Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz ist gesetzliche Vorschrift für Unternehmen aller Größen in Deutschland. So gibt es zwar einige Regelungen, wie z.B. die Bestellpflicht für einen sog. Datenschutzbeauftragten, die erst ab einer gewissen Mitarbeiterzahl greifen, doch das entbindet nicht von der Verpflichtung die übrigen Vorschriften im Unternehmen umzusetzen. Aufgrund des stetig zunehmenden Einsatzes von IT steigen sowohl die Ansprüche an Unternehmen als auch die Zahl der zu treffenden Schutzmaßnahmen durch das Unternehmen. Ohne ausreichende IT-Sicherheit ist der gesetzlich vorgeschriebene Datenschutz heute kaum mehr zu gewährleisten.
Klassische Brennpunkte
Ganz oben auf der Themenliste stehen nach wie vor Klassiker wie Passwort-Sicherheit oder auch die Backup-Strategie. Im Rahmen unserer Datenschutz-Audits sind immer wieder noch Kombinationen für den System-Login zu finden wie Benutzername = Vorname und Passwort = Nachname, sogar für Zugänge mit Administrator-Rechten. Aber auch die Rechte und Pflichten des Administrators wollen genau definiert und festgeschrieben sein. Ob der Leitsatz “Backup ist nur für Feiglinge” im Falle eines Datenverlusts wirklich weiterhilft? Ich wage es zu bezweifeln.
Neue Technologien und Verfahrensweisen
Doch neben diesen Dauerbrennern gilt es mit aktuellen Entwicklungen und Trends mitzuhalten. Nutzen Ihre Mitarbeiter eigene elektronischen Geräte für das Unternehmen wie z.B. Smartphones, Notebook oder Pads? Dann werden Sie nicht darum herumkommen, sich mit dem Begriff BYOD (Bring Your Own Device) auseinanderzusetzen. Denn so charmant das Mitbringen von eigener Hardware durch Mitarbeiter sein kann, z.B. durch den Kosteneinsparungseffekt, so riskant ist der Einsatz von nicht in die Sicherheitsmechanismen des Unternehmens eingebundenen Geräten im Hinblick auf Datensicherheit und Datenschutz.
Licht ins Dunkel bringen
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat zur Unterstützung den IT-Sicherheitsnavigator im Web ins Leben gerufen. Hier können Unternehmen und Unternehmer zielgenau nach Branche und Fragestellung Hilfe in Form von Anleitungen, Formulierungsvorschlägen und Tipplisten finden.
Alternativ sprechen Sie doch einfach mit Ihrem Datenschutzbeauftragten? Sie haben keinen? Dann prüfen Sie, ob die gesetzliche Bestellpflicht für Ihr Unternehmen vorliegt. Der Gesetzgeber hat mit dem externen Datenschutzbeauftragten eine kostengünstige und transparente Möglichkeit geschaffen, dieser Verpflichtung nachzukommen -> Angebot anfordern. Doch selbst ohne Bestellpflicht stehen wir beratend zu den Themen Datensicherheit und Datenschutz für Ihr Unternehmen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.
Unternehmen sicher machen, Fördermittel nutzen
Übrigens können Teile unserer Beratungsleistungen mit Fördermitteln aus dem ESF bezuschusst werden — nutzen Sie doch diese Gelegenheit, Ihr Unternehmen überprüfen zu lassen und sicherer zu machen.
2 Responses
RT @askconsult: IT-Sicherheit in Unternehmen verbessern und für mehr Datenschutz sorgen — https://t.co/4b9sEQjM
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