Der gestrige Blogbeitrag Facebooks “Gefällt mir” / “Like” nun bundesweit unter Beschuss vom 19.12.2011 hat auf Xing.de die Frage aufgeworfen, wie denn Datenschutzverstöße beim Einsatz von social plugins wie dem “Gefällt mir”- / “Like”-Button von Facebook vermieden werden können. Die Antwort ist recht simpel: zur Zeit eigentlich nur durch den Verzicht auf den Einsatz dieser Plugins.
Da diese Möglichkeit mit fortschreitender Vernetzung und den sich aus sozialen Netzwerken bietenden Umsatzpotentialen für Unternehmen nicht sehr befriedigend ist, wird fleissig an Alternativen gearbeitet, programmiert und argumentiert. Allen voran steht hier zur Zeit die sog. 2‑Klick-Lösung. Diese wird von zahlreichen Seiten und Unternehmen in verschiedenen Ausprägungen umgesetzt und propagiert. Ein recht bekannter Vertreter ist der heise Verlag, u.a. Herausgeber des professionellen Computermagazins c’t.
Kritik am Facebook “Gefällt mir”-Button
Die übliche Einbindung des Facebook “Gefällt mir” — Buttons steht aus mehreren Gründen unter Beschuss der Datenschutzbehörden. Das beginnt bei der Erstellung von Benutzerprofilen, unabhängig von einer Anmeldung bei Facebook, geht über die Übermittlung personenbezogener Daten an ein nicht-sicheres Land wie die USA und hört bei der fehlenden Einwilligung des Webseitenbesuchers vor der ganzen Erfassung und Übertragung noch lange nicht auf. Wer hier tiefer in das Thema einsteigen will:
- ULD stellt Webseitenbetreibern Ultimatum — Social Plugins von Facebook müssen weg (Update 2)
- Der Facebook Like Button und der Datenschutz
- Einbindung des Facebook-Like-Button auf Websites illegal – die Einschläge kommen näher
- Facebook vs. Datenschutz – Wie sich Fanseiten-Betreiber und Like-Button-Nutzer derzeit verhalten sollten
Was ist die 2‑Klick-Lösung?
Bei der alternativ diskutierten 2‑Klick-Lösung wird zuerst lediglich eine Grafik des Like-Buttons angezeigt, die selbst noch keine aktiven Funktionen enthält. Erst ein Klick auf diese Grafik löst die Kontaktaufnahme zu Facebook und die Datenübertragung aus.
Das klingt doch gut
Ja, vom Ansatz her nicht verkehrt. Auch das ULD meint hierzu:
“Die Umsetzung führt zu einer datensparsamen Einbindung von Social Plugins, wie sie auch in der FAQ unter https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/ beschrieben ist.”
Jedoch schränkt es diese Lösung zugleich wieder ein:
“Es muss jedoch beachtet werden, dass mittels einer solchen informierten Einwilligung der Nutzerin bzw. des Nutzers nur die Datenübertragung an Facebook auf Veranlassung eines Webseitenbetreibers gerechtfertigt werden kann. Dies ändert nichts daran, dass gegenüber Facebook nach unserer Analyse zurzeit keine wirksame Einwilligung der Nutzerin oder des Nutzers vorliegt.”
Nicht der Weisheit letzter Schluss
Demnach sind die Probleme durch diese 2‑Klick-Lösung nicht vom Tisch. Der Webseitenbetreiber verfügt zwar damit über eine technische Umsetzung, die in punkto Datenschutz eine Verbesserung darstellt, jedoch keine rechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens der Behörden erhält. Es bleibt also nichts anderes übrig, als die aktuellen Diskussionen und Reaktionen aufmerksam weiter zu verfolgen. Den ursprünglichen Facebook Like-Button in unveränderter Form einzusetzen, erscheint wenig empfehlenswert. Jedoch sollte jedem Webseitenbetreiber bewusst sein, dass ein Ersatz durch die 2‑Klick-Lösung ebenfalls keine Rechtssicherheit mit sich bringt.
- IST DER 2‑KLICK-BUTTON WIRKLICH DATENSCHUTZKONFORM?
- Facebook und Datenschutz: die 2‑Klick-Lösung reicht nicht
- Heise präsentiert datenschutzkonforme Lösung für Facebook-Button (?)
- Über zwei Klicks zu mehr Datenschutz beim umstrittenen Facebook „Gefällt-mir-Button“
Varianten der 2‑Klick-Lösung
Es gibt zahlreiche Varianten und Abwandlungen der 2‑Klick-Lösung. Beispielhaft seien hier die Lösung von heise und der Anwaltskanzlei Ferner genannt. Für einige Content-Management-Systeme wie WordPress oder Joomla sind weiterhin sofort einsetzbare Addons / Plugins verfügbar.
- 2‑Klick-Lösung von heise
- 2‑Klick-Lösung Anwaltskanzlei Ferner
6 Responses
Hallo,
ich habe auf meiner Webseite
https://www.haus-brausewind.de
keinen Like-Button installiert, sondern zur Zeit “nur” Verlinkungen mit Logo zu den Social Media des Ferienhauses, also zu
— Facebook,
— Google+
— und Twitter.
Welche datenschutzrechtlichen Schritte gelten hier,
und was muss ich gegebenenfalls unternehmen?
Vielen Dank!
Hallo!
In diesem Fall ist es vollkommen ausreichend, wenn Sie auf den Umstand hinweisen, dass diese Netzwerke bei deren Aufruf Daten des Besuchers erheben, auf deren Umfang und Nutzung Sie keinerlei Einfluss haben. Da Sie keine aktiv verbundenen Funktionen aufrufen, sehen wir keinen weiteren Handlungsbedarf.
Hallo Herr Kuhrau,
gleiche Problemlage müsste doch auch bei der Facebook Like-Box ( https://developers.facebook.com/docs/reference/plugins/like-box/ ) vorhanden sein, oder?
Ich finde aber trotz intensiver Suche im Netz keinen code, der das Problem analog der 2klick-Lösung für den Button löst.
lem bei der Box gar nicht auf?
Viele Grüße
Gerd
Ist Ihnen da was bekannt oder trifft das Prob
Hallo Herr Rütten!
Ja, die Problematik stellt sich hier ebenfalls. Hier werden personenbezogene Daten je nach Einstellung noch im größeren Maße “gestreamt” als durch die reine Button-Funktion.
Ein Workaround ähnlich der hier vorgestellten 2‑Klick-Lösung ist mir leider nicht bekannt.
Wenn mir etwas diesbezüglich in die Finger gerät, werde ich gerne hier im Blog darauf verweisen. Sollten Sie fündig werden, ist jeder Hinweis gerne willkommen.
Herzliche Grüße
Hallo,
ich habe das Heise-Plugin nach den Angaben eingebunden. Twitter & Google+ fünktionieren auch. Allerdings taucht in der Facebook-Chronik bzw. Aktivitätsprotokoll nichts auf. Ihre Seite hingegen funktioniert. Haben Sie am Plugin noch etwas modifiziert?
LG
Hallo! Nein, wir haben nichts dergleichen gemacht. Es kommt hier jedoch nicht das originale Plugin von Heise zum Einsatz, sondern ein Plugin direkt für WordPress zu finden unter
https://ppfeufer.de/wordpress-plugin/2‑click-social-media-buttons/