Nicht lange gefackelt hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar und die Hamburger Sparkasse zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 200.000 EUR verdonnert.
Die “Haspa” hat ihren Finanzberatern im Außendienst zwischen 2005 und 2010 sehr weitreichenden Zugriff auf die Finanzinformationen ihrer Kunden ermöglicht, teilweise ohne Einwilligung der Betroffenen. Hinzu kam die Klassifizierung der Haspa-Kunden nach Charakterprofilen unter Zuhilfenahme von Kontenbewegungsdaten und weiteren Angaben — ohne Kenntnis der Betroffenen.
Mildernd hat sich der Umstand ausgewirkt, daß die Haspa eine zügige Aufklärung der Sachverhalte ermöglicht hat.
- Zur Pressemeldung des Hamburger Datenschutzbeauftragten
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