Diese 4-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte des Unternehmens, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
Diese 4-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sowie Unternehmer, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
Die sog. "Scoring-Novelle" des Bundesdatenschutzgesetz zum 01.04.2010 erweiterte die Rechte Betroffener gegenüber Auskunfteien. Einmal jährlich müssen diese seither auf Anforderung kostenfrei über den gespeicherten Scoring Wert sowie dessen Zusammensetzung informieren. Stiftung Warentest überprüfte im Zeitraum Dezember 2009 bis März 2010 die sechs größten deutschen Auskunfteien und deren übermittelten Angaben - mit erschreckendem Ergebnis.
Diese 4-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sowie Unternehmer, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht prangert der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte Harald Stauch den Umgang der Kommunen mit dem Thema Datenschutz an. Stichprobenartig wurden 40 Kommunen überprüft - Ergebnisse erschreckend. Und das obwohl die Hürden für eine Beanstandung nach eigenen Angaben recht hoch angesetzt wurden. Fehlende oder gravierend mangelhafte Datensicherheitskonzepte, keine oder pro forma bestellte Datenschutzbeauftragte, mangelndes Bewußtsein für das heikle Thema Datenschutz - "die Ergebnisse sind mehr als ernüchternd", so Strauch.
Internet Anbietern droht neues Ungemach. Auslöser ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, die zum 18.05.2010 in Kraft getreten ist. Deren Grundlage ist eine europäische Richtlinie aus 2006, die nun durch die Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel der Richtlinie ist es, diskriminierende Bestimmungen der Anbieter gegenüber Kunden zu verhindern und insgesamt den Verbraucherschutz zu stärken. Die vorgeschriebenen Pflichtinformationen für Webauftritte aus verschiedenen Bereichen (BGB, TMG etc.) wurden für diesen Zweck überarbeitet und erweitert.
Der Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz von Bundesinnenminister Thomas de Maizière ist fertig. Anlass für diesen neuen Entwurf waren die Affären um das Ausspähen von Mitarbeitern bei Lidl, Bahn und Deutsche Telekom in 2008 und 2009. Als erste Reaktion wurde in 09/2009 der § 32 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) "Beschäftigungsverhältnis" verschärft. Ein separates Arbeitnehmerdatenschutzgesetz fehlt nach wie vor und ist nicht vorgesehen.
Das Dickicht der Sicherheits- und Privatsphäreneinstellungen bei Facebook wird immer dichter. Hier noch den genauen Überblick zu behalten, ist keine leichte Sache. Abhilfe schafft nun ein kleines sog. Bookmarklet. Einmal auf die Lesezeichenliste in Ihrem Browser gezogen, loggen Sie sich nur noch in Ihren Facebook Account ein und klicken dann auf das neue Lesezeichen.
Google Analytics ist ein beliebtes Tool für die Analyse und Auswertung der Besucher von Webseiten durch Seitenbetreiber. Beim Einsatz dieses Dienstes entsteht schnell der Konflikt mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Informationspflicht, Zustimmungspflicht, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten (in diesem Fall der IP Adresse) flechten ein Netz, in dem Sie sich ohne böswillige Absicht verfangen können und mit entsprechenden Bußgeldern durch die Landesdatenschutzbehörden rechnen müssen.
Einen wirklich lesenswerten Kommentar zum Thema Datenschutz und wieso Datenschutz nur so behäbig in Fahrt kommt, finden Sie im Freitagskommentar von "Das Datenschutz-Blog". Dem ist nichts hinzuzufügen.
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