Vor allem anderen möchten wir Sie liebe Leute, liebe Leser, liebe Kunden herzlich grüßen. Wir hoffen, dass es Ihnen und den Ihrigen gut geht und dass Ihr Einstieg in das Home-Office bzw. in die Corona bedingten Sondersituationen ok bis gut war. Abgesehen von den international schwierigen Zuständen in Pflege und Logistik — wie etwa das kollektive Maskenbasteln in Industrieländern — können insbesondere Ungewissheiten, subjektive Interpretationen und Ungenauigkeiten in Berichterstattungen dieser Tage schon ziemlich nerven. Wenn Sie also zu Corona, Corona App, Datenschutz oder Home-Office im Allgemeinen etwas schreiben möchten, nutzen Sie gerne das Kommentarfeld zu diesem Post.
Ihr Team von a.s.k. Datenschutz.
P.S. Wir sind gesund und munter und halten unsere Porsche Design Pyjamas modegemäß 😉 Wir freuen uns, Sie bald wieder zu sehen. Und wenn Sie sich zu Datenschutz etc. kurzfristig besprechen möchten, lassen Sie uns einfach gerne per Video Call in Verbindung treten.
App Lösungen gegen Corona
Um der Corona Pandemie besser Herr zu werden, sind verschiedene Ansätze für softwarebasierte Lösungen entwickelt worden, wie zum Beispiel die Konzepte DP-3T und PEPP-PT, die auf personenbezogene Daten zurückgreifen. Eine derzeit besonders prominente Variante ist das Contact Tracing, bei der man als Nutzer der zugehörigen App gewarnt wird, welche anderen App Nutzer im Umkreis x infiziert sein können. Die EU-Kommission befasst sich mit dem Thema.
EU-Kommission zu der Verarbeitung von sensiblen Daten und der Corona App
Der Datenschutzausschuss der EU-Kommission (EDPB) ist bestrebt, den Entwicklungsprozess von Apps und Software zur Corona Bekämpfung nach datenschutzgerechten Maßgaben zu fördern. In diesem Kontext hat der Ausschuss am Dienstag, den 21.04.2020 eine Richtlinie zum Einsatz von Ortungsdaten und Softwarelösungen / Apps, wie etwa zur personenbezogenen Kontaktnachverfolgung, herausgegeben, welche die nationalen Behörden und die Developer Einrichtungen adressiert.
Inhaltliche Anforderungen
Bei der Auswertung sensibler Daten und dem Einsatz von Corona Apps seien Zweckbindung, Transparenz und Datensparsamkeit unerlässlich — alles zentrale Postulate der DSGVO. In der auf Masse angelegten Analyse von Bewegungsdaten sei ein erheblicher Eingriff in die Freiheitsrechte zu sehen, daher sei hier das Prinzip der Freiwilligkeit (Abschnitt zu 2020-02) zu wahren.
Standortdaten seien grundsätzlich nicht zu erfassen, da sie für Mitteilungen über mögliche Infektionsketten nicht benötigt würden und ferner die Aufhebung der Anonymisierung erleichterten. Ferner sei eine Datenschutzfolgeabschätzung für den Einsatz solcher Apps durchzuführen und zu veröffentlichen.
Empfehlungen auch zu Gestaltung einer Corona App
Die App könnte über ein zentrales Serversystem betrieben werden mit restriktiven Zugriffsberechtigungen und geräteorientierten, nativen Sicherheitsmaßgaben. Es bestand große Uneinigkeit betreffend die Frage des zentralen oder dezentralen App-Betriebs. Der Schwerpunkt solle darauf gelegt werden, dass Daten eher lokal gespeichert werden.
Krisenbedingter Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten
Die Richtlinie definiert auch Ausnahmen für den Ermessensspielraum der nationalen Behörden, im Rahmen der Gesetzgebung Ausnahmen von DSGVO-Grundsätzen zu machen. So kann etwa das Erfordernis der Einwilligung für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entfallen, bzw. die Rechtsgrundlage durch Wahrnehmung einer Aufgabe des öffentlichen Interesses oder die Ausübung öffentlicher Gewalt gegeben sein.
Eine Corona App in der Praxis
Brillante Entwicklungen wie das Contact Tracing und die KI-basierte Auswertung von Daten zur intelligenten Gesundheitsvorsorge sind als wahrer Fortschritt in der notwendigen Digitalisierung zu sehen. Dass der konstruktive Erfolg indes mit der effektiven Ausführung in allen organisatorischen Ebenen steht und fällt, beschäftigt die Datenschutzexperten weltweit.
Fachleute wie die des EU-Ausschusses und der Datenschutzbehörde Schleswig-Holstein sehen den Erfolg dieses konkreten Projekts auch insbesondere vom Vertrauen des Anwenders in die professionelle Verarbeitung seiner Daten abhängig
Oft wird in diesem Kontext ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Datenschutz weder der Pandemiebekämpfung noch der Forschung im Wege steht.
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