Seit November 2019 steht die europäische Hinweisgeberschutz-Richtlinie im EU-Amtsblatt (Whistleblower-Richtlinie). Ihre Vorgaben sind nun in Kraft getreten und greifen seit dem 18.12.2021. Die Mitgliedstaaten hatten zuvor zwei Jahre Zeit, das EU-Gesetz in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzung im deutschen Hinweisgeberschutzgesetz wird für Quartal 1 2022 erwartet. Die Anforderungen können jedoch bereits gegen Organisationen geltend gemacht werden.
Juristische Personen wie Firmen, Behörden und andere Rechtsträger (mit mehr als 50 Mitarbeitern) sowie alle Unternehmen aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen müssen gemäß den Vorgaben der Whistleblower-Richtlinie prinzipiell ein (internes) Hinweisgebersystem bereitstellen und einen speziellen Beauftragten als Ansprechpartner vorsehen. Geringfügige Ausnahmen können lediglich für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern gemacht werden.
Anders als von der deutschen Rechtsprechung bislang vorgegeben, muss nach der Whistleblower-Richtlinie ein Hinweisgeber einen Missstand nicht mehr zunächst intern in der eigenen Firma oder Behörde melden. Er kann sich auch unmittelbar an übergeordnete Whistleblower-Stellen wenden oder bei irreversiblen Schäden, drohenden konkreten Repressalien und beim Ausbleiben einer zügigen Rückmeldung an die Medien. Damit entzieht sich eine solche Meldung der Kontrolle Ihrer Organisation und birgt entsprechende Risiken (Imageschaden, Bußgelder, Geldstrafen etc.)
Unser Partner Whistle Safe e.K. stellt Ihnen eine Lösung vor, wie Sie in Ihrer Firma oder Kommune die rechtlichen Anforderungen der Whistleblower-Richtlinie mittels der gesetzlich explizit vorgesehenen externen Unterstützung elegant und auch kostenschlank lösen können.
Die Webinare (ca. 30 Minuten) finden statt:
10. Februar 2022, 09:00 — 09:30 Uhr
18. Februar 2022, 11:00 — 11:30 Uhr
24. Februar 2022, 10:00 — 10:30 Uhr
15. März 2022, 11:00 — 11:30 Uhr
Bitte nutzen Sie den folgenden Link zur Registrierung für einen Termin Ihrer Wahl:
https://next.edudip.com/de/webinar/whistleblowing-richtlinie-hinweisgeberschutzgesetz-pragmatisch-umgesetzt-mit-whistle-safe/1768122
Hinweis: Diese kostenfreie Veranstaltung zur Whistleblower-Richtlinie wird von Whistle Safe e.K. Berlin durchgeführt, nicht von der a.s.k. Datenschutz. Fragen richten Sie daher bitte direkt an info@whistle-safe.com bzw. https://whistle-safe.com
Herzliche Grüße sowie ein frohes und vor allem gesundes Neues Jahr 2022
Das Team von a.s.k. Datenschutz
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