Face­book hat sei­nen Sitz, wie die meis­ten Anbie­ter sozia­ler Netz­wer­ke, außer­halb von Deutsch­land oder des euro­päi­schen Rechts­raums. Der Fir­men­sitz in den USA hat recht­lich für die Betrei­ber eini­ge Vor­tei­le.  Nicht von unge­fähr gel­ten die USA als nicht­si­cher, was Daten­schutz angeht. Dies wirkt sich schnell auf die Pra­xis aus. Wer hat für den Fir­men­auf­tritt in Face­book nicht schon mal ver­geb­lich ein pas­sen­des und recht­kon­for­mes Feld für das Impres­sum gesucht? Doch jetzt kommt ein neu­es Risi­ko für gewerb­li­che Betrei­ber von Auf­trit­ten in sozia­len Netz­wer­ken hinzu.

Face­book gene­riert für geteil­te Inhal­te ein „Thumb­nail“ – ein klei­nes Vor­schau­bild­chen – und schmückt den Ein­trag auf der Pinn­wand mit die­ser Miniaturvorschau.

Sieht schick aus! Spricht an! Ist brandgefährlich!

Eine Ber­li­ner Rechts­an­walts­kanz­lei hat einen gewerb­li­chen Face­book-Betrei­ber abge­mahnt. Grund: auf sei­ner Pinn­wand fand sich die Mini­vor­schau eines urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Bil­des. Das gelang­te auf­grund der viel­fach genutz­ten „Teilen“-Funktion an die­sen Platz. Die Urhe­ber­rechts­in­ha­be­rin, eine Foto­gra­fin, ver­lang­te die sofor­ti­ge Ent­fer­nung, die Abga­be einer straf­be­wehr­ten Unter­las­sungs­er­klä­rung und zusätz­lich Scha­dens­er­satz in Höhe von 1.200 Euro. Hin­zu kom­men noch die Anwalts­ge­büh­ren in Höhe von 546 Euro.

Der Rechts­ver­tre­ter des abge­mahn­ten Unter­neh­mens bejaht den Rechts­ver­stoß, der in die­sem Fal­le nicht abge­strit­ten wer­den kann. An der Höhe der For­de­rung äußer­te er jedoch Zwei­fel. Nichts­des­to­trotz wird ein ent­spre­chen­der Betrag zu zah­len sein.

Unse­re Tipps:

  • „Tei­len“ Sie immer ohne Miniaturbild
  • Bil­den Sie zur Sicher­heit eine Rück­stel­lung für Abmah­nun­gen und die Abwehr sol­cher Risi­ken. Es ist prak­tisch kaum mög­lich, sozia­le Netz­wer­ke und Medi­en zu nut­zen, ohne Urhe­ber­rechts­ver­stö­ße zu begehen
  • Besu­chen Sie eines unse­rer Semi­na­re „Social Media für Unter­neh­men — Chan­cen und Risi­ken im Web 2.0“ und sichern Sie Ihr Unter­neh­men gegen zahl­rei­che Risi­ken von vorn­her­ein ab

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