Die Schlag­zei­len der letz­ten Tage und Wochen waren geprägt von heim­li­cher Video­über­wa­chung am Arbeits­platz über das Aus­spä­hen von Tele­fon­da­ten bis hin zu Blut­tests von Bewer­bern und Mit­ar­bei­tern auf “Eig­nung” für die jewei­li­ge Tätig­keit. Der aus­ufern­den Neu­gier eini­ger Arbeit­ge­ber will die Bun­des­re­gie­rung nun wei­te­re Rie­gel vorschieben.

Das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz weist im Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz Lücken auf, die es lt. Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Tho­mas de Mai­ziè­re durch den Gesetz­ge­ber zu schlie­ßen gilt. “Wir wol­len bestimm­te Schutz­lü­cken schlie­ßen”, beton­te er heu­te (31.03.2010) vor der Pres­se in Ber­lin. Dabei gilt es stets, die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit zu wah­ren und die (oft berech­tig­ten) Inter­es­sen der Betrie­be nicht über­mä­ßig ein­zu­schrän­ken. “Natür­lich gibt es im Ein­zel­fall immer Abgren­zungs­pro­ble­me.”, so de Mai­ziè­re. Noch vor der nächs­ten Som­mer­pau­se will er dem Kabi­nett einen Gesetz­ent­wurf vorlegen.

Ein ursprüng­lich geplan­tes sepa­ra­tes Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz­ge­setz scheint end­gül­tig vom Tisch. Geplant sind 14 ergän­zen­de Punk­te im Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz, wie die “Süd­deut­sche” heu­te abend online berichtet.

Update 17.05.2010:

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