Mel­de­pflicht von Datenpannen

Seit 2009 müs­sen sich Unter­neh­men, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten “ver­lie­ren” und eine mel­de­pflich­ti­ge Daten­pan­ne ver­ur­sa­chen, unter ande­rem eigen­stän­dig bei der für sie zustän­di­gen Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de mel­den und die Betrof­fe­nen aus­führ­lich infor­mie­ren. Der erzie­he­ri­sche Effekt durch das Bekannt­wer­den in der Öffent­lich­keit ist bewußt eingeplant.

Gleich­be­rech­ti­gung — auch im Datenschutz?

Der Gesetz­ge­ber war jedoch der Mei­nung, “sei­ne” Behör­den und deren Daten­pan­nen von der Mel­de­pflicht aus­neh­men zu müs­sen. Über die Grün­de läßt sich nur spe­ku­lie­ren. Nur so ist jedoch zu erklä­ren, wie­so Ver­brau­cher Behör­den mit der Schul­no­te 2,9 noch als ver­trau­ens­wür­di­ger vor allen ande­ren “Bran­chen” ein­stu­fen. Pan­nen wer­den meist nur durch den Pro­test sei­tens Betrof­fe­ner bekannt.

Kri­tik vom Bundesdatenschutzbeauftragten

Der Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te Peter Schaar übt Kri­tik. Sei­ner Mei­nung nach müss­ten Behör­den hier den glei­chen stren­gen Rege­lun­gen unter­wor­fen wer­den wie Unter­neh­men. Behör­den und Ver­wal­tun­gen set­zen auf EDV-gestütz­te Ver­fah­ren, sind unter­ein­an­der ver­netzt, spei­chern teil­wei­se sen­si­ble­re Infor­ma­tio­nen als die meis­ten Unter­neh­men. Schaar sieht kei­nen Grund, war­um hier mit unter­schied­li­chen Maß­stä­ben bemes­sen wird.

“Eine sol­che Infor­ma­ti­ons­pflicht moti­viert die ver­ant­wort­li­chen Stel­len, mehr für die Daten­si­cher­heit und den Daten­schutz zu tun. Ich kann über­haupt nicht nach­voll­zie­hen, war­um hier für Daten­schutz­ver­stö­ße staat­li­cher und pri­va­ter Stel­len unter­schied­li­che Maß­stä­be ange­legt werden.”

Er emp­fiehlt, das Ber­li­ner Lan­des­da­ten­schutz­ge­setz zum Vor­bild zu neh­men. Dies sieht in § 18 a BlnDSG bereits die Mel­de­pflicht für Behör­den vor.

Wie ist Ihre Mei­nung dazu? Hin­ter­las­sen Sie einen Kom­men­tar, dis­ku­tie­ren Sie mit.

Hilf­rei­che Datenschutz-Links

  • Wol­len Sie die Risi­ken aus dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz für Ihr Unter­neh­men mini­mie­ren? Eine pas­sen­de Lösung fin­den Sie sicher in unse­rem Leis­tungs­an­ge­bot.
  • Unsi­cher, ob für Ihr Unter­neh­men die gesetz­li­che Bestell­pflicht für einen (exter­nen) Daten­schutz­be­auf­trag­ten vor­liegt? Die Ant­wort gibt unser Daten­schutz-Quick-Check, sie­he Leis­tun­gen.
  • Sie wol­len eine unab­hän­gi­ge Prü­fung, wie gut es um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit in Ihrem Unter­neh­men bestellt ist? Kein Pro­blem mit unse­ren Leis­tun­gen.
  • Schu­lungs­be­darf für Ihre Mit­ar­bei­ter? Zusätz­li­che Trai­nings und Work­shops rund um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit? Erfah­ren Sie mehr über unse­re Schu­lun­gen und Semi­na­re.
  • Anlei­tun­gen, Rat­ge­ber und Links, die das täg­li­che Arbei­ten erleich­tern und hel­fen kön­nen, Daten­pan­nen zu ver­mei­den, fin­den Sie in der Rubrik Anlei­tun­gen /​ Rat­ge­ber.

3 Responses

  1. […] Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te for­dert zu Recht eine Ände­rung. Lesen Sie mehr im Daten­schutz-Fach­blog von a.s.k. Datenschutz […]

  2. Es ist eigent­lich nicht son­der­lich ver­wun­der­lich, dass hier, wie über­all, mit zwei­er­lei Maß gemes­sen wird. Die einen müs­sen sich in die Kar­ten schau­en las­sen und wer­den (berech­tig­ter­wei­se) für Fehl­trit­te abge­mahnt und müs­sen die­se bekannt machen — die ande­ren kön­nen machen was sie wollen.
    Was kön­nen wir tun, dass das irgend­wann ein­mal aufhört?

    VG
    Thomas

  3. Eine Unter­schei­dung zwi­schen pri­va­ten Unter­neh­men und öffent­li­chen Stel­len bei der Offen­le­gung von Daten­pan­nen ist tat­säch­lich nicht nach­voll­zieh­bar. Gera­de die Vor­fäl­le in der letz­ten Zeit — sie­he Aus­wer­tung von Han­dy-Daten in Sach­sen — zei­gen, dass durch­aus Grün­de bestehen, die Behör­den gesetz­lich zu Infor­ma­ti­ons­pflich­ten zu verpflichten!

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