Wer aktuell eine Bewerbung per Email erhält, sollte besonders wachsam sein. Hatten auf Stellenanzeigen hin präparierte Krypto-Trojaner wie Golden Eye damals das Verschlüsseln aller Daten auf dem Zielsystem im Sinn, sieht das bei GermanWiper nun anders aus. Statt Verschlüsselung greift diese neue Ransomware zum Löschen aller Daten. Im angehängten ZIP-Archiv befindet sich dieses Mal kein Word-Dokument mit Makros, sondern eine Windows-Link-Datei. Wird diese gestartet, öffnet sich die Windows Powershell und der eigentliche Schadcode von GermanWiper wird geladen und ausgeführt. Lt. BSI gibt der Text der Email noch keinen Anlass zum Argwohn. Unbedarfte bzw. unsensibilisierte Anwender dürften also durchaus eine Risikogruppe für diesen Angriff darstellen.
Hoffen auf eine Lösegeldforderung nach möglicher Bitcoin-Lösegeldzahlung braucht man bei GermanWiper nicht. Denn statt zur Verschlüsselung zu greifen, löscht GermanWiper einfach alle Daten im Rahmen der Zugriffsrechte des Anwenders. Gelöscht wird nicht mit dem klassischen Verschieben in den Papierkorb und anschließendem Leeren des Papierkorbs. In diesem Fall wären die Daten meist mit mehr oder weniger Aufwand wiederherstellbar. GermanWiper überschreibt vorhandene Daten mit Nullen. Perfide: Am Ende zeigt GermanWiper doch einen Lösegeldbildschirm an. Darauf eingehen, sollte man jedoch nicht. Denn die von GermanWiper gelöschten Daten können auch nach Zahlung von Lösegeld nicht mehr wiederhergestellt werden.
Wohl dem, der ein funktionsfähiges und regelmäßig geprüftes Backup seiner Daten hat. Dieses sollte selbstverständlich „offline“ sein, also durch einen Angriff wie mit GermanWiper nicht erreichbar sein. Berechtigungskonzepte sollten nach dem least privilege Prinzip umgesetzt sein (nur so viele Zugriffsrechte wie zwingend notwendig). Externe Laufwerke aber auch Netzlaufwerke sollten wirklich nur im Fall der Datensicherung verbunden sein und danach wieder getrennt werden. Eine Grundanforderung ist ebenfalls: Ein Administrator surft mit seinen erweiterten Rechten nicht im Internet und liest damit auch keine Emails. Für diese Tätigkeiten steht ein eingeschränkter Account zur Verfügung.
Im Rahmen eines Informationssicherheitskonzepts aber auch bei regelmäßig durch den Datenschutzbeauftragten geprüften technischen und organisatorischen Maßnahmen sollte dies gewährleistet sein. Auch regelmäßige Tests zur Datenwiederherstellung (Recovery-Tests) helfen, diesem Risiko zu begegnen. Vielleicht wäre es auch ein guter Zeitpunkt, die schon eine Weile zurückliegende Sensibilisierung der Mitarbeiter nachzuholen.
Sie verfügen noch über keinen Datenschutzbeauftragten? Mit einem Informationssicherheitskonzept wie dem BSI IT-Grundschutz, ISIS12 oder der Variante „Arbeitshilfe“ für kleinste Einrichtungen haben Sie zwar schon geliebäugelt, aber noch nichts dergleichen umgesetzt? Dann sprechen Sie uns gerne an. Gerne unterstützen wir Sie auch als externe Datenschutzbeauftragte und externe Informationssicherheitsbeauftragte mit unserem Team in Berlin, Simmelsdorf und München und unserer über 10 Jahre bewährten Erfahrung mit pragmatischen Lösungen.
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