Nachdem gerade die bayerische Landesdatenschutzbehörde offiziell das Vorgehen gegen bayerische Unternehmenswebseiten mit nicht korrekt umgesetzten Google Analytics Installationen kundgetan hat, versendet nun auch die Landesdatenschutzbehörde Nordrhein-Wetsfalen erste Anschreiben. Im Visier: Unternehmen mit Sitz im Bundesland und einem Webauftritt der als Tracking Tool das beliebte Google Analytics einsetzt.
Den angeschriebenen Unternehmen wird ausführlich die rechtliche Grundlage erklärt und die lt. Behörde korrekte Einsatzweise des Tools dargestellt. Ein mehrseitiger Fragebogen samt Bestätigung des Unternehmens über den nun korrigierten und beanstandungsfreien Einsatz von Google Analytics ist beigefügt und innerhalb einer angemessenen Frist ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden.
Unsere Empfehlung: nehmen Sie dieses Schreiben ernst und reagieren angemessen und zeitnah. Die Bußgelder für den nicht korrekten Einsatz des Tools sowie auf eine fehlende oder falsch erteilte Rückauskunft sind in dem Schreiben gleich benannt.
Die einfachste Lösung: stellen Sie doch gleich auf das Open Source Tool PIWIK um. Dieses steht Google Analytics als reines Tracking Tool in nichts nach und es gibt eine einfache Schritt für Schritt Anleitung, wie es rechtssicher installiert und konfiguriert wird. Eine Anleitung finden Sie auch hier im Blog.
Im Zweifel fragen Sie doch einfach Ihren externen Datenschutzbeauftragten. Sie haben keinen? Dann ist möglicherweise Zeit zum Handeln, falls die gesetzliche Bestellpflicht für Ihr Unternehmen vorliegt. Sonst droht das nächste Ungemach in Form von Bußgeldern. Fordern Sie doch einfach und schnell Ihr unverbindliches Angebot an.
4 Responses
Hilft ja nix, Gesetz ist Gesetz. Aber zeitgemäß ist das alles nicht unbedingt.
Hallo Michi!
Da stimme — sicher nicht nur ich — vollkommen zu. Wir hinken mit unserem Datenschutzrecht um einiges der technischen Entwicklung der letzten Jahre hinterher. Daran ändert auch der aktuelle Vorstoß auf europäischer Ebene nichts. Solange es keine höchstrichterlichen Urteile hierzu gibt, bleibt nur, der Aufforderung der Behörde nachzukommen oder es als betroffenes Unternehmen eben auszufechten. Recht muss jedoch Recht bleiben, auch wenn es nicht mehr up to date ist.
RT @askconsult: Jetzt auch in Nordrhein-Westfalen: Webseitenbetreiber erhalten Post wegen… https://t.co/9aqiiBV4 #datenschutz
Danke für die Information. Die Behörden meinen es wohl wirklich ernst. Bleibt nur zu hoffen, dass wir in Deutschland nicht in die Steinzeit zurückfallen, nur weil unser Recht nicht Schritt hält mit der technischen Entwicklung. Wir werden nun handeln und Ihrer Empfehlung folgen: Umstellung auf PIWIK