Notfallbehandlung — ein wichtiges Element in der Informationssicherheit und im Datenschutz
Im Zuge der Diskussion um Informationssicherheitskonzepte und technische Maßnahmen im Sinne der DSGVO stößt man unweigerlich auf das Thema Notfallmanagement. Vorrangig zielen die ergriffenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen einer Organisation ja darauf ab, Sicherheitsvorfälle und Notfälle möglichst zu vermeiden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit soll möglichst nahe Null liegen. Das dies für jede Art von Vorfall nicht immer gelingt, liegt auf der Hand. Umso wichtiger ist, von solchen Vorfällen frühzeitig Kenntnis zu erlangen, diese korrekt zu bewerten und angemessen zu reagieren.
Dies setzt jedoch sensibilisierte Mitarbeiter voraus, die im Falle eines Sicherheitsvorfalls oder eines Notfalls wissen, was zu tun ist. Die Allianz für Cyber-Sicherheit hat sich zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und einigen anderen Einrichtungen im Hinblick auf IT-Sicherheitsvorfälle Gedanken gemacht.
Die IT-Notfallkarte “Verhalten bei IT-Notfällen” für Mitarbeiter
Sie kennen das sicher noch aus der Erste-Hilfe-Ausbildung. Die 5 “W” für den richtigen Notruf:
- Wo ist das Ereignis?
- Wer ruft an?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Betroffene?
- Warten auf Rückfragen
Analog zu dieser Vorgehensweise gibt es nun die IT-Notfallkarte zum kostenfreien Download und zur Verteilung an Mitarbeiter bzw. Aushang der Karte. Nach Eintrag der internen Rufnummer für IT-Notfälle kommen die 5 “W” für die Notfallmeldung:
- Wer meldet?
- Welches IT-System ist betroffen?
- Wie haben Sie mit dem IT-System gearbeitet bzw. was haben Sie beobachtet?
- Wann ist das Ereignis eingetreten?
- Wo befindet sich das betroffene IT-System (Gebäude, Raum, Arbeitsplatz)?
Darunter finden sich einige Verhaltenshinweise für den oder die betroffenen Mitarbeiter. Für den Fall eines Befalls mit Kryptotrojanern wäre möglicherweise die Empfehlung “Netzwerkkabel ziehen” noch recht hilfreich gewesen.
Sehr gut hat uns die Aussage gefallen “Ruhe bewahren & IT-Notfall melden. Lieber einmal mehr als einmal zu wenig anrufen!”, die sich als zweite Überschrift auf der Karte oben findet.
Top 12 Maßnahmen bei Cyber-Angriffen
Da es nach der Meldung eines IT-Notfalls mit der Bearbeitung weitergehen muss, liefert die Allianz für Cybersicherheit zur weiteren “Bewältigung des Notfalls” eine Top 12 Liste mit. Auf dieser finden sich die wichtigsten Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und auch der Nachbearbeitung des hoffentlich glimpflich verlaufenen Angriffs.
Diese Top 12 Maßnahmen bei Cyber-Angriffen richten sich an IT-Verantwortliche und Administratoren und sollten an keinem Arbeitsplatz als Hilfestellung fehlen.
Doch damit nicht genug, professionelles Notfallmanagement ist gefragt
Diese beiden Hilfestellungen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Doch ohne professionelles Notfallmanagement wird keine Organisation zukünftig auskommen. Wurden die Themen Datenschutz und Informationssicherheit in der Vergangenheit meist schon sehr stiefmütterlich behandelt, haben gerade kleine Organisationen das Thema Notfallmanagement gar nicht oder nur weit am Ende des Erfassungsbereichs auf dem Radar.
Hier verweist die Allianz für Cybersicherheit auf den Standard 100–4 des BSI IT-Grundschutzes. 100–4 beschreibt eine professionelle und systematische Vorgehensweise zur Einführung und Weiterentwicklung eines Notfallmanagements in Organisationen jeglicher Größe und Branche. Bei erster Durchsicht mag das dem einen oder anderen Leser etwas sperrig oder zu aufgebauscht wirken. Und sicher empfiehlt es sich, in Abhängigkeit von der Organisationsgröße den Standard 100–4 angemessen und zweckdienlich umzusetzen. Eine stoische 1:1 Umsetzung ist eher suboptimal.
Sinn und Notwendigkeit für ein Notfallmanagement sollten jedoch schnell klar werden. Ein Notfall ist etwas anderes als “Kein Papier im Drucker”. Ok, der betroffene Mitarbeiter mag das kurzzeitig so empfinden 🙂 In einem Notfall oder auch bei der Verkettung mehrerer Arten von Notfällen ist keine große Zeit, sich über die Notfallbehandlung Gedanken zu machen oder wichtige Informationen für die Beseitigung des Notfalls zu beschaffen.
Wenn Sie mit dem Thema liebäugeln, können wir Ihnen den Kurs “Notfallmanagement” der Bayerischen Verwaltungsschule wärmstens an Herz legen. Dieser ist nicht auf bayerische Verwaltungen beschränkt, sondern steht interessierten Teilnehmern aus Behörden und Unternehmen aus ganz Deutschland offen.
Im Rahmen von Informationssicherheitskonzepten wird die Entwicklung eines Notfallvorsorgekonzepts und eines Notfallplans (erst die Vermeidung, dann die Reaktion, wenn es mit dem Vermeiden nicht geklappt hat) gefordert. Wer sich also mit den Standards wie IT-Grundschutz, ISIS12 oder auch der Arbeitshilfe (für kleinere Einrichtungen) und deren Einführung befasst, wird um das Thema nicht herumkommen.
Was kann a.s.k. Datenschutz für Sie tun?
Vorausgeschickt: a.s.k. Datenschutz ist der Dozent an der Bayerischen Verwaltungsschule u.a. für das Thema Notfallmanagement und die Ausbildung von zertifizierten Informationssicherheitsbeauftragten. Im Zuge von zahlreichen Sicherheitskonzepten begleiten wir die Einführung von Notfallvorsorgekonzepten und die Erstellung von Notfallplänen. Selbstverständlich bieten wir diese Dienstleistung im Rahmen der Einführung und Begleitung von Informationssicherheitskonzepten, aber auch flankierend zur Tätigkeit als externe Informationssicherheitsbeauftragte an. Sprechen Sie uns einfach an. Ihren Datenschutzbeauftragten wird das sicher auch freuen.
Apropos Datenschutzbeauftragter: Verfügt Ihre Organisation über einen Datenschutzbeauftragten? Öffentliche Stellen sind zur Bestellung ungeachtet der Mitarbeiterzahl generell verpflichtet. Unternehmen benötigen einen Datenschutzbeauftragten ab 10 Mitarbeitern (sollte das 2. DsAnpG den Bundesrat passieren erhöht sich die Zahl auf 20), die regelmäßig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten befasst sind. Und lassen Sie sich keinen Sand in die Augen streuen. Ob mit oder ohne Datenschutzbeauftragten müssen alle anderen datenschutzrechtlichen Anforderungen in Ihrer Organisation erfüllt sein. Wenn es keinen DSB gibt, muss sich jemand anderes um die meist bürokratischen Aufgaben kümmern. Einfacher und pragmatischer geht es mit a.s.k. Datenschutz als externe Datenschutzbeauftragte. Fordern Sie noch heute Ihr unverbindliches Angebot an.
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