Über die im EU AI Act geforderte KI-Kompetenz ist derzeit viel zu lesen. Was es damit auf sich hat, wen der Aufbau von KI-Kompetenz alles betrifft, wie dies in eine organisationsweite KI-Strategie eingebettet sein sollte und warum es keine "Eine Lösung für Alles" gibt, haben wir Ihnen in unserem Blogbeitrag zusammengetragen. Ein Mosaikstein zum Erwerb und Erhalt von KI-Kompetenz für Mitarbeitende kann unser Webinar "KI clever nutzen - Datenschutz- und Sicherheitsrisiken vermeiden" sein. Dennoch sind weitere Schritte einmalig und wiederkehrend für KI-nutzende Organisationen nicht nur empfohlen, sondern teilweise auch rechtlich gefordert. Lesen Sie mehr im Blogbeitrag.
Schenkt man Medien und "sozialen" Netzwerken Gehör, besteht das Leben nur noch aus schlechten Nachrichten. Realität? Oder Trend zu negativer Berichterstattung für das sog. clickbaiting? Wir wollen mit unseren diesjährigen Weihnachtsgrüßen dem Negativen etwas Positives, zumindest als Anregung entgegensetzen. Allen LeserInnen und ihren Lieben wünschen wir gesegnete Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025.
Gerne und oft von Interessensverbänden und der Politik wiederkehrend erzählt, aber dennoch falsch. Nicht der Datenschutzbeauftragte bzw. dessen Pflicht zur Benennung im BDSG und der DSGVO erzeugen den Arbeitsaufwand im Datenschutz. Der Datenschutzbeauftragte wird geschmäht, denn ohne diese Funktion würde ja die ganze Bürokratie und der Aufwand im Datenschutz entfallen. Wer auch nur ein bisschen das Thema verstanden hat, der weiß, dem ist nicht so. Die ganzen rechtlichen Ansprüche im Datenschutz, die es für Organisationen umzusetzen und einzuhalten gilt, entfallen ja nicht, nur weil man den Datenschutzbeauftragten aus dem Gesetz streicht. Aber lesen Sie doch einfach selbst, was es mit der Mär der "Abschaffung der Datenschutzbürokratie" durch Abschaffung des Datenschutzbeauftragten auf sich hat.
Braucht es wirklich drei unterschiedliche Prozesse zur Meldung und Bearbeitung von IT-Störungen, Sicherheitsvorfällen in der Informationssicherheit und Datenschutzverletzungen? Fragt man die Verantwortlichen, heißt es oft eindeutig "Ja klar". Wir werfen einen Blick auf die dazugehörigen Prozesse und legen diese einfach mal neugierig übereinander. Spoiler: Es braucht nur einen Prozess. Mehr im Blogbeitrag.
Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) schreibt der Gesetzgeber vor? Und was hat es mit diesem Stand der Technik auf sich? In unserem Blogbeitrag gehen wir auf die Anforderungen des Artikel 32 DSGVO "Sicherheit der Verarbeitung" näher ein. Lesen Sie mehr darüber, was der Gesetzgeber im Hinblick auf zu ergreifende Schutzmaßnahmen von Ihrer Organisation fordert. Warum schreibt der Gesetzgeber für gewöhnlich keine konkreten Schutzmaßnahmen in ein Gesetz, sondern legt lediglich das zu erreichende Ziel fest? Wieso 2FA keine Raketenwissenschaft und Bandsicherung zwar "old school" ist, aber dennoch dem Stand der Technik entspricht.
Das aktuelle EuGH-Urteil (Az. C-604/22 IAB Europe) zum Thema Datenverarbeitung bei personalisierter Werbung hat durchaus Zündstoff. Der EuGH bestätigt die Sicht der Belgischen Datenschutzaufsicht, dass bei Nutzung des Transparency and Consent framework (TCF) und dessen sog. TC-String ein personenbezogenes Datum vorliegt. Dadurch wird die relativ kleine IAB Europe als Betreiber aus Sicht des EuGH zum Gemeinsam Verantwortlichen. Die IAB wiegelt derzeit noch ab. Doch die Konsequenzen können weitreichend (und teuer) sein. Mehr dazu und wieso der Datenschutz nicht an den unleidigen Cookie-Bannern schuld ist im Blogbeitrag.
Wer auf die Idee kommen sollte, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch das Finanzamt basierend auf den Betroffenenrechten der DSGVO zu widersprechen, sollte sich mit diesem Urteil aus 2023 des Bundesfinanzhofs befassen. Kategorie: Ein netter Versuch. Doch lies selbst mehr in unserem Blogbeitrag.
Das "neue" Outlook für den Desktop von Microsoft (als Nachfolger der "klassischen" Version) zieht nicht nur die Zugangsdaten aller eingerichteten Mailkonten ab, sondern "spiegelt" die Inhalte in die Microsoft Cloud. Microsoft äußert sich dazu nur nebulös, was damit bezweckt werden soll. Datenschutz schlagen Alarm. Der Landesdatenschutzbeauftragte Thüringen warnte am 17.11.2023 in einer offiziellen Pressemeldung.
Das Langericht Berlin urteilt: Signalisiert ein Webseitenbesucher mittels der Einstellung Do-Not-Track (DNT), dass sein Surfverhalten nicht aufgezeichnet, nicht analysiert und damit auch nicht an Dritte weitergegeben werden soll, so hat der Webseitenbetreiber dies als wirksamen Widerspruch zu behandeln und darf diesen nicht ignorieren. Erstritten hat das Urteil der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Details im Blogbeitrag.