“BYOD” ist in aller Munde, zu Recht. Hinter dem Kürzel verbergen sich zahlreiche Risiken und Unannehmlichkeiten für Administratoren und Unternehmer. Doch “Bring Your Own Device” ist Alltag! Immer mehr Arbeitnehmer nutzen ihre eigentlich privaten Mobiltelefone, Smartphones und Notebooks beruflich für ihren Arbeitgeber.
IT-Administratoren kämpfen dadurch mit Wildwuchs in der IT-Landschaft und fürchten die hierdurch entstehenden Sicherheitslücken — zu Recht! Geschäftsführer und Unternehmer verschliessen vor der alltäglichen Situation oftmals die Augen und riskieren dabei so einiges.
Bei stillschweigender Duldung verliert das Unternehmen notwendige Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten. Mögliche Folgen: Datenschutzverstösse, Sicherheitslecks und die daraus resultierenden Image-Schäden durch negative Presseberichte.
Was viele nicht wissen, die rechtlichen Aspekte dieser Thematik sind umfangreich: Urheberrechtsverletzungen, Lizenzprobleme, Haftungsfragen, Verstöße gegen handels- und steuerrechtliche Vorschriften, IT-Sicherheit und Datenschutz. Wollen Sie als Unternehmer dafür gerade stehen, wenn Ihr Mitarbeiter personenbezogene Daten Ihres Unternehmens auf seinem privaten Mobilgerät speichert und diese dann mit einem der zahlreichen Cloud-Dienste synchronisiert? Mit großer Wahrscheinlichkeit liegt hierfür keine vorgeschriebene Regelung zur Auftragsdatenverarbeitung vor -> Bußgeldrisiko.
Unser Tipp:
- Sorgen Sie für klare Vereinbarungen und Richtlinien in Ihrem Unternehmen und investieren Sie in die notwendige IT-Infrastruktur.
- Oder fragen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten! Sie haben keinen, dann sprechen Sie uns an!
Bildnachweis: aboutpixel.de /Wassertest © Kellermeister
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[…] stellt die Duldung der Geräteflut eine große Gefahr für die Unternehmen da, wie er in seinem Blog schreibt. Doch nicht nur der gute Ruf leide unter Datenpannen , es würden in diesem Zusammenhang […]