Das Wirt­schafts- und Sozi­al­wis­sen­schaft­li­che Insti­tut (WSI) der Hans-Böck­ler-Stif­tung hat eine Stu­die ver­öf­fent­licht, nach der zahl­rei­che Unter­neh­men es mit dem Daten­schutz für Mit­ar­bei­ter­da­ten nicht sehr genau neh­men. Jeder sieb­te befrag­te Betriebs­rat berich­tet von Ver­stö­ßen gegen gel­ten­des Daten­schutz­recht in des­sen Unternehmen.

Im Rah­men der Stu­die wur­den cir­ka 2.000 Betriebs­rä­te reprä­sen­ta­tiv aus­ge­wählt und zum Umgang mit Mit­ar­bei­ter­da­ten im Unter­neh­men befragt. Knapp 14% wis­sen von Ver­stös­sen zu berich­ten. Der Lei­ter der Umfra­ge geht von einer noch höhe­ren Dun­kel­zif­fer aus. Zudem sei­en Klein­be­trie­be mit weni­ger als 20 Mit­ar­bei­tern oder ohne Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung nicht befragt worden.

In jedem vier­ten Groß­be­trieb wird nicht ord­nungs­ge­mäß mit Mit­ar­bei­ter­da­ten umge­gan­gen. Ursa­che kön­ne die dort meist digi­ta­le Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und Mit­ar­bei­ter­ak­ten sein. Dies füh­re vie­le Ver­ant­wort­li­che wohl leich­ter in Versuchung.

Im Fokus der Daten­schutz­ver­let­zun­gen stan­den mit 35% ziel­ge­rich­tet Ein­zel­per­so­nen. Klei­ne Beschäf­tig­ten­grup­pen gerie­ten in 20%, gan­ze Abtei­lun­gen in 18% und die kom­plet­te Beleg­schaft in 20% aller Fäl­le ins Visier.

Auf­fal­lend: die Miß­ach­tung gel­ten­der Daten­schutz­ge­set­ze tre­te oft­mals in Ver­bin­dung mit wei­te­ren Pro­ble­men in Unter­neh­men auf wie z.B. Behin­de­rung der Betriebs­ra­t­ar­beit, Unter­lau­fen von Tarif­ver­ein­ba­run­gen oder auch einem schlech­ten Betriebsklima.

Umso mehr sei der Gestzge­ber gefor­dert, eine kla­re und deut­li­che Rechts­grund­la­ge zu schaf­fen — eine Kri­tik, die in Rich­tung des aktu­el­len Geset­zes­ent­wurfs zum Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz zielt.

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