Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL brachte den Stein ins Rollen, weitere Berichterstattungen in TV, Radio, Print und Web folgten. Nach Informationen, die dem Magazin vorliegen, gerieten bevorzugt Frauen in kurzen Röcken oder mit tief Einblick gewährenden Tops ins Visier heimlicher Videoüberwachungsmaßnahmen durch einige Filialleiter in Frankfurt / Main, Dieburg und weiteren hessischen Standorten. Doch damit nicht genug. In “lohnenswerten” Fällen wurden die ahnungslosen Kundinnen und Kunden herangezoomt, Videosequenzen auf CD gebrannt und untereinander getauscht.
ALDI Süd schreibt lt. Spiegel in einer Stellungnahme, dass
“das Fehlverhalten eines einzelnen Mitarbeiters nicht ausgeschlossen werden könne. Sollte ein missbräuchlicher Umgang den Vorgesetzten bekannt werden, wird ein solches Vorgehen umgehend untersucht, unterbunden und zieht entsprechende disziplinarische Konsequenzen nach sich.”
Trotz des Videoüberwachungsskandals eines Wettbewerbers im Jahr 2008 sollen weiterhin erneut Kassenbereiche inkl. der Eingabefelder der EC-Terminals auf Aufnahmen zu sehen sein. Mobile Minikamera-Anlagen auch in Bereichen ohne Kundenzutritt sowie fehlende Hinweisschilder runden den sorglosen Umgang des Discounters mit dieser zu Recht per Gesetz restriktiv zu handhabenden Maßnahme ab.
Was sagt denn das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dazu?
Das Bundesdatenschutzgesetz stellt hohe Anforderungen an die Durchführung von Videoüberwachungsmaßnahmen. Diese sind zwar nicht verboten, jedoch ist es mit Berufung auf das eigene Hausrecht nicht getan. Für weiterführende Informationen empfehlen wir diese Beiträge
- Eigener Blogbeitrag: Videoüberwachung — umsichtig einsetzen, Konflikte vermeiden
- Externer Blogbeitrag: Überwachung am Arbeitsplatz: Videoüberwachung vs. Datenschutz
Planen Sie die Einführung von Videoüberwachung in Ihrem Unternehmen? Fragen Sie rechtzeitig Ihren Datenschutzbeauftragten. Sie haben keinen? Dann sprechen Sie uns an.
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