Die Schlagzeilen der letzten Tage und Wochen waren geprägt von heimlicher Videoüberwachung am Arbeitsplatz über das Ausspähen von Telefondaten bis hin zu Bluttests von Bewerbern und Mitarbeitern auf “Eignung” für die jeweilige Tätigkeit. Der ausufernden Neugier einiger Arbeitgeber will die Bundesregierung nun weitere Riegel vorschieben.
Das Bundesdatenschutzgesetz weist im Arbeitnehmerdatenschutz Lücken auf, die es lt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière durch den Gesetzgeber zu schließen gilt. “Wir wollen bestimmte Schutzlücken schließen”, betonte er heute (31.03.2010) vor der Presse in Berlin. Dabei gilt es stets, die Verhältnismäßigkeit zu wahren und die (oft berechtigten) Interessen der Betriebe nicht übermäßig einzuschränken. “Natürlich gibt es im Einzelfall immer Abgrenzungsprobleme.”, so de Maizière. Noch vor der nächsten Sommerpause will er dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorlegen.
Ein ursprünglich geplantes separates Arbeitnehmerdatenschutzgesetz scheint endgültig vom Tisch. Geplant sind 14 ergänzende Punkte im Bundesdatenschutzgesetz, wie die “Süddeutsche” heute abend online berichtet.
Update 17.05.2010:
No responses yet