betriebsrat berichtet von Verstößen gegen geltendes Datenschutzrecht.
Johannes Caspar, der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien und Hansestadt Hamburg hat als Leiter der zuständigen Aufsichtsbehörde Strafantrag wegen unbefugter Verarbeitung personenbezogener Daten gegen die in Hamburg ansässige Firma easycash Loyalty Solutions gestellt.
Die BILD-Zeitung berichtet, das bekannte Kinderhilfswerk UNICEF hat eine Datenpanne zu beklagen.