Meldepflicht von Datenpannen
Seit 2009 müssen sich Unternehmen, die personenbezogene Daten “verlieren” und eine meldepflichtige Datenpanne verursachen, unter anderem eigenständig bei der für sie zuständigen Landesdatenschutzbehörde melden und die Betroffenen ausführlich informieren. Der erzieherische Effekt durch das Bekanntwerden in der Öffentlichkeit ist bewußt eingeplant.
Gleichberechtigung — auch im Datenschutz?
Der Gesetzgeber war jedoch der Meinung, “seine” Behörden und deren Datenpannen von der Meldepflicht ausnehmen zu müssen. Über die Gründe läßt sich nur spekulieren. Nur so ist jedoch zu erklären, wieso Verbraucher Behörden mit der Schulnote 2,9 noch als vertrauenswürdiger vor allen anderen “Branchen” einstufen. Pannen werden meist nur durch den Protest seitens Betroffener bekannt.
Kritik vom Bundesdatenschutzbeauftragten
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar übt Kritik. Seiner Meinung nach müssten Behörden hier den gleichen strengen Regelungen unterworfen werden wie Unternehmen. Behörden und Verwaltungen setzen auf EDV-gestützte Verfahren, sind untereinander vernetzt, speichern teilweise sensiblere Informationen als die meisten Unternehmen. Schaar sieht keinen Grund, warum hier mit unterschiedlichen Maßstäben bemessen wird.
“Eine solche Informationspflicht motiviert die verantwortlichen Stellen, mehr für die Datensicherheit und den Datenschutz zu tun. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum hier für Datenschutzverstöße staatlicher und privater Stellen unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden.”
Er empfiehlt, das Berliner Landesdatenschutzgesetz zum Vorbild zu nehmen. Dies sieht in § 18 a BlnDSG bereits die Meldepflicht für Behörden vor.
Wie ist Ihre Meinung dazu? Hinterlassen Sie einen Kommentar, diskutieren Sie mit.
Hilfreiche Datenschutz-Links
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3 Responses
[…] Bundesdatenschutzbeauftragte fordert zu Recht eine Änderung. Lesen Sie mehr im Datenschutz-Fachblog von a.s.k. Datenschutz […]
Es ist eigentlich nicht sonderlich verwunderlich, dass hier, wie überall, mit zweierlei Maß gemessen wird. Die einen müssen sich in die Karten schauen lassen und werden (berechtigterweise) für Fehltritte abgemahnt und müssen diese bekannt machen — die anderen können machen was sie wollen.
Was können wir tun, dass das irgendwann einmal aufhört?
VG
Thomas
Eine Unterscheidung zwischen privaten Unternehmen und öffentlichen Stellen bei der Offenlegung von Datenpannen ist tatsächlich nicht nachvollziehbar. Gerade die Vorfälle in der letzten Zeit — siehe Auswertung von Handy-Daten in Sachsen — zeigen, dass durchaus Gründe bestehen, die Behörden gesetzlich zu Informationspflichten zu verpflichten!