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Verbraucherzentrale

Mei­ne Daten gehö­ren mir — Rat­ge­ber der Ver­brau­cher­zen­tra­le Nord­rhein-West­fa­len erschienen

Mit dem etwas trot­zig klin­gen­den Titel “Mei­ne Daten gehö­ren mir — Daten­schutz im All­tag” ist ab sofort in den Bera­tungs­stel­len der Ver­brau­cher­zen­tra­le Nord­rhein-West­fa­len oder im Online-Shop ein neu­er Rat­ge­ber erhält­lich. Die­ser wird gegen eine Gebühr von 9,90 Euro abge­ge­ben. Online sind das Inhalts­ver­zeich­nis und eine Lese­pro­be einsehbar.

Zum Inhalt:

  • Daten­spu­ren und Ihre Rechte
  • Daten­schutz im Internet
  • Uner­wünsch­te Werbung
  • Ein­kauf im Laden und im Internet
  • Tele­kom­mu­ni­ti­on
  • Sozia­le Netzwerke
  • Insti­tu­tio­nen und Behörden

“Noch nie wur­den so vie­le Daten wie heu­te gesam­melt, ana­ly­siert und für Geschäf­te genutzt. Selbst renom­mier­te Unter­neh­men oder Insti­tu­tio­nen wie Kran­ken­kas­sen kom­men ins Visier der Daten­schüt­zer. Denn auch sie neh­men es mit dem Daten­schutz so genau. Hilf­los sind Sie den Daten­spio­nen aber nicht aus­gel­eifert. Unser Rat­ge­ber zeigt, wie Sie sich schüt­zen und spar­sa­mer mit Ihren per­sön­li­chen Daten umge­hen können.” 

  • Direkt zum Rat­ge­ber im Online-Shop

Ver­brau­cher­zen­tra­len sagen Tele­fon­wer­bern den Kampf an

Tele­fon­wer­bung ist in Deutsch­land nur noch nach vor­he­ri­ger Ein­wil­li­gung des Ange­ru­fe­nen und ohne Unter­drü­ckung der Ruf­num­mer zuläs­sig. Den­noch gehen die täg­li­chen Wer­be­an­ru­fe in die Mil­lio­nen. Die Ver­brau­cher­zen­tra­len sagen den unse­riö­sen Anru­fern nun offen den Kampf an. Über ein Online-For­mu­lar (z.B. der Ver­brau­cher­zen­tra­le Nie­der­sach­sen) erbit­ten sie die Unter­stüt­zung durch die Ange­ru­fe­nen. Weni­ge Anga­ben genü­gen bereits und jeder ist auf­ge­ru­fen, mitzumachen.

Buss­gel­der und ande­re gesetz­li­che Rege­lun­gen konn­ten dem Trei­ben unse­riö­ser Anbie­ter kein Ende berei­ten. Karin Gold­beck, Rechts­exper­tin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Nie­der­sach­sen, meint hier­zu: “Uner­laub­te Tele­fon­wer­bung lässt sich nur wirk­sam unter­bin­den, wenn sie sich für Anbie­ter nicht mehr lohnt”. Für Anru­fer, die nach den Tele­fo­na­ten den ange­ru­fe­nen Per­so­nen Ver­trä­ge unter­schie­ben oder sogar Abbu­chun­gen von deren Kon­ten vor­neh­men, scheint sich das Über­ge­hen recht­li­cher Vor­schrif­ten zu rech­nen. Daher for­dern die Ver­brau­cher­zen­tra­len vom Gesetz­ge­ber seit Jah­ren, dass am Tele­fon abge­schlos­se­ne Ver­trä­ge erst nach schrift­li­cher Bestä­ti­gung durch den Kun­den /​ Ange­ru­fe­nen Gül­tig­keit erlangen.

Wer­den auch Sie von sol­chen Anru­fen beläs­tigt und wol­len die Akti­on aktiv unter­stüt­zen? Dann nut­zen Sie das Online-For­mu­lar. Die Akti­on läuft noch bis Mit­te Juni.

  • Pres­se­mit­tei­lung Ver­brau­cher­zen­tra­le Niedersachsen
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